Das Risiko, erwerbsunfähig zu werden, hat in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen. Die Gründe dafür liegen in einer sich verändernden Arbeitswelt, die den täglichen Stress immer größer werden lässt und in neuen Zivilisationskrankheiten, beispielsweise dem Burn-out-Syndrom. Erwerbsunfähigkeit kann aber auch eintreten, wenn der Arbeitnehmer einen Unfall hat und deshalb seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann.
Mit einer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung können sich Arbeitnehmer vor den finanziellen Folgen der Aufgabe der Erwerbstätigkeit absichern (siehe auch Berufsunfähigkeitsversicherung). Dies ist gerade für junge Arbeitnehmer von großer Bedeutung, da der gesetzliche Schutz gar nicht oder nur in einem geringen Maße greift.
Arbeitnehmer, die nach dem 1.1.1961 geboren wurden, erhalten nur eine geringe Erwerbsunfähigkeitsrente, die zudem auch nur unter besonderen Bedingungen gewährt wird. In den ersten Jahren der Arbeitstätigkeit erhält dieser Personenkreis gar keine staatliche Unterstützung, da innerhalb einer Wartefrist von fünf Jahren mindestens drei Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden muss.
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