ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 22.05.2023 – Kleinkind allein im Auto: Zur Aufsichtspflicht von Eltern
    22.05.2023 – Kleinkind allein im Auto: Zur Aufsichtspflicht von Eltern
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Kleine Kinder sind manchmal unberechenbar. Schon innerhalb kürzester Zeit können sie Dinge anstellen, mit denen man nicht gerechnet hat und andere...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Kleinkind allein im Auto: Zur Aufsichtspflicht von Eltern

 

Kleine Kinder sind manchmal unberechenbar. Schon innerhalb kürzester Zeit können sie Dinge anstellen, mit denen man nicht gerechnet hat und anderen Menschen Schaden zufügen. Deshalb hat der Gesetzgeber eine Aufsichtspflicht der Eltern vorgesehen. Über einen solchen Fall hatte jetzt der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg zu entscheiden.

Die beklagte Kindesmutter war mit ihrem 2 ½-jährigen Sohn bei einer Familienfeier im Landkreis Osnabrück, an der auch ihre eigene Mutter, die Großmutter des Kindes, teilnahm. Gegen Schluss der Veranstaltung setzte sie das Kind in den Kindersitz auf dem Beifahrersitz, schnallte es zunächst nicht an und ging noch einmal ins Haus. Der Junge krabbelte vom Kindersitz, nahm den Autoschlüssel, den die Mutter auf das Armaturenbrett gelegt hatte, und startete den Wagen. Das Auto machte einen Satz nach vorn und verletzte die Großmutter des Kindes, die ca. 1,5 Meter entfernt auf einer Bank saß. Sie erlitt schwere Verletzungen beider Kniegelenke und musste umfangreich im Krankenhaus behandelt werden.

Die Krankenkasse der Großmutter nahm die Kindesmutter vor dem Landgericht Osnabrück in Anspruch. Die Krankenkasse argumentierte, die Kindesmutter habe ihre Aufsichtspflicht verletzt. Die Kindesmutter meinte, mit dem Verhalten des Kindes sei nicht zu rechnen gewesen. Das Starten des Wagens sei eine komplexe Abfolge von Handlungen. Sie selbst sei auch nur ein, zwei Minuten weggewesen. Die Fahrzeugtüren habe sie weit offen gelassen.

Das Landgericht Osnabrück folgte der Argumentation der Mutter und wies die Klage ab. Es liege eine ganz außergewöhnliche Kausalkette vor, mit der ein umsichtiger Elternteil nicht zu rechnen brauche.

Dagegen wandte sich die Krankenkasse mit ihrer Berufung, mit der sie weiterhin eine Verurteilung der Kindesmutter anstrebte. Sie hatte jetzt vor dem Oberlandesgericht Erfolg. Der Senat bejahte eine Haftung der Kindesmutter. Die Kindesmutter sei für das Kind aufsichtspflichtig. Dabei bestimme sich das Maß der gebotenen Aufsicht nach den Umständen des Einzelfalles und erhöhe sich mit der Gefahrträchtigkeit der konkreten Situation. Kleinkinder bedürften generell ständiger Aufsicht. Die Kindesmutter habe durch das Alleinlassen des Kindes im Auto – und Zurücklassen des Autoschlüssels – eine ganz erhebliche Gefahr geschaffen. Das weitere Geschehen sei auch nicht völlig außergewöhnlich gewesen. Kleine Kinder griffen erfahrungsgemäß gern nach Schlüsseln und versuchten, sie in Schlösser hineinzustecken und die Erwachsenen nachzuahmen. Die Kindesmutter hätte das Kind im Kindersitz anschnallen, die Schlüssel mitnehmen, oder jemanden mit der Beaufsichtigung beauftragen müssen.

Die Kindesmutter muss jetzt für den Schaden einstehen. Der genaue Umfang des Schadensersatzes muss noch geklärt werden.

Grundurteil 14 U 212/22 vom 20.04.2023

Quelle: Oberlandgericht Oldenburg

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken