Vom Staat wurde die Berufsunfähigkeitsrente 2001 wesentlich eingeschränkt. Alle Berufstätigen, die nach 1961 geboren wurden, sind staatlich nicht mehr gegen Berufsunfähigkeit versichert. Sie können nur noch bei Erwerbsunfähigkeit eine Minimalrente beziehen, wenn ein Facharzt das bestätigt und der Patient nur noch weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann. Bei 3-6 Stunden gibt es von der Minimalrente nur einen Teilbetrag.
In den ersten drei Jahren der Berufstätigkeit gibt es keine Absicherung. Wird in einer Familie der Hauptverdiener davon betroffen, kann dass den sozialen Abstieg bedeuten.
Jeder 4. Arbeitnehmer ist in seinem Berufsleben von Berufsunfähigkeit betroffen. Über 30000 Arbeitnehmer unter 40 Jahre werden im Jahr berufs- oder erwerbsunfähig. Bei 90% ist die Ursache kein Unfall, sondern eine Krankheit.
Die private Berufsunfähigkeitsrente ist für Erwerbstätige eine der wichtigsten Absicherungen.
Gewerbetreibende und Freiberufler müssen wissen, dass sie keine andere Absicherung bei Berufs-, oder Erwerbsunfähigkeit haben.
Beim Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsrente ohne Verweisrecht wird die vereinbarte Rente gezahlt, wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte immer so abgeschlossen werden, dass im Schadensfall die Rente bis zum Anschluss an die Altersrente gezahlt wird.
Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Eintrittsalter, eventuellen gesundheitlichen Risiken, den ausgeführten Beruf und den Versicherungsbedingungen der Versicherung. Die Beitragshöhe ist zum abgesicherten Risiko eher gering.
Die Berufsunfähigkeitsrente kann ein selbständiger Vertrag, oder ein Zusatz zu einer anderen Versicherung sein. Bei der Zusatzversicherung muss der Versicherungsnehmer beachten, dass beim Ablauf des Hauptvertrages auch der BU Schutz weg ist.
Vor dem Vertragsabschluß sollte der Versicherungsnehmer einen Vergleich der Anbieter durchführen, um die günstigste Versicherung zu ermitteln.
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