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ANERKENNUNG DER BERUFSUNFÄHIGKEIT
Häufig strittig und zu erstreiten...

Die Berufsunfähigkeit kann jedermann aus heiterem Himmel treffen. Einmal im Straßenverkehr oder bei der Ausübung seiner Lieblingssportart nicht aufgepasst und schon nimmt die Verkettung unglücklicher Umstände seinen Lauf und nimmt dem Einzelnen seine Erwerbsfähigkeit. Damit dieser Umstand den Einzelnen nicht in eine finanzielle Notlage bringen kann, empfiehlt sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Tritt der unerfreuliche Fall der Berufsunfähigkeit ein, ist der Weg zum Hausarzt unumgänglich. Dieser nimmt die erste Untersuchung vor. Erhärtet sich tatsächlich der Verdacht der Berufsunfähigkeit, wird der behandelnde Arzt den Grad der Berufsunfähigkeit ermitteln und dem zuständigen Versicherer mitteilen. Sowohl dieser als auch der Versicherte können gegen das Attest des Arztes selbstverständlich Einspruch erheben. Daraufhin wird der Sachverhalt einem unabhängigen Ärztegremium übergeben, die aus den verschiedensten Fachärzten bestehen. Einer der Ärzte kann vom Versicherten frei gewählt werden, ein anderer wird von der Versicherungsgesellschaft berufen und ein unabhängiger Gutachter rundet das Gremium ab. Diese prüfen dann abschließend ob einer Anerkennung der Berufsunfähigkeit statt gegeben werden kann. Die Kosten für einen solchen Einspruch trägt im Übrigen ausschließlich die Versicherungsgesellschaft.

Die Zahlung von Leistungen einer BU wird zumeist in Form einer monatlichen Rente gewährt und tritt an dem Zeitpunkt der Meldung und der Anerkennung der Berufsunfähigkeit in Kraft.

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist im Übrigen optional und vor allem bei jungen Menschen recht empfehlenswert, da die Beiträge risikoabhängig gemacht werden und somit von Lebensalter zu Lebensalter steigen. Im Grunde kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine Unfallversicherung ersetzen, da zumeist Unfälle Ursache für eine Berufsunfähigkeit sind. Jedoch sind die tatsächlichen Leistungen im speziellen Falle einer Berufsunfähigkeit bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ungleich besser als bei einer vergleichbaren Unfallversicherung.

Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung werden im Übrigen für die Dauer des im Vertrag festgehaltenen Zeitraumes bezahlt, natürlich sofern sich die Erwerbsfähigkeit nicht bereits vorher wieder einstellt. Jeder Antrag auf die Anerkennung der Berufsunfähigkeit wird als Einzelfall betrachtet und als solcher behandelt. Es kann im Übrigen vom Einzelnen verlangt werden, einen anderen Beruf zu erlernen oder auszuüben, wenn dadurch eine Berufsunfähigkeit umgangen werden kann. Beispielsweise ist die Umschulung eines gelernten Handwerkers auf eine vorwiegend sitzende Tätigkeit durchaus zumutbar. Gute BUs verzichten jedoch auf diese so genannte abstrakte Verweisung bzw. sollte man heutzutage nur noch Berufsunfähigkeitsversicherungen abschließen, die einen Verzicht auf die abstrakte Verweisbarkeit zusagen.

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