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Die ApoRecht® SORGLOS im Überblick
Info

Recht hat, wer den Prozess gewinnt.



Als Apothekerin oder Apotheker werden wir täglich mit Problemen konfrontiert und sind gefordert diese professionell zu lösen. Dabei vergessen wir sorglos zu sein, das Leben bewusst zu leben und jeden einzelnen Moment zu genießen.

Der Mensch hat die Fähigkeit, in die Zukunft zu denken und sich unterschiedliche Szenarien vorzustellen. Dabei ist es ganz natürlich, dass er die eine oder andere Sorge hat. Durch Sorge kommt auch Fürsorge und man kann sich auch darum sorgen, dass manche schlimmen Dinge nicht eintreten.

Können Sie sich vorstellen, ein Leben ohne Sorgen zu leben und keine Zeit mehr mit Streitereien zu verschwenden?

Ob in einer Apothekenbetrieb oder im privaten Bereich, die Bekanntschaft mit der Justitia lässt sich nicht immer vermeiden. Allein mit dem guten Willen lässt sich die Rechtsstreitigkeit auch nicht aus der Welt schaffen, es sei denn das Unrecht wird von uns stillschweigend hingenommen. Jahr für Jahr beschäftigen rund neun Millionen Prozesse die deutschen Gerichte. Tendenz steigend. Wer sein gutes Recht bekommen will, muss immer häufiger darum streiten. Doch wer Anwalt, Gericht und Sachverständige für sein gutes Recht beansprucht, muss mit hohen Kosten rechnen. Die können besonders für eine Apotheke zu einer enormen finanziellen Belastung werden.

Zur Wahrung Ihrer Interessen brauchen Sie nicht nur fachkundige Hilfe, sondern vor allem finanzielle Unterstützung! Recht haben und Recht bekommen ist leider nicht dasselbe und letztendlich hängt es von der Qualität Ihres Rechtsbeistandes ab, ob und wie Sie Ihre Interessen im konkreten Fall durchsetzen können.
Mit dem rechtzeitigen Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für Ärzte können Sie dafür sorgen, dass die Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche nicht schon im Vorfeld an den hohen Kosten und Gebühren scheitert.

Für eine umfassende Rechtschutzversicherung haben wir in unserem „Sorglos-Rechtsschutz“ alle wesentlichen Leistungen für eine Apotheke inkludiert, so dass Sie sich sorgenfrei der wichtigen Aufgabe als Apothekeninhaber widmen können.

Leistungen

Rechtsschutz gegen unlauteren Wettbewerb bei Apotheken



Einziartige Absicherung bei Rechtsstreitigkeiten für Mitglieder von Pharmazie-Standesorganisationen

Es ist in Deutschland bis dato eine Seltenheit. Denn seit einiger Zeit wird ein Wettbewerbs-Rechtsschutz, der in der Vergangenheit nicht versicherbar war, den Apotheken angeboten.

Der Rechtsschutz versichert u.a. die gerichtliche und außergerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit dem Wettbewerbsrecht (Recht des unlauteren Wettbewerbs gemäß UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)). Auch die Abwehr von Schadenersatzansprüchen ist versichert. Diese Absicherung gegen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten ist ein Element des umfänglichen Rechtsschutz-Versicherungspaketes ApoRecht, das speziell für den Apothekenmarkt konzipiert wurde.

Es gibt eine Vielzahl von rechtlichen Streitigkeiten, die auf einen freiberuflich Tätigen zukommen können. Denn gerade als Selbstständiger kann man Rechtsstreitigkeiten nicht immer aus dem Weg gehen und gütliche Einigungen sind auch nicht immer möglich. Das betrifft vermehrt in den letzten Jahren aufgrund des Lauterkeitsrechtes den sogenannten unlauteren Wettbewerb, für den sich bisher keine Rechtsschutzversicherung abschließen ließ.

Das Lauterkeitsrecht ist in Deutschland – gemeinsam mit dem Kartellrecht – ein Teil des Wettbewerbsrechts. Unter der Bezeichnung Lauterkeitsrecht fasst man eine Reihe von gesetzlichen Regelungen gegen verschiedene Arten unlauterer geschäftlicher Handlungen in einer wirtschaftlichen Konkurrenzsituation zusammen. Zum Lauterkeitsrecht gehören vor allem das “Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb” (UWG). Die Zielrichtung des UWG ist, Aktionen einzelner Unternehmen im Wettbewerb als unlauter und unzulässig zu verbieten.

» Das Wettbewerbsrecht umfasst das Recht des unlauteren Wettbewerbs


Wettbewerb zwischen Mitbewerbern in einem freien Markt ist zwar üblich und gewollt, doch es gibt eine ganze Reihe an Formen, die unzulässig sind. Dann ist die Fairness im Wettbewerb nicht mehr gegeben und die sogenannten “guten Sitten” sind verletzt.


Im UWG sind u.a. sinngemäß genannt:

  • Aggressive Verkaufsmethoden
  • Herabsetzung/Verunglimpfung eines Erwerbsgeschäftes eines Mitbewerbers
  • Nachahmung der Waren und Dienstleistungen eines Mitbewerbers, wenn zum Beispiel der Abnehmer dann über die betriebliche Herkunft getäuscht wird
  • Gezielte Behinderung eines Mitbewerbers
  • Geschäftliche Verleumdung
  • Unwahre Angaben in der Werbung oder vergleichende Werbung
  • Verletzung von Geschäftsgeheimnissen
  • .….


Als eine unlautere Werbung ist zum Beispiel anzusehen, wenn in einem Werbeprospekt die Identität oder die Geschäftsanschrift des Unternehmens nicht angegeben ist [OLG Hamm, 13.10.2011, I-4 W 84/11]. Auch viele Online-Händler haben sich heute bereits mit diesem Thema befassen müssen, weil sie zum Beispiel mit einer Abmahnung und Unterlassungserklärung eines Konkurrenten, wenn nicht gar mit Schadensersatz oder Gewinnabschöpfung, konfrontiert wurden.

ApoRecht-Police Rechtsschutzversicherung

Neidvolle Konkurrenz soll auch im dichtbesiedelten urbanen Apothekenmarkt nicht fremd sein. Allerdings ist zu beachten, dass Beschwerden wegen angeblich unlauterem Wettbewerb begründet sein müssen. Wenn sie lediglich dazu dienen, einen unliebsamen Konkurrenten mit hohen Anwalts- und Abmahnkosten zu belasten, kann ein Gericht sie zurückweisen.

Der Rechtsschutz im Bereich des Wettbewerbsrechts ist aber nur eine der speziellen Zusatzleistungen des umfangreichen und für den Apothekenmarkt konzipierten Rechtsschutz-Versicherungspaketes ApoRecht, einer pauschalen Rechtsschutz-Police für Apotheken von ApoRisk. Weitere Zusatzleistungen sind:

  • Rechtsschutz für Vorverfahren wegen Regressen der Krankenkassen: Die Leistungen des Sozial-Rechtsschutzes sind dahingehend erweitert, dass Versicherungsschutz auch im Vorverfahren vor sozialgerichtlichen Verfahren wegen Regressen der kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen besteht.
  • Straf-Rechtsschutz: versichert ist die Verteidigung in Straf-, Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitsverfahren, Disziplinar- und Standesrechtsverfahren, Straf-Rechtsschutz für den Inhaber und seine mitversicherten Familienangehörigen im Privatbereich, als Arbeitnehmer und auch bei Ausübung eines Ehrenamtes. Die Übernahme der Kosten und Gebühren erfolgt in angemessener Höhe (Honorarvereinbarungen).
  • Versicherungsschutz bei gewerblicher Nebentätigkeit besteht für den Versicherungsnehmer und mitversicherte Personen im Umfang der versicherbaren gewerblichen Nebentätigkeit.
  • Verlängerter Versicherungsschutz nach Vertragsbeendigung durch Berufsaufgabe oder Tod: Versicherungsschutz für Rechtsschutzfälle, die innerhalb von drei Jahren nach Beendigung des Versicherungsvertrages eintreten.
  • Mediation im Vertragsrecht für Apotheken: Versicherungsschutz besteht für die Bewältigung rechtlicher Interessenskonflikte aus solchen privatrechtlichen Schuldverhältnissen, die auf einem im Rahmen der versicherten Betriebsart getätigten Rechtsgeschäft beruhen. Methodisch bezieht sich der Versicherungsschutz auf die Durchführung einer Mediation.


Darüber hinaus gibt es Zusatzleistungen für Beratungs-Rechtsschutz zu Abmahnungen wegen fehlerhafter Gestaltung des Impressums, zu Beratungs-Rechtsschutz wegen Urheberrechtsverstößen, zu Rechtsberatung bei Kapitalanlagestreitigkeiten u.a.

Wie diese Zusatzleistungen zeigen, wer eine Rechtsschutzversicherung abschließen will, sollte unbedingt

  • die Anbieter vergleichen,
  • eine Eigenbeteiligung vereinbaren,
  • den bestmöglichen Versicherungsumfang mit Zusatzleistungen ergänzen.


Denn sowohl die Versicherungsprämien der Versicherer als vor allem auch die Leistungen sind für gleichartige Rechtsschutzversicherungen sehr unterschiedlich. Auch bereits bestehende Versicherungsverträge sollten überprüft werden, wobei Altverträge jedoch andere Konditionen und Prämien aufweisen können.



Der FirstClass-Schutz beinhaltet:


Verkehrs-Rechtsschutz

Der Versicherungsschutz umfasst Rechtsauseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Besitz oder Fahren von Fahrzeugen. Versichert sind alle berechtigten Fahrer der versicherten Fahrzeuge sowie alle Insassen.

Berufs-Rechtsschutz für Apotheker
Es gibt eine Vielzahl von rechtlichen Streitigkeiten, die auf einen freiberuflich Tätigen zukommen können.

Privat-Rechtsschutz
Der Privat-Rechtsschutz ist für Ihren privaten Lebensbereich außerhalb Ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit bestimmt.

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter
Versichert sind zum einen alle von Ihnen und den mitversicherten Personen selbst bewohnten Wohneinheiten und zum anderen alle von Ihnen selbst genutzten Geschäftsräume, die sich im Eigentum der versicherten Personen befinden oder angemietet werden und sich in Deutschland befinden.



Ergänzungen zur ApoRecht-Police

  • Apothekenversicherungen     
  • Gruppen-Unfallversicherung
  • Vertreterkosten-Versicherung
  • Cyber-Versicherung
Prämien

Rechtsschutz gibt es nicht auf Rezept!

 

Schnell und bequem zu Ihrem persönlichen Angebot

Als unabhängige Versicherungsmakler stellen wir alle Angebote der Versicherer für Sie auf den Prüfstand. Wir untersuchen dabei nicht nur die vordergründigen Aspekte, die oft in den Medien publiziert werden, sondern auch das „Kleingedruckte", das in der werblichen Darstellung so oft unter den Tisch fällt.

Unsere intensive Analyse entlarvt auch diejenigen Tarife, die besonders günstig zu sein scheinen, in denen aber nur ein realitätsferner Sonderfall „schöngerechnet" wird, um Sie als Kunden zu gewinnen. Das Ergebnis aus der Auswertung von Leistungen, Bedingungen und Tarifen ist eine stets aktuelle Vorschlagsliste zu allen Versicherungsbereichen, die Ihnen helfen soll, Ihren Weg durch den Versicherungs-Dschungel zu finden. Gerne erläutern wir Ihnen unsere Auswahl- und Bewertungsmaßstäbe in einem persönlichen Gespräch, am besten anhand Ihrer persönlichen Aufgabenstellung.

 

Sorglos-Rechtsschutzversicherung

Die Mitarbeiter Anzahl ihrer Apotheke bildet die Grundlage der Prämien.
Bei der Berechnung der Beschäftigtenzahl sind ausschließlich die pharmazeutischen Mitarbeiter zu berücksichtigen.

Für den oben beschriebenen Versicherungsschutz berechnen wir folgende Beiträge inkl. Steuer:

 

Ohne beschäftigen Personen pauschal

449,90 €

1 – 3 beschäftigen Personen pauschal

623,70 €

4 – 6 beschäftigen Personen pauschal

853,60 €

7 – 10 beschäftigen Personen pauschal

1.239,70 €

11 - 15beschäftigen Personen pauschal

1.611,50 €

16 - 20 beschäftigen Personen pauschal

1.969,00 €

21 - 30 beschäftigen Personen pauschal

2.418,90 €

31 - 40 beschäftigen Personen pauschal

2.718,10 €

41 - 50 beschäftigen Personen pauschal

3.100,90 €


Versicherungsschutz besteht im privaten Lebensbereich für einen Apothekeninhaber. Für die Mitversicherung jedes weiteren Inhabers ist ein Zuschlag zu berechnen.

Zuschlag je weiteren ApothekenInhaber: 123,00 €

Es gilt eine Selbstbeteiligung von 400 € je Rechtsschutzfall. Wenn Sie sich für eine Kanzlei entscheiden, die Mitglied in dem Anwaltsnetzwerk APRAXA eG (www.apraxa.de) ist, beträgt die Selbstbeteiligung 200 EUR.

Die Selbstbeteiligung reduziert sich einmalig um 200 Euro für den ersten nach Ablauf von fünf schadenfreien Jahren seit Beginn des Sorglos-Rechtsschutzes gemeldeten Rechtsschutzfall, für den der Rechtsschutzversicherer seine Eintrittspflicht bestätigt hat.

Die Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall entfällt außerdem insbesondere

  • wenn die Rechtsangelegenheit mit der Erstberatung abschließend erledigt ist,
  • bei Durchführung eines außergerichtlichen Mediationsverfahrens,
  • beim Vorwurf eines Urheberrechtsverstoßes oder einer Abmahnung wegen einer fehlerhaften Impressumgestaltung,
  • beim Rechtsschutz in Vorverfahren beim Regress der Krankenkassen,
  • beim Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer vom Arbeitgeber angestrebten Aufhebung des Arbeitsverhältnisses ohne Vorliegen eines Rechtsschutzfalles,
  • beim Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht,
  • beim Rechtsschutz für Betreuungsanordnungen,
  • beim Rechtsschutz für Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament.

 

Bei Vereinbarung einer Selbstbeteiligung vermindern sich alle oben genannten Beiträge wie folgt:Namhafte Standesorganisationen_Rahmenvertrag

 

1.000 € Selbstbeteiligung:

-20,0 %

1.500 € Selbstbeteiligung:

-25,0 %

2.000 € Selbstbeteiligung:

-30,0 %

2.500 € Selbstbeteiligung:

-35,0 %


Wenn Sie sich für eine Kanzlei entscheiden, die Mitglied in dem Anwaltsnetzwerk APRAXA eG (www.apraxa.de) ist, wird die Selbstbeteiligung generell halbiert.

 

Hinweis zur Beitragsberechnung:

Der namentlich genannte Inhaber des Betriebes und die mittätigen Familienangehörigen bleiben bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl unberücksichtigt.
Als 1 Beschäftigter zählen 4 Teilzeitarbeiter (bis 20 Wochenstunden je Teilzeitkraft), 4 geringfügig Beschäftigte, 4 Aushilfen, 4 Heimarbeiter, 2 Saisonarbeiter, 2 Leiharbeiter und 2 Auszubildende. 

Bei der Berechnung der Beschäftigtenzahl sind ausschließlich die pharmazeutischen Mitarbeiter zu berücksichtigen.

Die genannten Beiträge sind Jahresbeiträge und enthalten derzeit 19 % Versicherungsteuer. Nebengebühren werden nicht erhoben.

Die Beiträge gelten in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln und auf Madeira für eine unbegrenzte Versicherungssumme beim Schadenersatz-Rechtsschutz wegen Personenschäden einschließlich der sich aus den Personenschäden ergebenden Vermögensschäden und ansonsten für eine Versicherungssumme von 1 Mio. € je Rechtsschutzfall; Strafkaution im Ausland zahlen wir darlehensweise bis zu einem Betrag von 200.000 €, die auf die Versicherungssumme angerechnet werden. Bei Überseereisen beträgt die Versicherungssumme 200.000 €.

Neben der Möglichkeit, sich im Rechtsschutzfall an einen Anwalt vor Ort zu wenden, erhalten Sie auch über unser bundesweit erreichbares „AnwaltsTelefon" umgehend fachkundige anwaltliche Hilfe, und zwar ausdrücklich auch in nicht versicherten Rechtsangelegenheiten. Je nach Tarif fallen bei Ihnen allenfalls Telefongebühren an.



Einfach wechseln

Sie haben bereits einen Rechtsschutz und möchten zu uns wechseln? Kein Problem, wir rechnen die Beiträge bis zum Ablauf der Vorversicherungen an. Ihr Vorteil: Von den Leistungen unseres Rechtsschutzes profitieren Sie sofort.

Gerne erarbeiten wir kostenfrei die individuelle Absicherung für Sie als Apotheker In, Ihre Familie, Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen. Wir analysieren nach Ihren Angaben sorgfältig und gewissenhaft Ihren Bedarf, ordnen ihn den Tarifstrukturen und unseren Sondervereinbarungen zu und ermitteln daraus den optimalen Versicherungsschutz und den oder die entsprechenden Versicherungspartner.

Heutzutage ist eine Abmahnung keine Seltenheit mehr. Gerade der Umgang mit modernsten Medien kann dabei zum Problem werden. Lassen Sie sich von uns beraten, damit Sie als Unternehmen nicht in die Kostenfalle geraten.

* Unsere Referenzen weisen wir Ihnen produktbezogen gerne im Einzelnen nach.



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Wir empfehlen alternativ,
folgenden pauschalen Rechtsschutz:


Sie wählen nach Ihrem persönlichen Bedarf aus verschiedenen Versicherungsbausteinen und legen Selbstbeteiligung und Umfang der Leistung auf ihre speziellen Anforderungen zugeschnitten fest.
  

Sorglos-Rechtsschutz mit Wettbewerbsrecht




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