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BERUFSUNFÄHIGKEIT ZAHNARZT
Wenn der Dentist nicht mehr arbeiten kann...

Laut Statistik sind knapp 7,5 Prozent aller Zahnärzte von einer Berufsunfähigkeit während ihres Arbeitslebens betroffen. In den meisten Fällen tritt diese statistisch gesehen erst im höheren Alter auf. Doch was nützt es einem Zahnarzt, wenn eine plötzlich auftretende Krankheit nicht der Statistik gehorcht und schon in jungen oder mittleren Jahren auftritt, obwohl man noch jahrelang im Berufsleben stehen müsste? Urplötzlich wird der Zahnarzt durch die Berufsunfähigkeit mit einer Situation konfrontiert, die für ihn erhebliche Umstellungen in seinem Leben bedeuten.

Viele Zahnärzte haben sich den Traum der Selbstständigkeit erfüllt und verfügen über eine eigene Praxis mit teurem, zum Teil noch nicht abbezahltem technischem Inventar. Auf einmal fallen feste Einnahmen weg, Kredite müssen aber dennoch weiterhin abbezahlt werden. Ohne Absicherungen kann der Lebensstandard nicht mehr gehalten werden. Sogar der finanzielle Ruin droht. Eine Situation, die nicht nur den direkt betroffen en Zahnarzt, sondern auch das Familienleben in eine ernsthafte Krise stürzen kann.

Eine Berufsunfähigkeit bei Zahnärzten wird hauptsächlich durch die enorm hohen und sehr einseitigen Belastungen herbeigerufen. Schwere Wirbelsäulenschäden durch die einseitige Beanspruchung sind nicht selten. Aber auch schwere Gelenkerkrankungen in Form von Arthrose an den Händen oder speziell an den Fingern treten häufig bei Zahnärzten auf und führen zur Berufsunfähigkeit.

Die Zahnärzte können dadurch ihre Instrumente nicht mehr ohne Schmerzen führen und werden förmlich von Schmerztabletten abhängig, um weiterhin einigermaßen ihre Patienten versorgen zu können. Ein unhaltbarer Zustand, weder für den Zahnarzt, noch für die Patienten.

Viele Zahnärzte sind zudem dem stetig wachsenden Stress nicht gewachsen, woraus Nerven- und Herz-Kreislauferkrankungen resultieren können. Aber auch plötzlich auftretende Allergien, zum Beispiel ausgelöst durch die täglich verwendeten Füllmaterialien, führen schnell zur Berufsunfähigkeit bei Zahnärzten. Insofern sollten sich Zahnärzte unbedingt gegenüber Berufsunfähigkeit mit einer speziellen Versicherung absichern, die im Versicherungsfall finanzielle Schäden abwenden kann. Die Beiträge variieren und sind nicht nur vom Geschlecht, Eintrittsalter und Austrittsalter, Gesundheitszustand und natürlich dem Leistungsumfang abhängig. Man sollte sich vor dem Abschluss einer Versicherung gegen Berufsunfähigkeit bei Zahnärzten genauestens die Verträge durchlesen. Häufig sind kleine Fallstricke eingebaut. Vor allem die Möglichkeit der Verweisung auf die Ausübung eines anderen Berufs sollte ausgeschlossen sein.

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