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  • 17.05.2023 – Einreichung eines Vorabentscheidungsersuchens beim EuGH hindert nicht an teilweiser Fortsetzung des Ausgangsverfahrens
    17.05.2023 – Einreichung eines Vorabentscheidungsersuchens beim EuGH hindert nicht an teilweiser Fortsetzung des Ausgangsverfahrens
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Die Einreichung eines Vorabentscheidungsersuchens beim Gerichtshof hindert das vorlegende Gericht nicht daran, das Ausgangsverfahren teilweise fortz...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Einreichung eines Vorabentscheidungsersuchens beim EuGH hindert nicht an teilweiser Fortsetzung des Ausgangsverfahrens

 

Urteil C-176/22 vom 17.05.2023

Die Einreichung eines Vorabentscheidungsersuchens beim Gerichtshof hindert das vorlegende Gericht nicht daran, das Ausgangsverfahren teilweise fortzusetzen.

Das vorlegende Gericht darf weiterhin Verfahrenshandlungen – etwa zur Beweiserhebung – vornehmen, die es für erforderlich hält und die es nicht daran hindern, später der Antwort des Gerichtshofs nachzukommen.

Quelle: EuGH

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