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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Ist ein ehrenamtlicher Vereinsvorsitzender eines Ortsvereins des Deutschen Roten Kreuzes eV (DRK) bei der Teilnahme an einer Versammlung eines anderen DRK-Ortsvereins unfallversichert? Mit dieser Frage befasst sich der 2. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 8. Dezember 2022 um 13.00 Uhr im Jacob-Grimm-Saal (Aktenzeichen B 2 U 14/20 R).
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, wie das "Jahr des Rentenbeginns" aus § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 3 EStG zu bestimmen ist, wenn der reguläre Beginn der Rentenzahlung auf Antrag des Klägers über das Jahr des Erreichens der Altersgrenze hinaus aufgeschoben wurde (Az. X R 29/20).
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Hat die Agentur für Arbeit das arbeitsuchende Kind aus der Vermittlung abgemeldet, fehlt es aber an einer wirksamen Bekanntgabe der Einstellungsverfügung oder an einer einvernehmlichen Beendigung der Arbeitsuchendmeldung, hängt deren Fortbestand davon ab, ob das arbeitsuchende Kind eine Pflichtverletzung begangen hat, welche die Agentur für Arbeit zur Einstellung der Vermittlung berechtigt hat. Der BFH entschied, dass weder die Löschung der Registrierung noch die einvernehmliche Beendigung eines Berufsberatungstermins zum Wegfall der Arbeitsuchendmeldung führen (Az. III R 37/21).
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Der BFH hat zur sog. Konzernklausel (§ 6a GrEStG) entschieden, dass das „herrschende Unternehmen“ und die „abhängige Gesellschaft“ nach dem jeweiligen Umwandlungsvorgang zu bestimmen sind, für den die Grunderwerbsteuer nach dieser Norm nicht erhoben wird (Az. II R 13/20).
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Markt | First A wird GoPuls |

Berlin - Der Schnelllieferdienst First A steht offenbar vor dem Austausch: Die Website GoPuls ist online, die App soll dem Vernehmen nach in Kürze in den Stores bereitstehen. Die handelnden Personen sind dieselben, das Angebot nahezu identisch.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob Mehrgewinne, die ein untreuer Gesellschafter einer zweigliedrigen Personengesellschaft, die ihre Gewinne durch Einnahme-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, unter Vorspiegelung von Betriebsausgaben zu Unrecht entnommen hatte, dem untreuen Gesellschafter allein als Sonderbetriebseinnahmen oder den Gesellschaftern nach Maßgabe des gesellschaftsvertraglich vereinbarten oder gesetzlichen Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen sind (Az. VIII R 6/19).
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Der Export von Waren zur Be- oder Weiterverarbeitung im Ausland spielt für die deutsche Wirtschaft nur eine untergeordnete Rolle. Demgegenüber sind die allermeisten Warenexporte Produkte, die ins Ausland verkauft werden. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, handelte es sich bei 90,3 % (1.055,7 Mrd. Euro) der von Januar bis September 2022 aus Deutschland exportierten Waren um Verkäufe.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28.09.2022 II R 13/20 zur sog. „Konzernklausel“ (§ 6a des Grunderwerbsteuergesetzes --GrEStG--) entschieden, dass das „herrschende Unternehmen“ und die „abhängige Gesellschaft“ nach dem jeweiligen Umwandlungsvorgang zu bestimmen sind, für den die Grunderwerbsteuer nach dieser Norm nicht erhoben wird.Die Klägerin war an einer grundbesitzenden Gesellschaft beteiligt. Gesellschafterin der Klägerin war eine GmbH, deren Anteile wiederum durch eine AG gehalten wurden. Die Beteiligungen bestanden seit mehr als fünf Jahren und betrugen jeweils 100 %. 2011 wurde die grundbesitzende Gesellschaft auf die Klägerin verschmolzen. Dadurch gingen die Grundstücke der Gesellschaft auf die Klägerin über. Das zuständige Finanzamt (FA) gewährte dafür die Steuerbegünstigung des § 6a GrEStG. 2013 veräußerte die AG etwas mehr als 25 % ihrer Anteile an der GmbH an einen Dritten. Das FA vertrat die Ansicht, die Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung seien mit Wirkung für die Vergangenheit entfallen und erließ einen entsprechend geänderten Bescheid. Das Finanzgericht gab der dagegen gerichteten Klage statt.Der BFH wies die Revision des FA als unbegründet zurück. Der durch die Verschmelzung bewirkte Übergang des Eigentums an dem Grundstück unterliegt zwar nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 GrEStG der Grunderwerbsteuer. Dieser Erwerb ist aber nach § 6a Satz 1 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit. Nach dieser Vorschrift wird die Grunderwerbsteuer für steuerbare Umwandlungsvorgänge u.a. nicht erhoben, wenn an dem Vorgang ein sog. „herrschendes Unternehmen“ und eine sog. „abhängige Gesellschaft“ beteiligt sind. Voraussetzung dafür ist, dass eine Beteiligung von 95 % fünf Jahre vor und fünf Jahre nach dem Umwandlungsvorgang bestand bzw. weiter besteht. Allerdings muss die Vor- und Nachbehaltensfrist – wie der BFH bereits früher entschieden hat – nur eingehalten werden, wenn sie auch aus rechtlichen Gründen einhalten werden kann. Die jetzt streitige Rechtsfrage, wer in einem mehrstufigen Konzern als „herrschendes Unternehmen“ und wer als „abhängige Gesellschaft“ anzusehen ist, war bislang noch offen. Der BFH hat geklärt, dass sich dies allein nach dem jeweiligen Umwandlungsvorgang richtet, für den die Steuer nach § 6a Satz 1 GrEStG nicht erhoben werden soll. Wird danach z.B. in einem dreistufigen Konzern mit Mutter-, Tochter- und Enkelgesellschaft die Enkelgesellschaft auf die Tochtergesellschaft verschmolzen, ist die Tochtergesellschaft bei diesem Umwandlungsvorgang das „herrschende Unternehmen“ und die Enkelgesellschaft die „abhängige Gesellschaft“. Nur in diesem Verhältnis muss die Beteiligung von 95 % vor dem Umwandlungsvorgang bestehen. Die Beteiligung der Muttergesellschaft an der Tochtergesellschaft ist dafür unerheblich.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Mit Urteil vom 28.09.2022 - II R 32/20 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass bei dem Erwerb eines unerschlossenen Grundstücks von einer erschließungspflichtigen Gemeinde die Grunderwerbsteuer regelmäßig nur auf den Preis für das unerschlossene Grundstück zu zahlen ist. Dies gilt auch dann, wenn der Erwerber sich vertraglich verpflichtet, für die künftige Erschließung einen bestimmten Betrag an die Gemeinde zu zahlen.Die Klägerin erwarb von der erschließungspflichtigen Gemeinde einen Miteigentumsanteil an einem unbebauten und unerschlossenen Grundstück. In dem Kaufvertrag waren Entgelte für das Grundstück und für die künftige Erschließung jeweils gesondert ausgewiesen.Der BFH hat unter Hinweis auf sein Urteil vom 15.03.2001 - II R 39/99 entschieden, dass ein solcher Vertrag regelmäßig in einen privatrechtlichen Vertrag über den Erwerb des unerschlossenen Grundstücks und einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Ablösung des Erschließungsbeitrags aufzuteilen ist. Eine solche Ablösungsabrede ist nur öffentlich-rechtlich zulässig; als privatrechtliche Vereinbarung wäre sie nichtig. Das Vertragswerk ist aber so auszulegen, dass es weitestmöglich wirksam bleibt.Der Verkauf eines noch zu erschließenden Grundstücks durch die erschließungspflichtige Gemeinde ist nicht zu verwechseln mit dem Verkauf durch einen privaten Erschließungsträger, mit dem sich der BFH in seinem Urteil vom 23.02.2022 - II R 9/21 befasst hatte.
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Politik | Acht Cannabis-Verbände nehmen Stellung |

Drängt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Cannabis-Patienten zurück auf den Schwarzmarkt? Diese Frage stellen Cannabis-Verbände mit Vertretern aus der Versorgung, Industrie und der Patienten in einer gestern veröffentlichten Stellungnahme. Sie wehren sich damit gegen den Vorschlag des G-BA, die Kostenübernahme von Cannabisblüten an striktere Bedingungen zu knüpfen als bisher.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Mit der erneuten Verlängerung der Sanktions-Schonfrist für die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2021, wonach kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB vor dem 11.04.2023 eingeleitet wird, können Kanzleien und Unternehmen nun etwas aufatmen. Darauf weist der DStV hin.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Am 30.11.2022 hat der Finanzausschuss in seiner Sitzung mit dem Jahressteuergesetz 2022 eine Fülle von steuerlichen Verbesserungen und Veränderungen sowie eine Übergewinnsteuer für Energieunternehmen beschlossen. Für den 02.12.2022 ist die 2./3. Lesung im Bundestag geplant und am 16.12.2022 steht die zweite Beratung im Bundesrat auf der Agenda.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Unternehmen in Deutschland wollen mehr Personal einstellen. Das ifo Beschäftigungsbarometer ist im November auf 99,6 Punkte gestiegen, nach 97,8 Punkten im Oktober.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Anwältinnen und Anwälte, die bei Kataloggeschäften nach dem Geldwäschegesetz tätig sind, müssen u. a. eine Geldwäsche-Risikoanalyse erstellen. Als Hilfestellung dafür hat die BRAK Muster für die kanzleiweite und individuelle Risikoanalyse erarbeitet.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP haben den Entwurf eines Gesetzes (20/4685) zur „Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen“ vorgelegt.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Die Bundesregierung hat am 30.11.2022 den von dem Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich beschlossen.
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Pharmazie | Wirkstoff-Lexikon |

Pirfenidon ist ein Immunsuppressivum, das als erster Wirkstoff gezielt zur Behandlung von leichter bis mittelschwerer idiopathischer Lungenfibrose (IPF) zugelassen wurde. Lange Zeit gab es keine medikamentöse Therapie, mit der sich das Fortschreiten der Krankheit verzögern ließ – bis 2011 der Wirkstoff Pirfenidon die Zulassung als Orphan Drug erhielt. Im Folgenden sind die wichtigsten Aspekte zusammengefasst – zum Nachlesen oder Anhören in unserem Podcast.
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Panorama | DAZ-Adventsrätsel – Tag 1 |

Mit dem Monat Dezember starten wir nun in die Vorweihnachtszeit – denn am 1. Dezember darf natürlich auch das erste Adventstürchen geöffnet werden. Im romantischen Sinne weihnachtlich sieht es dahinter zwar noch nicht aus, doch die Erkältungs- und Hustenzeit ist in den Apotheken – jenseits einer Pandemie – ja eng mit der Vorweihnachtszeit verknüpft. Zudem richten wir passend zum Jahresende den Blick zurück in die Vergangenheit.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Die Bundesregierung hat am 30.11.2022 im Kabinett Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten beschlossen. Damit setzt sie ein starkes Signal für die Zukunft der deutschen Wirtschaft und des deutschen Arbeitsmarkts.
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Markt | Nach Wartungsarbeiten |

Berlin - Der Ausfall bei Gehe hat wieder länger gedauert. Erst am Mittwoch informierte der Großhändler darüber, dass wieder Bestellungen übermittelt werden können.
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