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  • APOTHEKENPRAXIS 2015
    APOTHEKENPRAXIS 2015
    ApoRisk® Branchennews | Pharmazeutische Nachrichten aus der Apothekenbranche

APOTHEKENPRAXIS – Hochschulranking

Berlin - Die Unis in Frankfurt am Main, Heidelberg und Kiel liegen vorn: Dort kann man dem aktuellen CHE Hochschulranking zufolge am besten Pharmazie studieren. Im „Zeit Studienführer“ wurden die Ergebnisse der Erhebungen veröffentlicht, bei denen die Qualität von Forschung und Lehre an deutschen Hochschulen verglichen wurde. Alle drei Jahre werden ausgewählte Fächer neu bewertet; dieses Jahr war Pharmazie dabei.
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APOTHEKENPRAXIS – Apothekenhonorar

Helgoland - Das politische Ziel der Notdienstpauschale war es, Landapotheken finanziell zu stärken. In Extremfällen müssen solche Apotheken jeden Tag Notdienst leisten – und kommen entsprechend auf sehr hohe Einnahmen durch die Pauschale. Das ist gewollt, schafft es doch einen Anreiz, Apotheken auch in kaum besiedelten Gebieten fortzuführen und damit die medizinische Versorgung zu sichern. Die Apotheke der Nordseeinsel Helgoland ist ein Beispiel dafür, dass mit der Pauschale dieses Ziel erreicht werden konnte.
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APOTHEKENPRAXIS – Arbeitsschutz

Berlin - Jedes Unternehmen braucht einen Betriebsarzt. Davon sind auch Apotheken und selbst die meisten Ärzte nicht ausgenommen. Es gibt verschiedene Modelle, zwischen denen Apothekeninhaber wählen können – von der Umsetzung der Vorgaben in Eigenregie über einen Besuch vom Betriebsarzt alle fünf Jahre bis zur Regelbetreuung. Welches Modell passt, hängt im Wesentlichen von der Betriebsgröße ab.
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APOTHEKENPRAXIS – Großhandel

Berlin - Wenn ein Apotheker sein Studium beendet hat, sollte er in der Lage sein, ein Paket zu packen. Die Noweda gibt Apothekern dennoch eine ausführliche Packanleitung für Kühlarzneimittel an die Hand, um einen „ordnungsgemäßen Rücktransport“ der retournierten Kühlware zu ermöglichen. Apotheker sollen die Arzneimittel „wie in der angefügten Anleitung beschrieben“ verpacken.
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APOTHEKENPRAXIS – Saarland

Berlin - Alles Neue bringt der Mai. Die Apothekerkammer des Saarlands übernimmt morgen die komplette Aufsicht über ihre Mitglieder. Vorteil für die Apotheken: Die Kammer hilft bei der Vorbereitung auf Revisionen und kündigt diese sogar vorher an. Nachteil: Die Kontrollen sind künftig doppelt so teuer wie bislang.
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APOTHEKENPRAXIS – Mai-Randale

Berlin - Die revolutionäre, linksgerichtete Demonstration am Tag der Arbeit hat im Berliner Stadtteil Kreuzberg Tradition. Und schien zumindest früher den meisten unauflöslich mit Steinewerfern, Randalierern und Verletzten verbunden. Kreuzberger Apotheker berichten von ihren Erfahrungen mit den Demonstranten – und zeichnen ein anderes Bild.
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APOTHEKENPRAXIS – Warenwirtschaft

Berlin - Mit der Umstellung auf die achtstellige PZN sahen viele das Ende der Lochkarte gekommen. Doch die Alternative zum Strichcode-Scan hält sich hartnäckig in Apotheken. „Totgesagte leben länger“, freut sich Andreas Reike, Geschäftsführer bei Aitronic und zuständig für die Software-Entwicklung. Das Paderborner Unternehmen stellt die Lesegeräte für die Lochkarten seit den 80er Jahren her und hat sie für die achtstellige PZN umgerüstet.
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APOTHEKENPRAXIS – Unfallschutz

Berlin - Die Grundausbildung für Ersthelfer wurde verkürzt: Seit April müssen Ersthelfer für ihre Ausbildung nur noch neun Doppelstunden statt wie bisher 16 absolvieren. Die Auffrischungsfortbildung, die alle zwei Jahre besucht werden muss, wurde hingegen aufgewertet. Statt acht müssen im Erste-Hilfe-Training künftig neun Doppelstunden geleistet werden.
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APOTHEKENPRAXIS – Kommentar

Berlin - 3,15 Milliarden Euro sparten die Krankenkassen im vergangenen Jahr mit ihren Rabattverträgen. Dieser beträchtliche Betrag kommt zustande, weil die Kassen von mehreren Seiten Druck auf das System ausüben können: auf die Hersteller bei der Ausschreibung, auf die Ärzte bei der Verordnung und auf die Apotheker bei der Abgabe. Höherer Druck – größere Einsparung, so die einfache Rechnung, und die Kassen beherrschen diese Mathematik. Aktuell zeigt sich die AOK Niedersachsen kreativ darin, weitere Einspareffekte zu heben. Ein Kommentar von Alexander Müller.
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APOTHEKENPRAXIS – Krankenkassen

Berlin - Wenn sich Krankenkassen um die Umsetzung ihrer Rabattverträge kümmern, dann meist in Form von Retaxationen. Doch es geht auch proaktiv: In Niedersachsen sind derzeit rund 30 „AOK-Berater“ in Arztpraxen und Apotheken unterwegs, um die Rabattquoten zu besprechen. Die Apotheken werden angerufen, wann ein Mitarbeiter der Kasse zur Schulung vorbeikommen darf.
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APOTHEKENPRAXIS – Import

Berlin - Es gibt Retaxfälle, die sind eindeutig gelagert. Wenn Apotheker etwa ohne Grund den Rabattvertrag missachten, werden sie auf Null retaxiert. Ebenso: Wenn eine Kasse die Genehmigung für einen Import erteilt und diesen dann wegen fehlender Genehmigung retaxiert. So geschehen bei der KKH, die den Einspruch des Apothekers aber sehr schnell anerkannte.
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APOTHEKENPRAXIS – APOTHEKE ADHOC Umfrage

Berlin - Wenn Krankenkassen auf Null retaxieren, sollten Apotheker wenigstens die Zuzahlung behalten können. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC: Anspruch auf die 5 bis 10 Euro habe der Apotheker, gaben 69 Prozent der Teilnehmer an.
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APOTHEKENPRAXIS – Arzneiformen

Berlin - Zur Beratung gehört nicht nur die Information über Risiken und Nebenwirkungen – sondern auch über die korrekte Anwendung. Jedes dritte verordnete Medikament (31 Prozent) ist allein wegen seiner Darreichungsform besonders beratungsbedürftig. Dies hat die Bundesapothekerkammer (BAK) vom hauseigenen Prüfinstitut DAPI ausrechnen lassen.
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APOTHEKENPRAXIS – Nacht- und Notdienstfonds

Berlin - Als zusätzliches Honorar für die Notdienste haben die Apotheken im vergangenen Jahr etwas mehr als 112 Millionen Euro erhalten. Laut Geschäftsbericht hat der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) dabei einen Überschuss von 419.000 Euro erzielt. Dieser resultiert unter anderem aus den Gebühren, die Apotheken zahlen mussten, die ihre Daten nicht pünktlich oder nicht plausibel an den NNF gemeldet hatten.
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APOTHEKENPRAXIS – Pharmaziestudium

Berlin - Wer sich vor einer Prüfung gesundheitlich nicht fit fühlt, sollte sie besser nicht antreten. Denn ein im Nachhinein beschafftes ärztliches Attest gilt nicht. Das Verwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies die Klage einer Pharmaziestudentin als unbegründet ab, die ihr zweites Staatsexamen nicht bestanden hatte.
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APOTHEKENPRAXIS – Rx-Boni

Berlin - Apotheken haben schon so ziemlich alles an Zugaben gewährt, wenn dafür Patienten ihre Rezepte bei ihnen einlösen. Doch obwohl solche Rx-Boni unzulässig sind, landen immer wieder Fälle vor Gericht. Jetzt hat das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) einer Apotheke verboten, ihren Kunden Brötchen-Gutscheine auszustellen.
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APOTHEKENPRAXIS – Notfallkontrazeptiva

Berlin - Bei PiDaNa ändert sich mit dem OTC-Switch nicht viel: Die Zusammensetzung der „Pille danach“ bleibt unverändert, das Design der Verpackung wurde kaum verändert. Der entscheidende Unterschied: Das Arzneimittel ist jetzt als apothekenpflichtig gekennzeichnet und nicht mehr als veschreibungspflichtig. Trotzdem wird die zurückgerufene Rx-Ware komplett vernichtet – Apotheken entsprechen nicht den Sicherheitsvorgaben.
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APOTHEKENPRAXIS – Notfallkontrazeptiva

Berlin - Einen Monat hatte der Hersteller HRA Pharma den OTC-Markt für Notfallkontrazeptiva für sich allein. Denn nur EllaOne (Ulipristal) war vorerst als apothekenpflichtig gekennzeichnetes Präparat im Markt. Mittlerweile sind die ersten Generika zu Levonorgestrel (LNG) verfügbar. Am kommenden Montag zieht HRA mit seinem eigenen Präparat PiDaNa nach. Die alten, als verschreibungspflichtig gekennzeichneten Packungen werden zurückgerufen.
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APOTHEKENPRAXIS – Interview Martin Dess (Jäger von Röckersbühl)

Berlin - Die „Jäger von Röckersbühl“ gehören zu den gefragtesten Werbeagenturen im OTC-Bereich. Firmenchef Martin Dess arbeitet seit mehr als 20 Jahren mit Apothekern zusammen. Er macht sich Sorgen, dass der Berufsstand und die Branche insgesamt den Aufbruch in eine neue digitale Ära verschlafen. Ohne visionäre Ideen könnten Internetkonzerne wie Google Teile des Marktes , sagt er.
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APOTHEKENPRAXIS – Abmahnungen

Berlin - Das Landgericht Hamburg (LG) hat erneut in einem Streit um den Verkauf von „Himalaya-Salz“ in Apotheken entschieden. Der Vertrieb der Produkte ist demnach nur mit dem Hinweis zulässig, dass das Salz lediglich „vom Fuße des Himalaya“ stammt, nicht aber aus dem Gebirge selbst. Die geforderten Abmahnkosten erhält die klagende Apothekerin Dr. Ingrid Vogg aus Hamburg dagegen nicht – der Kollege konnte ihr selbst Verstöße nachweisen, die dann aufgerechnet wurden.
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