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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
KOMMENTAR
Berlin - Früher war es
eindeutig: Apotheken durften nur Krankenhäuser im selben Kreis
versorgen. Die Grenze, wer damit die Belieferung übernehmen durfte, war
damit zwar willkürlich festgelegt. Und wer nicht im Kreis war, war
automatisch aus dem Rennen. Trotzdem, das Ziel war klar: Bei kurzen Wege
ist der Apotheker schnell vor Ort.
Heute verwischen Begriffe wie „unverzüglich" und „bedarfsgerecht" diese
klaren Grenzen. Die räumliche Nähe ist dabei aus Sicht der Richter nicht
allein entscheidend: Gut sortierte Arzneimittel-Depots für Notfälle
sollen Entfernungen von mehreren hundert Kilometern kompensieren. Die
Ärzte sollen die Medikamente selbst entnehmen und beim Apotheker
nachbestellen.
Weiterlesen: http://www.apotheke-adhoc.de/Nachrichten/Apothekenpraxis/15487.html
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