LEGISLATIVE | Steuer & Recht |
Nr. 183/2022
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Das Jahressteuergesetz ordnet Steuerpflicht der Dezemberhilfe für Soli-Zahler an. Umfangreiche Melde- und Erklärungspflichten drohen. Dazu hat sich das FinMin Bayern geäußert.
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Einem Hochschullehrer kann die Führung der Dienstgeschäfte und der Aufenthalt in den Diensträumen der Hochschule mit sofortiger Wirkung vorläufig untersagt werden, wenn er sich in massiver Weise respektlos und herablassend gegenüber Kollegen äußert und dadurch der Dienstbetrieb erheblich beeinträchtigt wird. So entschied das VG Mainz (Az. 4 L 681/22).
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Die gegenüber einem französischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Frankreich mündlich verfügte Einreiseverweigerung an der deutsch-französischen Grenze als Reaktion auf die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 im Bundesgebiet im Frühjahr 2020 war rechtmäßig. So das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 7 A 10719/21).
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Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Köln haben ihre neuen Unterhaltsleitlinien bekanntgegeben.
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Ein im Jahr 1957 in Algerien geborener Kläger mit deutscher Staatsangehörigkeit, dessen konkretes Geburtsdatum unbekannt ist, hat keinen Anspruch auf Eintragung eines fiktiven Geburtsdatums in seinen Personalausweis und seinen Reisepass. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 7 A 10318/22.OVG).
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In Deutschland nutzen etwa acht Millionen Personen Cloud-Gaming-Dienste und stoßen dabei teilweise auf geringe Internetgeschwindigkeiten.
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Das Bundesjustizministerium hat die Handelsregisterverordnung (HRV) angepasst, um personenbezogene Daten beim digitalen Handelsregister besser zu schützen. Der Bundesrat hat der Verordnung am 16. Dezember 2022 zugestimmt. Sie tritt am 23. Dezember 2022 in Kraft.
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Das VG Wiesbaden entschied in zwei Verfahren über die Verarbeitung von Fluggastdaten nach dem Fluggastdatengesetz (FlugDaG), das auf der sog. Fluggastdaten-Richtlinie EU 2016/681 beruht (Az. 6 K 1199/22.WI und 6 K 805/19.WI).
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Das Unionsrecht steht weder der Verpflichtung zur Erhebung von Informationen noch dem Steuerabzug nach einer nationalen Steuerregelung entgegen. Die Verpflichtung zur Benennung eines Steuervertreters stellt hingegen eine unverhältnismäßige Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs dar. So der EuGH in einer Rechtssache betreffend das Immobilienvermittlungsportal Airbnb (Rs. C-83/21).
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Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Umsätze eines gemeinnützigen Sportvereins dem ermäßigten Steuersatz gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG unterliegen können, wenn der Sportverein einzelnen Spielern pauschale Aufwandsentschädigungen zahlt, die die Nichtbeanstandungsgrenze für die Beurteilung der Zweckbetriebseigenschaft von 400 Euro monatlich übersteigen (Az. XI R 11/19).
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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28.09.2022 - X R 7/21 entschieden, dass Mitgliedsbeiträge an Vereine, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, nicht bei der Einkommensteuer abgezogen werden können.Im Grundsatz können sowohl Spenden als auch Mitgliedsbeiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Eine gesetzliche Sonderregelung (§ 10b Abs. 1 Satz 8 des Einkommensteuergesetzes) schließt jedoch u.a. bei Vereinen den Abzug von Mitgliedsbeiträgen aus, die kulturelle Betätigungen fördern, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen. Dasselbe gilt z.B. für Sportvereine. Spenden an solche Vereine bleiben hingegen abziehbar.In dem vom BFH entschiedenen Fall ging es um einen gemeinnützigen Verein, der ein Blasorchester für Erwachsene und eines für Jugendliche unterhält. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, der Kläger dürfe keine Zuwendungsbestätigungen („Spendenbescheinigungen“) für Mitgliedsbeiträge ausstellen. Das von dem Verein erstinstanzlich angerufene Finanzgericht (FG) Köln gab der Klage hingegen statt. Es hielt die dargestellte gesetzliche Einschränkung für Mitgliedsbeiträge nicht für anwendbar, weil der Verein nicht nur die Freizeitgestaltung, sondern auch die Erziehung und Ausbildung Jugendlicher fördere.Der BFH ist demgegenüber der Ansicht der Finanzverwaltung gefolgt und hat das Urteil des FG Köln aufgehoben. Nach dem klaren Wortlaut der gesetzlichen Regelung sind Mitgliedsbeträge schon dann nicht abziehbar, wenn der Verein auch kulturelle Betätigungen fördert, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen. In einem solchen Fall kommt es nicht mehr darauf an, ob der Verein daneben auch noch andere Zwecke fördert. Gleiches folgt aus der Entstehungsgeschichte der Norm sowie aus ihrem Zweck. Damit kam es nicht darauf an, dass der klagende Verein --wovon das FG ausgegangen war-- neben den Freizeitbetätigungen noch andere Zwecke fördert.
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Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts seine einstweilige Anordnung vom 14. Juli 2022 wiederholt, mit der ein gegen den Beschwerdeführer erlassener Haftbefehl unter Bedingungen außer Vollzug gesetzt worden war.
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Darf eine private Kindertagesstätte Betreuungsverträge ohne Angabe von Gründen kündigen? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu entscheiden (Az. 3 O 37/22).
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Ein Promotionsstudent kann nicht rügen, ein Betreuer für sein Promotionsvorhaben sei fehlerhaft bestellt worden, wenn er diesen selbst vorgeschlagen hat. Dies gelte erst recht, wenn er mehrere Schritte des Promotionsvorhabens unter Beteiligung des Betreuers ohne Erhebung dieser Rüge durchlaufen habe. Dies entschied das VG Koblenz und wies eine entsprechende Klage ab (Az. 4 K 302/22.KO).
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Ein Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalles kann weder auf ein Leistungsverweigerungsrecht noch darauf gestützt werden, das Programm verstoße gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Dies entschied das VG Koblenz und wies eine entsprechende Klage ab (Az. 3 K 697/22.KO).
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Grundstückseigentümer können von der Bauaufsichtsbehörde kein Einschreiten wegen Verstößen gegen die in einem Bebauungsplan festgesetzte Grundflächenzahl auf angrenzenden Grundstücken verlangen, wenn der Festsetzung nach dem Willen der Gemeinde keine nachbarschützende Bedeutung zukommen soll. So das VG Mainz (Az. 3 K 567/21.MZ).
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Ein metallverarbeitender Betrieb darf in der Nähe von Wohngebäuden errichtet werden, ohne dass es bei der Prüfung eines Nachbarrechtsbehelfs darauf ankommt, ob der der Baugenehmigung des Betriebs zugrunde liegende Bebauungsplan wirksam ist. Dies entschied das VG Mainz (Az. 3 L 675/22.MZ).
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Die Büroanwendung Microsoft Office 356 ist laut europäischer Datenschutzbehörde nonkonform mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung.
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Am 08. Dezember, dem bundesweiten Warntag, probieren Bund, Länder und Kommunen den Ernstfall. Warum Achtung vor Kriminellen geboten ist.
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