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  • APOTHEKENPRAXIS 2014
    APOTHEKENPRAXIS 2014
    ApoRisk® Branchennews | Pharmazeutische Nachrichten aus der Apothekenbranche

APOTHEKENPRAXIS – Apothekenbetriebsordnung

Berlin - Eine Apothekerin aus Solingen und ein Würzburger Kollege haben Ärger, weil sie ihren Kunden das Stechen von Ohrlöchern anbieten. In einem Fall geht die Wettbewerbszentrale dagegen vor, im anderen der Pharmazierat. Die Firma Studex – nach eigenen Angaben weltweit führender Hersteller von Ohrlochstechsystemen – springt den Apotheken bei und hat bei der Stuttgarter Kanzlei Oppenländer ein Gutachten beauftragt. Demnach zählt das Stechen von Ohrlöchern durchaus zu apothekenüblichen Dienstleistungen.
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APOTHEKENPRAXIS – Wettbewerbszentrale

Berlin - Dass der Verkauf von Produkten über Ärzte berufsrechtlich so gut wie unmöglich ist, wissen die Hersteller. Trotzdem setzen einige auf die Praxis als Vertriebskanal und versuchen, sich die Autorität des Mediziners zu Nutze zu machen. Dass etwa Galderma Tipps gibt, wie die strengen Vorgaben sicher umschifft werden können, sieht Rechtsanwältin Christiane Köber von der Wettbewerbszentrale kritisch.
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APOTHEKENPRAXIS – Apothekenbetriebsordnung

Berlin - Blutdruck oder Blutzucker bestimmen, Anmessen von Kompressionsstrümpfen – alles Services, die viele Apotheken ihren Kunden anbieten. Aber zählt Ohrlöcherstechen noch zu den Aufgaben einer Apotheke? Die Apothekerkammer Nordrhein ist anderer Ansicht und hat die Wettbewerbszentrale eingeschaltet. Doch die abgemahnte Apothekerin verteidigt ihr Angebot.
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APOTHEKENPRAXIS – Einkaufskonditionen

Frankfurt - Über das Skonto der Apotheker wird vermutlich demnächst vor Gericht gestritten: „Wir werden einen Musterprozess führen“, kündigte Rechtsanwältin Christiane Köber von der Wettbewerbszentrale an. Es geht um die Frage, ob Skonti gegen das Preisrecht verstoßen, wenn die Apotheken insgesamt mehr als 3,05 Prozent Rabatt erhalten.
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APOTHEKENPRAXIS – Retaxationen

Berlin - Je nach Liefervertrag haben die Krankenkassen ein bis zwei Jahre lang Zeit, um die Abrechnung von Leistungserbringern zu prüfen. Doch die vereinbarten Fristen können unter Umständen nichtig sein: Wenn die Kassen in komplexen Fällen länger brauchen, können sie auch später noch Ansprüche geltend machen. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundessozialgericht (BSG) in einem Urteil zu Zytorezepturen.
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APOTHEKENPRAXIS – Beratungsqualität

Berlin - Die Apothekerkammern setzen zunehmend auf Testkäufe. Anders im Saarland: Früher schickte die Geschäftsstellle Testkäufer in alle Apotheken, vergab Noten und sanktionierte Verstöße. Ende Oktober kam die Kehrtwende: Die Vertreterversammlung entschied sich gegen dieses Verfahren. Kammerpräsident Manfred Saar erklärt, warum.
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APOTHEKENPRAXIS – Rezeptabrechnung

Berlin - Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) löst zum Jahreswechsel endgültig die bisherige Krankenversichertenkarte ab. Bereits im Oktober wurden die Formate in der Datenverarbeitung umgestellt. Probleme können bei der Abrechnung entstehen, wenn Ärzte ihre Software nicht aktualisiert haben oder alte Rezeptvordrucke benutzen. Das Problem scheint aber weitgehend behoben – und auch die Kassen wollen offenbar nachsichtig sein.
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APOTHEKENPRAXIS – Hamburg

Berlin - Hamburgs Apotheker können sich freuen: Zumindest von der AOK Rheinland/Hamburg und den Primärkassen in der Hansestadt werden sie keine Nullretaxationen wegen der Nichteinhaltung der Rabattverträge mehr erhalten. Der Apothekerverein hat eine entsprechende Vereinbarung mit den Kassen getroffen. Die AOK will sogar eine hohe Umsetzungsquote der Rabattverträge belohnen.
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APOTHEKENPRAXIS – OTC-Werbung

Frankfurt - Die Wettbewerbszentrale hat schon zahlreiche Verfahren zu zweifelhafter OTC-Werbung in Apotheken geführt. Immer wieder geht es um die Frage, womit Apotheker ihre Angebote vergleichen dürfen, wenn der Hersteller keine unverbindliche Preisempfehlung (UVP) ausgesprochen hat. Beim Gesundheitsrechtstag der Wettbewerbszentrale gab Rechtsanwältin Christiane Köber den Apothekern selbst eine Empfehlung: Bis die Zulässigkeit eines „Apothekenverkaufspreises“ (AVP) höchstrichterlich geklärt sei, könnten sie sich mit sich selbst vergleichen.
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APOTHEKENPRAXIS – Datenschutz

Berlin - Beim Umgang mit sensiblen Versichertendaten auf Rezepten ist besondere Sorgfalt notwendig. Diskutiert wird derzeit, ob die Rechenzentren der Apotheker ihrerseits Unterauftragnehmer einschalten dürfen – die Datenschützer wollen über das Thema sprechen. Die Krankenkassen haben da mehr Freiheiten: Sie dürfen mit der Kontrolle der Abrechnung private Rezeptprüffirmen wie GfS oder Inter-Forum beauftragen. Denn anders als Apotheker und Ärzte unterliegen Krankenkassen nicht der Schweigepflicht, sondern den Vorgaben zum Schutz der Sozialdaten.
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APOTHEKENPRAXIS – Rezeptdaten

Berlin - Apotheker müssen beim Thema Unterauftragnehmer womöglich künftig viel strengere Vorschriften beachten. Ein Gutachten zu möglicherweise unzulässigen Vertragskonstellationen der Rechenzentren stößt bei Datenschützern auf großes Interesse. Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter aus Schleswig-Holstein, hat Gesprächsbedarf.
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APOTHEKENPRAXIS – Retaxationen

Berlin - Die Techniker Krankenkasse (TK) hat gegenüber Apothekern alle Retaxationen zurückgenommen, die wegen vermeintlicher Verstöße bei der Anfertigung von Rezepturen ausgesprochen wurden. Die Kasse und der Deutsche Apothekerverband (DAV) bestätigten eine entsprechende Einigung.
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APOTHEKENPRAXIS – Rezeptabrechnung

Berlin - Obwohl intravitreale Injektionen seit Oktober als Kassenleistung abrechnungsfähig sind, verschreiben viele Ärzte die Leistung weiterhin auf Privatrezepten. Die AOK Hessen hat jetzt darauf hingewiesen, dass diese Rezepte nicht mehr abgerechnet werden können. Die Apotheker werden gebeten, die ärztlichen Fehler zu beheben – und sich ein Muster 16-Rezept ausstellen zu lassen.
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APOTHEKENPRAXIS – Retaxationen

Berlin - Die DAK-Gesundheit bekommt für ihre Retaxation mit Korrektur eines Rezeptdatums Rückendeckung. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes ist bei Sterilrezepturen der Zeitpunkt der Herstellung für die Abrechnung der Arzneimittelpreise entscheidend – unabhängig vom Datum, das auf das Rezept gedruckt ist. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) bewertet das genau anders herum.
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APOTHEKENPRAXIS – Beratung

Berlin - Nicht nur die Kammern, sondern auch die Pharmazieräte wollen mit Kontrollen die Beratung in den Apotheken verbessern. Im Rahmen der Revision sollen die Mitarbeiter ihr Fachwissen künftig unter Beweis stellen. Die Teilnehmer einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC lehnen das ab.
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APOTHEKENPRAXIS – Abmahnungen

Berlin - Mit seinen Abmahnungen in Sachen Himalaya-Salz hatte Rechtsanwalt Dr. Dominic-A. Vogg aus Hamburg im September für Wirbel gesorgt. Im Namen seiner Mutter Dr. Ingrid Vogg, die in der Hansestadt die Drive-In-Apotheke betreibt, hatte der Jurist mehrere Versandapotheken aufgefordert, entsprechende Produkte aus ihrem Webshop zu nehmen, da deren Bezeichnung irreführend sei. Ein Apotheker aus Berlin, der ebenfalls eine Unterlassungserklärung abgeben sollte, wehrte sich mit einem eigenen Testkauf.
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APOTHEKENPRAXIS – Testkäufe

Berlin - Mehrere Apothekerkammern haben in den vergangenen Tagen großangelegte Testkäufe angekündigt. Die Kammer in Niedersachsen wird ab Dezember die Beratungsbereitschaft von mindestens 10 Prozent ihrer Mitglieder überprüfen. Laut Kammerpräsidentin Magdalene Linz reagierten die Mitglieder überwiegend positiv auf die Ankündigung. Bei einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC lehnte eine Mehrheit solche „Testkäufe“ ab.
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APOTHEKENPRAXIS – Beratung

Berlin - Die Pharmazieräte wollen künftig auch die Beratung in den Apotheken prüfen. Testkäufe soll es laut Christian Bauer, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands (APD), zwar nicht geben. Dafür soll bei Revisionen das Fachwissen des Personals abgefragt werden.
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APOTHEKENPRAXIS – Retaxationen

Berlin - Eine Abkürzung beim Präparatenamen, die handschriftliche Ergänzung des Arztes – Ungenauigkeiten und Missverständnisse auf dem Rezept können für die Apotheken schnell teuer werden. Dass selbst ein aufgedrucktes Datum unterschiedlich interpretiert wird und Retaxationen auslöst, könnte Apotheker und Krankenkassen erneut vor Gericht führen. Ein Hamburger Apotheker will notfalls gegen die Retaxation klagen.
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APOTHEKENPRAXIS – Arbeitsrecht

Berlin - Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Hoffnung vieler Beschäftigter enttäuscht, sich künftig leichter eine bessere Gesamtbewertung im Arbeitszeugnis zu erstreiten. Die Formulierung „zur vollen Zufriedenheit“, die der Note 3 entspricht, beschreibe weiterhin eine durchschnittliche Leistung, entschied das Gericht. Streitigkeiten über das Arbeitszeugnis gibt es auch in Apotheken häufiger. Bei Adexa reicht nach Angaben der Apothekengewerkschaft täglich mindestens ein Angestellter ein Zeugnis zur Überprüfung ein. Das betreffe PKA, PTA und Apotheker gleichermaßen.
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