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Steuer & Recht |
Die Bundesregierung will das förmliche Beteiligungsverfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen auf ein digitales Verfahren umstellen und die Fristen zur Genehmigung bestimmter Bauleitpläne verkürzen. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/5663) zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren wird der Bundestag erstmals am 2. März 2023 beraten, bevor er die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überweist.
Ziel des Entwurfes ist es laut Bundesregierung, die Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich zu beschleunigen, damit private und staatliche Investitionen zur Modernisierung des Landes schnell, effizient und zielsicher umgesetzt werden können. Konkret soll das digitale Beteiligungsverfahren als Regelverfahren für die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie für die Beteiligung der Behörden eingeführt werden. Redundanzen bei der Änderung von Planentwürfen sollen verhindert werden, indem in bestimmten Fällen eine erneute Veröffentlichung und Einholung von Stellungnahmen bei Planänderungen oder -ergänzungen unterbleiben kann. Die Fristen zur Genehmigung bestimmter Bauleitpläne sollen von drei Monaten auf einen Monat verkürzt werden.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 121/2023
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