APOTHEKENPRAXIS – APOTHEKE ADHOC Umfrage
Berlin - Wo gearbeitet wird, passieren Fehler: In der Offizin können diese teuer werden, etwa wenn der Rabattvertrag nicht bedient, falsch abkassiert oder das Aut-idem-Kreuz missachtet wird. Manche Chefs geben die Kosten an ihre Angestellten weiter. In Ordnung sei das nicht, sagt die Adexa. Auch die Mehrheit der Teilnehmer einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC denkt, dass solche Methoden in der Apotheke nichts zu suchen haben.
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APOTHEKENPRAXIS – Baden-Württemberg
Berlin - Die AOK Baden-Württemberg hat den Hilfsmittelvertrag über ableitende Inkontinenzprodukte zum 1. April gekündigt. Bis dahin will der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) einen neuen Vertrag mit der Kasse aushandeln und dabei versuchen, die derzeitigen Preise beizubehalten.
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APOTHEKENPRAXIS – Selbstmedikation
Berlin - Professor Dr. Gerd Glaeske hat die Apothekerschaft aufgefordert, unabhängig und neutral zu beraten. „In dieser Funktion ist und bleibt die Apotheke unverzichtbar“, so der Gesundheitsökonom. Er sprach sich beim Westfälisch-Lippischen Apothekertag (WLAT) in Münster für mehr evidenzbasierte Beratung in der Selbstmedikation aus – etwa anhand einer Positivliste für OTC-Präparate. Er unterstützte damit den entsprechenden Beschluss des Deutschen Apothekertags (DAT) in München.
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APOTHEKENPRAXIS – Notfallkontrazeptiva
Berlin - Am Samstag wurde die „Pille danach“ rezeptfrei. Das Interesse der Kunden war vergleichsweise groß. Doch abgegeben wurde die rezeptfreie EllaOne (Ulipristal) offenbar kaum. Einige Kunden waren noch mit Preisrecherchen beschäftigt. Viele Apotheker hatten das Präparat aber auch noch gar nicht vorrätig.
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APOTHEKENPRAXIS – Notdienstgebühr
Berlin - Damit Patienten den Notdienst der Apotheken tatsächlich als Notdienst verstehen und nicht aus Bequemlichkeit nutzen, gibt es die Notdienstgebühr: 2,50 Euro werden pro Inanspruchnahme fällig. Damit wiederum wirkliche Notfälle nicht finanziell belastet werden, erstatten die Kassen die Gebühr, sofern der Arzt einen entsprechenden Hinweis auf dem Rezept vermerkt hat. Doch nicht immer zahlen die Kassen anstandslos, wie eine Apothekerin aus Sachsen bei einer haarsträubenden Retaxation erfahren musste.
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APOTHEKENPRAXIS – Notfallkontrazeptiva
Berlin - Ab morgen ist die „Pille danach“ rezeptfrei. Die entsprechende Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) wurde am Freitag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am Samstag in Kraft. Anders als ursprünglich geplant sollen OTC-Packungen von EllaOne (Ulipristal) nicht erst am Montag an die Apotheken ausgeliefert werden, sondern schon am Samstag. Auf diese Weise kann die „Pille danach“ auch im Notdienst am Sonntag schon ohne Rezept abgegeben werden.
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APOTHEKENPRAXIS – Notfallkontrazeptiva
Berlin - Ab Samstag dürfen Apotheken nicht nur EllaOne (Ulipristal), sondern auch Notfallkontrazeptiva mit Levonorgestrel ohne Rezept abgeben – auch wenn auf den Packungen etwas anderes steht. Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) bestätigt: „Levonorgestrel-Packungen können nach Auffassung des BMG nach Inkrafttreten der Arzneimittelverschreibungsverordnung ohne Rezept abgegeben werden, auch wenn sie noch als verschreibungspflichtig gekennzeichnet sind.“
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APOTHEKENPRAXIS – Notfallkontrazeptiva
Berlin - Wegen des leicht vorgezogenen OTC-Switches dürfen Apotheker schon am Wochenende die „Pille danach“ ohne Rezept abgeben. Für einige Pharmazeuten stellt sich aber die Frage, ob oder unter welchen Umständen sie dies auch tun müssen. Hier – rechtlich unverbindlich – die Antworten auf einige wichtige Fragen.
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APOTHEKENPRAXIS – APOTHEKE ADHOC Umfrage
Berlin - Gutes Personal zu finden, ist schwierig, Und für manchen Apothekeninhaber ist es sogar schwierig, überhaupt einen Apotheker zu finden – egal ob als Angestellter oder Nachfolger. Je nach Perspektive ist es daher entweder wichtig, Apotheker zu Selbstständigkeit zu motivieren, oder sie als Mitarbeiter zu halten. In diesem Spannungsverhältnis bewegt sich der Bayerische Apothekerverband (BAV) mit seinem Seminar zur Existenzgründung.
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APOTHEKENPRAXIS – Niedersachsen
Berlin - Die AOK Niedersachsen hat gleich zwei Verträge im Hilfsmittelbereich gekündigt: die Vereinbarung über Stomaartikel und den Vertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln, Verbandstoffen sowie Sonden- und Trinknahrung bei enteraler Ernährung. Die Verträge laufen noch bis Ende März, dann gilt eine zweimonatige Übergangsfrist bis Ende Mai. In dieser Zeit will die Kasse keine Retaxationen aussprechen.
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APOTHEKENPRAXIS – Arbeitsrecht
Berlin - Die PTA hat den Rabattvertrag nicht beachtet, der Pharmaziestudent beim Kassieren einen Zahlendreher und die angestellte Apothekerin zum wiederholten Mal nicht auf das Aut-idem-Kreuz geachtet. In der Apotheke können viele Fehler passieren, deren Behebung Zeit und Geld kostet. Auf die Mitarbeiter abwälzen dürfen Inhaber die Kosten aber nicht – auch nicht in Form einer Strafkasse, in die bei Fehlern eingezahlt werden muss.
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APOTHEKENPRAXIS – Notfallkontrazeptiva
Berlin - In wenigen Tagen soll mit EllaOne (Ulipristal) das erste Notfallkontrazeptivum aus der Verschreibungspflicht entlassen werden. Trotz aller Diskussionen um Erstattungsfähigkeit, Beratung sowie Versand- und Werbeverbot fühlen sich die Apotheker größtenteils gut auf den OTC-Switch vorbereitet. In einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC zeigten sich 60 Prozent der Teilnehmer optimistisch.
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APOTHEKENPRAXIS – Kommentar
Berlin - Die einzige Apotheke am Ort muss schließen, weil die Inhaberin einfach keinen Nachfolger finden konnte. So oder ähnlich kann man es fast in jeder Woche in irgendeiner Lokalzeitung nachlesen. Der Nachwuchs bleibt aus, zuletzt zählte die ABDA noch 16.661 Inhaber. Klar, dass der Berufsstand etwas unternehmen muss, um jungen Pharmazeuten die Selbstständigkeit schmackhaft zu machen. Der Bayerische Apothekerverband (BAV) unternimmt den Drahtseilakt, Angestellte zur Selbstständigkeit zu beraten – ohne die Mitglieder zu verärgern.
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APOTHEKENPRAXIS – Apothekerverband
Berlin - Immer weniger junge Apotheker wagen den Sprung in die Selbstständigkeit. Unsichere politische Verhältnisse, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Finanzierung sind nur drei Hindernisse. In Abendseminaren soll angestellten Apothekern der Weg in die eigene Offizin erleichtert werden. Dass der Bayerische Apothekerverband (BAV) die Angestellten dazu einlädt, erfreut nicht alle Inhaber.
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APOTHEKENPRAXIS – Notfallkontrazeptiva
Berlin - In einer Woche gibt es die „Pille danach“ ohne Rezept. Junge Frauen unter 20 Jahren sollen Notfallkontrazeptiva aber auch künftig von den Krankenkassen erstattet bekommen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Doch die entsprechende Änderung kommt zwei Wochen zu spät. Deshalb bittet das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Krankenkassen, Ärzte und Apotheker, die Erstattung in der Übergangszeit selbst zu regeln. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt willigte im Namen der Apotheker ein, warnte aber vor Retaxationen.
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APOTHEKENPRAXIS – BGH-Urteil
Berlin - Die Preisbindung gilt nicht für Arzneimittel zur Verblisterung. Das hat in der vergangenen Woche der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Demnach darf Ratiopharm Rabatte über Fertigarzneimittel mit Apotheken aushandeln, wenn diese verblistert werden. Beim Bundesverband patientenindividueller Arzneimittelverblisterer (BPAV) ist man nicht zufrieden mit der Entscheidung, im Gegenteil: Vorsitzender Hans-Werner Holdermann kritisiert das Urteil als „naiv“.
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APOTHEKENPRAXIS – Personal
Berlin - Pünktlich zum Weltfrauentag hat der Bundestag am Freitag eine Frauenquote beschlossen. Damit soll der Anteil von Frauen in den Führungsgremien auf 30 Prozent erhöht werden, denn der liegt derzeit bei nur 18,4 Prozent, zumindest in den Aufsichtsräten der 200 größten Unternehmen in Deutschland. Apotheken müssen sich in dieser Debatte nicht verstecken: 89 Prozent des Personals sind weiblich. Unter den Leitern sind allerdings noch mehrheitlich Männer.
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APOTHEKENPRAXIS – Verblisterung
Berlin - Arzneimittel für die Verblisterung unterliegen nicht der Preisbindung. Das legt ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nahe: Die Richter haben die Entscheidungen der Vorinstanzen gekippt, die Ratiopharm Rabatte auf die speziellen Großpackungen noch verboten hatten, und die Klage der Wettbewerbszentrale abgewiesen. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor; Beobachtern gibt die Entscheidung Rätsel auf.
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APOTHEKENPRAXIS – APOTHEKE ADHOC Umfrage
Berlin - Wenn die „Pille danach“ in zehn Tagen aus der Verschreibungspflicht entlassen wird, kommt auf die Apotheker mehr Beratungsaufwand zu. Gleichzeitig wird die Marge bei Notfallkontrazeptiva sinken. Ein Missverhältnis, finden viele. In einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC sprechen sich vier von fünf Teilnehmern für eine Beratungspauschale aus.
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APOTHEKENPRAXIS – Notfallkontrazeptiva
Berlin - Mit dem OTC-Switch der „Pille danach“ fällt die Verantwortung für die Beratung allein in die Hände der Apotheker. Anders als aktuell die ärztlichen Kollegen werden sie aber nach aktuellem Stand keine gesonderte Vergütung dafür erhalten. Die Apotheker suchen daher nach eigenen Lösungen: Einige wollen die Beratung über den Preis abbilden, andere ganz offiziell eine Beratungspauschale kassieren.
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