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Steuer & Recht |
Knapp 5,9 Millionen Menschen sind in Deutschland überschuldet. Hilfe bieten dabei Schuldnerberatungsstellen. Damit es gar nicht erst zur Überschuldung kommt, hat die Bundesregierung ein Entlastungspaket zusammengestellt.
Der „SchuldnerAtlas Deutschland 2022“ der Wirtschaftsauskunftei Creditreform zählte im November 2022 knapp 5,9 Millionen überschuldete Personen. Dies waren 4,4 Prozent weniger als im Vorjahr und der niedrigste Wert seit Beginn der Auswertungen 2004.
Creditreform wertet diesen Rückgang auch als eine Folge der Coronapandemie. „Staatliche Hilfsprogramme, pandemiebedingte Einschränkungen der Konsummöglichkeiten sowie Konsumverzicht und Ausgabenvorsicht der Verbraucher hatten die Zahl der Überschuldungsfälle in Deutschland auf einen neuen Tiefstand gedrückt.“
Gleichzeitig wurde festgestellt, dass die in der Pandemie angesammelten „Corona-Sparguthaben“ vieler Menschen mittlerweile ausgegeben sind – finanzielle Polster fehlen. Nun machen hohe Energie- und Lebenshaltungskosten den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu schaffen. Um sie zu unterstützen, die Energiekosten zu senken und Arbeitsplätze zu sichern hat die Bundesregierung umfangreiche Entlastungspakete geschnürt.
Wird das Geld knapp, sollten Verbraucherinnen und Verbaucher Maßnahmen ergreifen, die verhindern, überhaupt erst in eine Überschuldung zu gelangen. Dafür haben die Verbraucherzentralen 69 Tipps zusammengestellt, mit denen Geld gespart werden kann. Diese umfassen Empfehlungen zur Einsparung von Strom-, Heiz- und Spritkosten sowie beim Lebensmitteleinkauf. Zudem enthält es Ratschläge, welche Rechnungen vorrangig zu zahlen sind: Das sind die Wohn- und Energiekosten, Lebensmittel, Medikamente, Telefon und Internet sowie Unterhaltsleistungen.
Vor der Aufnahme von Krediten wird gewarnt: Betroffene Personen sollten sich stets kritisch fragen, ob sie die fälligen Raten über die gesamte Vertragslaufzeit aus dem eigenen Budget sicher decken können. Denn bewältigen sie die Zahlungen nur, indem sie häufiger einen teuren Dispo-Kredit in Anspruch nehmen, können sie schnell in die „Dispo-Falle“ rutschen: Wer es nicht schafft, den kurzfristig verfügbaren Dispo-Kredit zügig zurückzuzahlen, dem droht neben der Kündigung des Dispokreditrahmens durch die Bank ein weiteres Absacken in die roten Zahlen.
Das klassische Haushaltsbuch hilft, die eigene Einnahme- und Ausgabesituation im Blick zu behalten. Wichtig ist, neben den monatlichen Lebenshaltungskosten – unter anderem Miete, Energiekosten und Krankenkassenbeitrag – auch die laufenden, monatlich variierenden Kosten einzutragen. Das sind etwa Ausgaben für Lebensmittel, Kleidung oder fürs Tanken.
Bei den Verbraucherzentralen gibt es detaillierte Informationen, was Verbraucherinnen und Verbraucher tun können, wenn sie Schwierigkeiten haben, ihre Miete und weitere Lebenshaltungskosten zu zahlen und wie sie mit Krediten und der Altersvorsorge umgehen sollten.
Trotz der Online-Informationen und -Hilfen sollten Menschen, die in finanzielle Nöte kommen, möglichst frühzeitig Beratung aufsuchen – nicht erst dann, wenn sie bereits zahlungsunfähig sind. Dafür gibt es etwa 1.400 Schuldnerberatungsstellen – die sich in Trägerschaft von Verbraucherzentralen, Wohlfahrtsverbänden oder Kommunen befinden oder Mitglied in einem der Verbände sind.
Betroffene sollten bei der Suche nach einer Beratungsstelle darauf achten, dass diese amtlich anerkannt ist. Der Vorteil ist dabei, dass diese in der Regel kostenlos arbeiten. Bei der Suche hilft die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung. Hier findet man Beratungsstellen in Wohnnähe und Informationen, zum Ablauf der Schuldnerberatung.
Eine wichtige Stütze in schwierigen finanziellen Situationen sind staatliche Leistungen, welche die Bundesregierung im Rahmen der Entlastungspakete erheblich aufgestockt hat. Betroffene sollten sich deshalb umgehend über staatliche Hilfen informieren und entsprechende Anträge schnell stellen.
So etwa kann das Wohngeld helfen, falls die Miete nicht bezahlt werden kann. Mit dem neuen Wohngeld Plus, das es seit dem 1. Januar 2023 gibt, haben deutlich mehr Menschen als zuvor Anspruch darauf. Zusätzlich beinhaltet das bez erhöhte Wohngeld auch Nebenkosten, wie zum Beispiel Heizkosten.
Sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur wenige Stunden arbeiten, kann ihnen Kurzarbeitergeld zustehen, für das noch bis 30. Juni 2023 vereinfachte Zugangsbedingungen gelten. Arbeitslosengeld ist zu beantragen, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gekündigt wird.
Wer erwerbsfähig ist, aber seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kann und andere Leistungen (wie etwa Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag) nicht ausreichend sind, erhält seit dem 1. Januar 2023 das neue Bürgergeld.
Weitere Maßnahmen der Bundesregierung unterstützen zwar alle Menschen in dieser Krisenzeit, kommen aber vor allem Haushalten mit geringem Einkommen zugute. Diese Maßnahmen sind ebenfalls zu Beginn 2023 in Kraft getreten.
Dazu zählt unter anderem das höhere Kindergeld von 250 Euro pro Kind. Familien mit niedrigem Einkommen stehen zusätzlich ein Sofortzuschlag und eine Erhöhung des Kinderzuschlags zu. Zudem hilft ein neues BAföG finanzschwachen Studierenden mit höheren Beträgen und sorgt dafür, dass mehr Studierende diese Unterstützung bekommen. Zudem können Studierende in Kürze eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro beantragen.
Die Grenze für Midijobs ist auf 2.000 Euro gestiegen. Bis zu diesem Einkommen zahlen Beschäftigte geringere Beiträge in die Sozialversicherungen. Das bedeutet: Geringverdienern bleibt mehr Netto vom Brutto.
Wer früher in Rente geht und sich etwas dazuverdient, musste bislang darauf achten, dass bestimmte Grenzen nicht überschritten wurden. Diese Hinzuverdienstgrenze wurde jetzt vollständig abgeschafft. Auch können jetzt Rentenbeiträge voll von der Steuer abgesetzt werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher werden in Bezug auf die hohen Energiepreise durch die Preisbremsen bei Strom und Gas entlastet.
Durch Maßnahmen zur Abmilderung der kalten Progression ist mehr Geld im Geldbeutel. Im Einzelnen wurden dazu die Tarife der Einkommensteuer verändert sowie Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und „Soli“-Freibetrag angehoben.
Alle Entlastungen, die die Bundesregierung beschlossen hat, sind hier zusammengefasst.
Quelle: Bundesregierung
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