Die Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung soll dem Versicherten helfen, seinen Lebensstandard zu halten. Die vereinbarte Rente sollte daher zwischen 60 und 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens liegen. Bestehen Ansprüche aus der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsrente, kann der versicherte Rentenbetrag auch reduziert werden. Grundsätzlich gilt für die Versicherungsprämie: Je früher ein Arbeitnehmer sich für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung entscheidet, desto günstiger ist der Beitrag - dies analog wie für die private Krankenversicherung.
Bevor der Versicherungsvertrag unterschrieben wird, ist ein Vergleich mehrerer Angebote sinnvoll. Bei den Versicherungsbedingungen ist es wichtig, dass die Versicherungsgesellschaft den Versicherten nicht in einen anderen Beruf verweisen kann (abstrakter Verweis) und das die Versicherung die Rente bereits ab einer ärztlichen Prognose der Erwerbsunfähigkeit von voraussichtlich 6 Monaten zahlt.
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