APOTHEKENPRAXIS – KOMMENTAR
Berlin - Früher war es eindeutig: Apotheken durften nur Krankenhäuser im selben Kreis versorgen. Die Grenze, wer damit die Belieferung übernehmen durfte, war damit zwar willkürlich festgelegt. Und wer nicht im Kreis war, war automatisch aus dem Rennen. Trotzdem, das Ziel war klar: Bei kurzen Wege ist der Apotheker schnell vor Ort.
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APOTHEKENPRAXIS – KRANKENHAUSVERSORGUNG
Berlin - Seit 2005 müssen Apotheken, die Krankenhäuser beliefern, nicht mehr im selben Kreis ansässig sein, sondern eine „unverzügliche und bedarfsgerechte" Belieferung garantieren. Inwiefern dies offenbar auch aus größerer Distanz möglich ist, ist derzeit unter Behörden und Juristen umstritten. Denn weder das Apothekengesetz noch ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2008 machen dazu nähere Angaben. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster kommt in seinem Urteil zur Versorgung einer Bremer Klinik durch eine Apotheke in Ahlen bei Münster zu dem Schluss, dass eine räumliche Nähe nicht der ausschlaggebende Faktor für die unverzügliche Belieferung ist.
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APOTHEKENPRAXIS – APOTHEKENGEWERKSCHAFT
Berlin - Von zum Teil „sittenwidrigen Löhnen" in Apotheken spricht die Apothekengewerkschaft Adexa. Immer wieder würden Mitarbeiter bundesweit untertariflich bezahlt, moniert die stellvertretende Vorsitzende Tanja Kratt. Deshalb fordert Adexa einen gesetzlichen Mindestlohn: Überall, wo die Tarifverträge nicht gelten, sollen die Mitarbeiter demnach mindestens 8,50 Euro erhalten.
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APOTHEKENPRAXIS – AOK-RABATTVERTRÄGE
Berlin - An den Meldefehlern bei den AOK-Rabattverträgen in Sachsen und Thüringen ist offenbar die AOK Plus selbst schuld. Sowohl die Softwarehäuser als auch die ABDATA haben nach eigenen Angaben bereits falsche Datensätze erhalten. Fehler bei der Übertragung an die Apotheken können damit ausgeschlossen werden.
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APOTHEKENPRAXIS – RABATTVERTRÄGE
Berlin - In Sachsen und Thüringen werden die neuen AOK-Rabattverträge erst ab Juli korrekt angezeigt. Die AOK Plus bestätigte auf Nachfrage, dass dies der frühstmögliche Termin für eine korrigierte Meldung an die ABDATA sei. Dem Sprecher der Kasse zufolge hat die AOK alle Apotheken in den beiden betroffenen Bundesländern über die Fehler in der Software informiert.
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APOTHEKENPRAXIS – BEREITSCHAFTSZEITEN
Berlin - Die Berliner Apotheker dürfen den Spätdienst nicht einfach abschaffen. Die Senatsverwaltung hat den Beschluss der Delegiertenversammlung der Apothekerkammer abgelehnt. Gleichzeitig deutete die Verwaltung aber an, dass Alternativen zum Spätdienst möglich seien. Die Kammer plant nun neue Vorschläge, Änderungen soll es aber nicht - wie ursprünglich angekündigt - ab 2012 geben.
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APOTHEKENPRAXIS – APOTHEKENSOFTWARE
Berlin - Noch gestern hatte die AOK vollmundig verkündet, dass sie beim Start der neuen Rabattverträge keine Schwierigkeiten erwartet. Doch zumindest im Einzugsgebiet der AOK Plus (Losgebiet 2) gibt es Probleme: Zahlreiche Produkte sind nicht als Rabattarzneimittel gelistet. Betroffen sind unter anderem Simvastatin und Omeprazol. Die AOK will einem Sprecher zufolge umgehend alle Apotheken informieren.
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APOTHEKENPRAXIS – OMEPRAZOL
Berlin - Schlechtes Timing: Während für den Start der neuen AOK-Rabattverträge eine Friedenspflicht vereinbart wurde, erhalten Apotheken derzeit Retaxationen zu den abgelaufenen Verträgen. Dabei geht es mal wieder auch um Omeprazol und den leidigen Streit um die Packungsgrößen.
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APOTHEKENPRAXIS – AOK-RABATTVERTRÄGE
Berlin - Die AOK geht davon aus, dass die neuen Rabattverträge morgen reibungslos starten werden. Doch in den Apotheken zeigt sich ein anderes Bild: Mehrere Rabattpartner können dem Vernehmen nach wegen der unerwartet schnellen Umsetzung der Verträge nicht pünktlich liefern. Zu den Ausfällen zählt mit dem Antidiabetikum Metformin auch einer der großen Wirkstoffe der sechsten Tranche.
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APOTHEKENPRAXIS – VERWALTUNGSGERICHTSHOF
Berlin - Apotheker, die gemeinsam eine Apotheke als OHG oder GbR betreiben, dürfen die Leitung einer zugehörigen Filialapotheke innerhalb des Gesellschafterkreises regeln. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) heute entschieden. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig; der Fall könnte noch einmal vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt werden.
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APOTHEKENPRAXIS – APOTHEKENHONORAR
Berlin - Die Apothekengewerkschaft Adexa setzt sich dafür ein, dass der Kassenabschlag künftig wieder zwischen Apothekern und Krankenkassen frei verhandelt wird. Zuletzt hatte die schwarz-gelbe Bundesregierung den Zwangsrabatt für zwei Jahre auf 2,05 Euro festgeschrieben. Schon ab 2012 müsse wieder die Selbstverwaltung die Verantwortung tragen, fordert Adexa.
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APOTHEKENPRAXIS – VERWALTUNGSGERICHTSHOF
Berlin - In Deutschland müssen Inhaber einer Betriebserlaubnis ihre Apotheke persönlich führen. So steht es im Apothekengesetz. Wollen mehrere Approbierte gemeinsam als Inhaber auftreten, können sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder eine offene Handelsgesellschaft (OHG) gründen. Dabei brauchen alle Gesellschafter eine Betriebserlaubnis. Sind sie damit auf die Leitung der Hauptapotheke festgelegt, oder kann ein Gesellschafter auch die Filialleitung übernehmen? Mit dieser Frage beschäftigt sich derzeit der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
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APOTHEKENPRAXIS – BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
Berlin - Die Präsidentin der Bundesapothekerkammer (BAK), Erika Fink, begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Einbindung von Filialapotheken beim Bereitschaftsdienst: Mit ihrer Entscheidung unterstrichen die Richter die Rolle des flächendeckenden Nacht- und Notdienstes bei der Versorgung der Verbraucher mit Arzneimitteln.
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APOTHEKENPRAXIS – VERSORGUNGSKONZEPTE
Berlin - Unter der Schirmherrschaft von Nordrhein-Westfalens Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) hat der Apothekerverband Nordrhein erstmals den „Zukunftspreis öffentliche Apotheke" ausgeschrieben. Gesucht werden Apotheken mit „beispielgebenden und zukunftsorientierten Gesundheits-Initiativen". Alle Mitgliedsapotheken des Verbandes können sich bis zum 30. September bewerben - die Bewerbungsunterlagen können auf der Internetseite des Verbandes abgerufen werden.
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APOTHEKENPRAXIS – KASSENABSCHLAG
Berlin - Der Streit um den Kassenabschlag 2009 geht in die nächste Runde: Erwartungsgemäß hat die Schiedsstelle gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin Berufung eingelegt. Jetzt wird das Verfahren vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) fortgesetzt. Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte den Eingang des Schriftsatzes.
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APOTHEKENPRAXIS – BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
Leipzig - Apotheker, die mehrere Apotheken besitzen, haben kein Anrecht darauf, den Notdienst ohne Zustimmung ihrer Kammer von einer Betriebsstätte auf die andere zu übertragen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die Einbeziehung aller Apotheken einer Gemeinde in einen wechselseitigen Notdienst diene der gleichmäßigen Belastung der Apotheken und ihres Personals sowie der Verteilung der Notdienstapotheken auf das Gemeindegebiet, teilte das Gericht mit.
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APOTHEKENPRAXIS – APOTHEKENTEST
Berlin - Gute Beratung und preiswerte Arzneimittel scheinen sich im Versandhandel auszuschließen - zu diesem Ergebnis kommt zumindest der Nachrichtensender n-tv, der 17 Versandapotheken durch das Deutsche Institut für Service-Qualität (DISQ) testet lassen hat. Dem Anbieter von Gütesiegeln zufolge haben sich im Gegensatz zum letzten Test 2009 zwar die telefonische Beratung und die Online-Auftritte verbessert. Abzugspunkte gab es aber für lange Wartezeiten am Telefon, unvollständige E-Mail-Antworten und große Preisunterschiede.
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APOTHEKENPRAXIS – FILIALAPOTHEKEN
Berlin - Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde heute Vormittag die Frage verhandelt, ob der Notdienst innerhalb eines Filialverbunds von einer Apotheke auf eine andere übertragen werden kann. Noch steht das Urteil nicht fest. Doch in der Verhandlung machten die Richter grundsätzliche Bedenken geltend.
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APOTHEKENPRAXIS – AOK-RABATTVERTRÄGE
Berlin - Nicht nur der kurze Vorlauf und daraus resultierende mögliche Lieferschwierigkeiten einiger Hersteller machen die neuen AOK-Rabattverträge zu einer Herausforderung für die Apotheker: Erschwerend kommt hinzu, dass die großen Generikakonzerne diesmal in großem Umfang als Bietergemeinschaften an den Start gegangen sind. Bis heute wissen viele Apotheker nicht, welche Produkte letztendlich die neuen Rabattarzneimittel sein werden.
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APOTHEKENPRAXIS – RABATTVERTRÄGE
Berlin - Ab kommendem Mittwoch wird es turbulent in den Apotheken. Millionen AOK-Versicherte müssen auf neue Rabattarzneimittel umgestellt werden. Zwar wollen die AOKen angesichts erwarteter Lieferengpässe zunächst nicht retaxieren, wenn die Vertragspartner nicht abgegeben werden. Doch andere Kassen, die ebenfalls betroffen sein könnten, pochen auf die Einhaltung ihrer Verträge. Im Zweifelsfall müssen die Apothekenmitarbeiter entscheiden, welche Vereinbarung bedient wird.
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