APOTHEKENPRAXIS – KRANKENHAUSBELIEFERUNG
Berlin - Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat erstmals Empfehlungen herausgegeben, welche Qualitätsstandards Apotheken bei der Versorgung von Krankenhauspatienten einhalten sollten. Die BAK hebt dabei auch auf die notwendige räumliche Nähe der Apotheke zum Krankenhaus ab: Im Rahmen der Notfallversorgung müsse das Arzneimittel innerhalb von einer Stunde zur Verfügung gestellt werden können, heißt es.
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APOTHEKENPRAXIS – KOSMETIKBEHANDLUNGEN
Berlin - Sind Kosmetikkabinen in einer Apotheke zulässig? Diese Frage beschäftigt zur Zeit die Richter des Verwaltungsgerichts Minden. Im vorliegenden Fall geht es um die Kosmetikbehandlungen, die die Pluspunkt Apotheke Gütersloh ihren Kunden anbietet, darunter Peelings, Augenbrauenkorrekturen, Masken und Massagen.
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APOTHEKENPRAXIS – GROSSHANDELSABSCHLAG
Berlin - Durch den neu eingeführten Großhandelsabschlag sind die Apothekeneinkaufspreise zum Jahresbeginn gesunken. Doch unter Umständen drohen den Apothekern für Ware, die erst im Januar geliefert wird, Lagerwertverluste: Bei Direktbestellungen rechnen Pharmahersteller auch in diesem Jahr noch zu den alten Preisen ab, wenn die Arzneimittel im vergangenen Jahr geordert wurden.
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APOTHEKENPRAXIS – PACKUNGSGRÖSSENVERORDNUNG
Berlin - Die neuen Austauschregeln machen sich in der Apotheke besonders bei Rezepten über Antibiotika bemerkbar. Wegen der neuen Spannbreite können auch Packungen mit anderen Stückzahlen als verordnet abgegeben werden. Anders als bei der Dauermedikation mit Blutdrucksenkern oder Protonenpumpenhemmern, wo eine Abweichung zumindest aus therapeutischer Sicht unkritisch erscheint, wird bei Akutarzneimitteln in der Regel bewusst eine konkrete Menge verordnet. Vor allem bei Infektionen entscheidet die Behandlungsdauer letztlich über den Therapieerfolg.
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APOTHEKENPRAXIS – APOTHEKE ADHOC UMFRAGE
Berlin - Das neue Jahr ist einen halben Monat alt - und mit ihm das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG). Während sich die Apothekenmitarbeiter mit der Software plagen, schwirren die rund 250 Außendienstmitarbeiter der Pharmagroßhändler mit neuen, mehr oder weniger konkreten Konditionen durch das Land. Verbindliche Ergebnisse lassen in der Breite noch auf sich warten: Nur 36,6 Prozent der Leserinnen und Leser gaben bei der aktuellen APOTHEKE ADHOC Umfrage an, mit ihrem Großhändler die Konditionen für das laufende Jahr abschließend verhandelt zu haben.
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APOTHEKENPRAXIS – ARZNEIMITTELRISIKEN
Berlin - Die Arzneimittelkommission der Apotheker (AMK) hat im vergangenen Jahr 8322 Meldungen zu Arzneimittelrisiken erhalten - und damit 12,5 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Der Zuwachs sei der höchste seit 1994, teilte die AMK in Eschborn mit.
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APOTHEKENPRAXIS – PRÄQUALIFIZIERUNG
Berlin - Die Marketinggesellschaft Deutscher Apotheker (MGDA) will Apotheken den Zugang zur Hilfsmittelversorgung sichern: Das eigens gegründete Tochterunternehmen „Agentur für Präqualifizierung" soll in Zukunft die gesetzlich geforderte Eignungsprüfung vornehmen.
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APOTHEKENPRAXIS – BTM-SUBSTITUTION
Berlin - Die Firma Grünenthal hat Ärger mit ihrem Präparat Transtec Pro (Buprenorphin): Seit Mitte Dezember wird in der Apotheken-EDV ein anderes Schmerzpflaster als Rabattarzneimittel angezeigt. Laut Grünenthal darf Transtec aber nicht ausgetauscht werden. Der Hersteller hat Krankenkassen, Softwarehäuser sowie die ABDATA angeschrieben, um eine Substitution zu vermeiden. Doch das Problem lässt sich technisch nicht ohne Weiteres lösen. Die ABDATA vertraut auf die Kompetenz der Apotheker.
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APOTHEKENPRAXIS – PACKUNGSGRÖSSEN
Berlin - Seit der Umstellung der Packungsgrößenverordnung zum Jahreswechsel werden etliche Präparate in der Apotheken-EDV fälschlicherweise als austauschbar angezeigt. Hintergrund ist, dass nicht alle Hersteller ihre Produkte gemäß der neuen N-Klassifizierung gemeldet haben. Die Fehler können erst im Februar behoben werden. Erstmals können der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) dies aber auch ohne Zustimmung der Hersteller selbst vornehmen.
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APOTHEKENPRAXIS – HILFSMITTELVERSORGUNG
Berlin - Kostenvoranschläge gehören in der Hilfsmittelversorgung seit jeher zum Geschäft. Neuerdings fordern die Krankenkassen die Anträge in elektronischer Form. Damit sollen Wege und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Für die Kassen ist das eine komfortable Lösung, denn sie geben die Technik an externe Dienstleister ab. Die Kosten tragen die Leistungserbringer. Apotheken können sich an ihre Rechenzentrum wenden oder eine branchenspezifische Schnittstelle nutzen.
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APOTHEKENPRAXIS – KOSTENVORANSCHLÄGE
Berlin - Internet statt Fax und Brief: Die Barmer GEK/Techniker Krankenkasse (TK) hat die Apotheken dazu verpflichtet, eine Genehmigung für die Abgabe von Hilfsmitteln ausschließlich auf elektronischem Weg einzuholen. Der Liefervertrag, in dem das geregelt ist, gilt bereits seit März 2010. Anträge in Papierform sollten mittlerweile eigentlich der Vergangenheit angehören, sind aber noch möglich.
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APOTHEKENPRAXIS – PACKUNGSGRÖSSENVERORDNUNG
Berlin - Nicht nur unkorrekte Meldungen von Herstellern haben im Zusammenhang mit der neuen Packungsgrößenverordnung zu Fehlern in der Apothekensoftware geführt. Seit Jahresbeginn werden auch einige apothekenpflichtige Arzneimittel, die bei bestimmten Krankheiten von den Kassen übernommen werden, nicht mehr als erstattungsfähig angezeigt.
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APOTHEKENPRAXIS – VIDEO-SPEZIAL PACKUNGSGRÖSSENVERORDNUNG
Berlin - Wer als Apotheker dieser Tage in seine Software sieht, weiß nicht, ob er den Informationen wirklich trauen kann. Der Grund ist die Änderung der Packungsgrößenverordnung zum Jahreswechsel. Am Handverkaufstisch stehen die Mitarbeiter beim Austausch von Arzneimitteln vor neuen Herausforderungen.
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APOTHEKENPRAXIS – KONDITIONENVERHANDLUNGEN
Berlin - Viele Apotheken verhandeln dieser Tage mit ihrem Großhändler neue Konditionen. Nach ersten Erfahrungen zeichnet sich ab, was die Lieferanten angekündigt hatten - sie reichen ihre Belastung aus dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) komplett an die Apotheken weiter. Doch damit nicht genug: Der Softwarehersteller Asys warnt die eigenen Kunden vor einem Trick der Großhändler, mit dem diese aus den Kürzungen sogar einen Gewinn schlagen können.
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APOTHEKENPRAXIS – RABATTVERTRÄGE
Berlin - Zahlreichen Apotheken droht wegen der Nichteinhaltung der Rabattverträge ein Besuch vom Staatsanwalt. Der Hersteller Bendalis hat bundesweit 800 Apotheken wegen vermeintlich falscher Abrechnungen angeschrieben. Demnach haben die Apotheken Rezepte mit den Rabattpräparaten der Firma aus Oberhaching bedruckt, tatsächlich aber ein anderes Medikament abgegeben. Jetzt verlangt Bendalis von den Pharmazeuten Bezugsnachweise.
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APOTHEKENPRAXIS – GROSSHANDELSABSCHLAG
Berlin - Der mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) für 2011 eingeführte Großhandelsabschlag sorgt für Lagerwertverluste in den Apotheken. Die Hersteller sehen sich nicht in der Pflicht, diesen Schaden auszugleichen: Der Lagerwertverlust entstehe durch gesetzgeberische Maßnahmen auf der Handelsstufe; der Herstellerabgabepreis bleibe unverändert, argumentiert der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI).
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APOTHEKENPRAXIS – PACKUNGSGRÖSSEN
Berlin - Die Probleme bei der Substitution könnten sich fortsetzen: Weil mehrere Hersteller bei der Umstellung der Packungsgrößenverordnung zum Jahreswechsel falsche Angaben gemacht haben, werden viele Präparate in der Apotheken-Software aktuell zu unrecht als austauschbar angezeigt. Die Folgen bezüglich möglicher Retaxtationen sind ungewiss, eine schnelle Korrektur ist unmöglich. Wegen der Meldefristen werden die Fehler vermutlich erst Anfang Februar behoben, möglichweise sogar noch später.
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APOTHEKENPRAXIS – HILFSMITTELVERSORGUNG
Berlin - In diesen Tagen nehmen die ersten Präqualifizierungsstellen ihre Arbeit auf. Sie sollen prüfen, ob Apotheken, Hörgeräteakkustiker oder Sanitätshäuser zur Abgabe von Hilfsmitteln geeignet sind. Erst nach erfolgreicher Präqualifizierung sollen künftig die Krankenkassen mit ihnen Verträge abschließen.
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APOTHEKENPRAXIS – RANDNOTIZ
Berlin - Als einzige Kasse hat die AOK Baden-Württemberg bislang konkrete Vorgaben für die Berechnung bei der Mehrkostenregelung vorgelegt. Schon vor Jahresende wurde den Versicherten zu Vorsicht bei der Vorkasse geraten: Die neue Wahlfreiheit könnte den Geldbeutel stark belasten. Das stimmt: Unter Umständen könnte es - zumindest theoretisch - anstelle der Erstattung sogar eine Nachforderung geben.
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APOTHEKENPRAXIS – MEHRKOSTENREGELUNG
Berlin - Erst warnen, dann informieren: Nachdem die AOK Baden-Württemberg am 29. Dezember den Versicherten von der Mehrkostenregelung abriet und ihnen nahe legte, sich auf jeden Fall in der Apotheke die Mehrkosten genau ausrechnen zu lassen, folgte einen Tag später schließlich doch noch die Anweisung für die Apotheker. „Die Ermittlung des Erstattungsbetrags mit Hilfe Ihrer Arzneimitteldatenbank zur Beratung Ihrer Kunden wird hierdurch problemlos möglich."
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