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  • 22.02.2023 – Schub für grüne und digitale Transformation: zwei Jahre Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF)
    22.02.2023 – Schub für grüne und digitale Transformation: zwei Jahre Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF)
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Die EU-Kommission hat nach zweijährigem Bestehen der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) in einer Mitteilung Bilanz über die bisherige Wirkung d...

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Schub für grüne und digitale Transformation: zwei Jahre Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF)

 

Die Europäische Kommission hat nach zweijährigem Bestehen der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) in einer Mitteilung Bilanz über die bisherige Wirkung des Instruments gezogen. Die Fazilität ist der wichtigste Teil von NextGenerationEU, dem 800 Milliarden Euro schweren Aufbauplan für Europa. Rund 203 Milliarden der Gesamtmittel fließen in Maßnahmen, die die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent senken sollen. Weitere 131 Milliarden Euro kommen Maßnahmen zugute, die die Digitalisierung vorantreiben und etwa 138 Milliarden Euro sind für Sozialausgaben vorgesehen. Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen‚ erklärte: „Unser Aufbauplan NextGenerationEU ist noch mehr geworden als eine unverzichtbare Antwort auf die COVID-19-Pandemie. Zwei Jahre nach Einrichtung des Fonds haben wir schon mehr als 140 Milliarden Euro ausgezahlt und unsere ursprünglichen Ziele für Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel übertroffen. Jetzt, angesichts der brutalen russischen Invasion in der Ukraine und der globalen Energiekrise ist der Fonds zum zentralen Element unseres Industrieplans für den Grünen Deal geworden.“

NextGenerationEU habe sich als leistungsfähiges Instrument für die zahlreichen unterschiedlichen Herausforderungen erwiesen, so von der Leyen weiter. Die Reformen im Rahmen der nationalen Aufbaupläne der Mitgliedstaaten spielten dabei eine zentrale Rolle für die Modernisierung und Stärkung der EU.

Die Mitteilung beleuchtet den beispiellosen Doppelschub der ARF für grüne und digitale Reformen und Investitionen in den Mitgliedstaaten. Außerdem werden Wege skizziert, wie eine weiterhin erfolgreiche Umsetzung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne unterstützt werden kann. Die Anhänge der Mitteilung schaffen Klarheit über bestimmte technische Aspekte der Bewertung, die die Kommission mit Blick auf die Fortschritte der Mitgliedstaaten anstellt.

Tiefgreifende Veränderungen in den Mitgliedstaaten ausgelöst, Investitionen angeschoben

Seit die Aufbau- und Resilienzfazilität vor zwei Jahren eingerichtet wurde, hat sie die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten schon tiefgreifend verändert. Zum Beispiel wurden damit in Italien Reformen der Zivil- und Strafjustiz vorangetrieben, in Spanien Arbeitsmarktreformen durchgeführt, in Lettland mehr bezahlbare Wohnungen geschaffen, in Griechenland Investitionen in erneuerbare Offshore-Energie gefördert und in Portugal Schulen und Unternehmen bei der Digitalisierung unterstützt.

Ermöglicht werden solche Veränderungen durch die einzigartige Gestaltung der ARF, die nationale Reform- und Investitionspläne mit gemeinsamen Prioritäten und Finanzierungsmitteln kombiniert. Ein Blick auf die Aufbau- und Resilienzpläne der Mitgliedstaaten zeigt, dass rund 203 Milliarden der Gesamtmittel zu Maßnahmen beitragen, die die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent senken sollen. Rund 131 Milliarden Euro kommen Maßnahmen zugute, die die Digitalisierung der europäischen Volkswirtschaften und Gesellschaften vorantreiben. Rund 138 Milliarden Euro sind für Sozialausgaben und Maßnahmen für die nächste Generation vorgesehen.

Die ARF ist so gestaltet, dass ein positiver Transformationskreislauf in Gang kommt: Die von den Mitgliedstaaten vorgeschlagenen Reformen bereiten den Weg, damit nicht nur die in den Aufbau- und Resilienzplänen vorgesehenen Investitionen durchgeführt werden, sondern auch Investitionen aus anderen EU-Mitteln, nationalen Mittel und – ganz entscheidend – privatwirtschaftlichen Mitteln ausgelöst werden. Nach Schätzungen der Kommission für die mittlere Frist könnten die aus NextGenerationEU finanzierten Investitionen das BIP der EU im Jahr 2024 um rund 1,5 Prozent steigern und die Schaffung von Arbeitsplätzen weiter beflügeln.

Wirtschaftliche Erholung von der Pandemie und neue Herausforderungen

Die ARF wurde vor dem Hintergrund der COVID-19-Krise geschaffen, um die Mitgliedstaaten bei der Erholung ihrer Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen. Als Antwort auf den pandemiebedingten Wirtschaftsabschwung war sie überlebenswichtig. Sie hat Reformen und Investitionen bewirkt, den ökologischen und digitalen Wandel beschleunigt und die Union insgesamt krisenfester gemacht. Heute wird die ARF nun in einem ganz anderen Kontext umgesetzt, der durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, hohe Inflation und eine Energiekrise geprägt ist.

Vor diesem sich ständig wandelnden Hintergrund hat sich die ARF als hochflexibles Instrument erwiesen, mit dem mehrere neue Herausforderungen gleichzeitig angepackt werden können. Sie spielt daher weiterhin eine zentrale Rolle bei unseren Bestrebungen, die Prioritäten mit Blick auf die Energieversorgungssicherheit der EU, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie und den Übergang zu einer klimaneutralen Industrie anzugehen.

Schnellere Umsetzung mit Blick auf die Prioritäten der EU

Bislang hat die Kommission im Rahmen der ARF mehr als 144 Milliarden Euro ausgezahlt, davon 96 Milliarden Euro an Zuschüssen und 48 Milliarden Euro an Darlehen. Im Vorlauf zum baldigen Beginn der zweiten Laufzeithälfte der ARF dürften viele weitere Auszahlungen folgen. Die Mitgliedstaaten sollten alles daransetzen, die Möglichkeiten der ARF auszuschöpfen. Deshalb sollten sie die Fristen einhalten, auf die sie sich in ihren Plänen festgelegt haben.

Im Frühjahr 2023 sollen die Mitgliedstaaten ihre Aufbau- und Resilienzpläne durch REPowerEU-Kapitel ergänzen, um eine gemeinsame Antwort auf die globale Energiekrise zu geben. Die in den REPowerEU-Kapiteln enthaltenen neuen oder erweiterten Reformen und Investitionen, die mit der um bis zu 270 Milliarden Euro verstärkten finanziellen Schlagkraft der ARF finanziert werden sollen, werden es den Mitgliedstaaten ermöglichen, die Abhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen aus Russland rasch zu beenden und die Energiewende schneller voranzutreiben.

Die durch REPowerEU angetriebenen Reformen und Investitionen, die die Mitgliedstaaten so bald wie möglich vorlegen sollten, werden auch zu den Synergien beitragen, die im Industrieplan der EU zum Grünen Deal vorgesehen sind. So werden weitere Maßnahmen finanziert, um die Industrie grüner zu machen, Industrieprojekte im Bereich der Klimaneutralität in der EU zu fördern, FuI-Anreize für neue bahnbrechende emissionsfreie Technologien zu setzen und Industriezweige angesichts hoher Energiepreise zu unterstützen, insbesondere auch durch Steuererleichterungen.

Mehr Transparenz und Stakeholder-Beteiligung für mehr Effizienz und Berechenbarkeit

Die schnellere Umsetzung der ARF und die effiziente Verwirklichung ihrer Ziele gehen Hand in Hand mit einem hohen Maß an Transparenz bei der Funktionsweise der Fazilität. Stets um größtmögliche Transparenz bemüht, hat die Kommission das Aufbau- und Resilienzscoreboard eingerichtet, an dem sich in Echtzeit ablesen lässt, welche Beträge ausgezahlt wurden und wie die Mitgliedstaaten vorankommen.

Die REPowerEU-Verordnung erhöht die Transparenz weiter, indem die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, bei jedem nationalen Plan Angaben zu den 100 größten Endempfängern zu veröffentlichen. Außerdem wird die Rolle der Interessenträger – mit Schwerpunkt auf den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und den Sozialpartnern – gestärkt, insbesondere in der Ausarbeitungsphase der REPowerEU-Kapitel.

In der heutigen Mitteilung werden auch zwei Umsetzungsinstrumente vorgestellt, die die ARF berechenbarer und transparenter machen sollen. In den Anhängen der Mitteilung legt die Kommission dar, welchen Rahmen sie zugrunde legt, wenn sie prüft, ob die Etappenziele und Zielwerte für Zahlungsanträge zufriedenstellend erfüllt sind. Außerdem veröffentlicht sie eine Berechnungsmethode, nach der bestimmt wird, welcher Betrag ausgesetzt wird, falls ein Mitgliedstaat die Etappenziele und Zielwerte für einen Zahlungsantrag nur teilweise erreicht hat. Diese Instrumente ergänzen die Leitlinien der Kommission für die Überarbeitung der Pläne im Kontext von REPowerEU vom 1. Februar.

Die nächsten Schritte

Die im nächsten Jahr anstehende Halbzeitbewertung der ARF wird eine weitere Gelegenheit bieten, Bilanz zu ziehen und die Fortschritte und bisherigen Erkenntnisse aus der Umsetzung der ARF zu bewerten.

Quelle: EU-Kommission

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