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  • 07.01.2011 - Kostenvoranschläge: Internet ersetzt Fax
    07.01.2011 - Kostenvoranschläge: Internet ersetzt Fax
    APOTHEKENPRAXIS – HILFSMITTELVERSORGUNG Berlin - Kostenvoranschläge gehören in der Hilfsmittelversorgung seit jeher zum Geschäft. Neuerdings fordern die Krankenkassen d...

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ApoRisk® Branchennachrichten - Apothekenpraxis:


HILFSMITTELVERSORGUNG

Kostenvoranschläge: Internet ersetzt Fax

 

Berlin  -  Kostenvoranschläge gehören in der Hilfsmittelversorgung seit jeher zum Geschäft. Neuerdings fordern die Krankenkassen die Anträge in elektronischer Form. Damit sollen Wege und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Für die Kassen ist das eine komfortable Lösung, denn sie geben die Technik an externe Dienstleister ab. Die Kosten tragen die Leistungserbringer. Apotheken können sich an ihre Rechenzentrum wenden oder eine branchenspezifische Schnittstelle nutzen.

Schnell mit Zusatzkosten: Krankenkassen setzen bei Kostenvoranschlägen für Hilfsmittel zunehmend auf elektronische Übermittlung. Foto: Elke Hinkelbein

Schnell mit Zusatzkosten: Krankenkassen setzen bei Kostenvoranschlägen für Hilfsmittel zunehmend auf elektronische Übermittlung. Foto: Elke Hinkelbein

Im Gegensatz zur Orthopädie- und Rehasparte, wo bereits seit 2006 Genehmigungen online eingeholt werden und es entsprechende Schnittstellen in der Software gibt, ist der elektronische Kostenvoranschlag bei Apotheken noch nicht Standard. Seit gut einem Jahr schreiben Barmer GEK und Techniker Krankenkasse (TK) die Abwicklung über spezielle Anbieter im Rahmenvertrag vor.

Zu den EDV-Firmen zählen HMM Deutschland, exklusiver Partner der Barmer GEK, die Unternehmen Medicomp, Optadata und Quas, die mit der TK kooperieren, sowie wheel-it. An die Plattformen der Dienstleister sind rund 50 weitere Kassen gekoppelt. Muss für die Hilfsmittelabgabe ein Kostenvoranschlag erstellt werden, registriert man sich beim Anbieter mit E-Mail-Adresse und IK-Nummer. Für den Antrag sind Daten zum Versicherten, dem Hilfsmittel und den Kosten erforderlich sowie das Rezept als Bilddatei. Diese Informationen werden in Echtzeit an den Sachbearbeiter übermittelt. Die Genehmigung wird ebenfalls elektronisch übertragen.

Die Kosten müssen vollständig von den Leistungserbringern getragen werden. Je nach Anbieter zahlen Apotheken entweder pro Kostenvoranschlag oder entrichten eine fixe Gebühr pro Monat: HMM verlangt 1,55 Prozent des Genehmigungswertes, mindestens 1,29 und maximal 60 Euro. Mitglieder eines Apothekerverbands zahlen die Konditionen eines im August geschlossenen Rahmenvertrags. Optadata will 60 bis 70 Cent für jeden Kostenvoranschlag, bei Medicomp müssen 10,20 Euro pro Monat gezahlt werden plus 50 Cent pro Genehmigung. Bei Ablehnung verlangen die drei Unternehmen keine Gebühren. Bei Quas kostet dagegen jeder gesendete Antrag 28 Cent.

Bei HMM haben sich nach Firmenangaben mehr als 4000 Apotheken registriert, bei Medicomp sind es 1000. Bei Quas und wheel-it haben sich jeweils 300 Pharmazeuten angemeldet, bei Optadata zählen sie zur absoluten Ausnahme. Allerdings müssen Apotheken nicht zwangsläufig über einen der fünf Anbieter gehen, um eine Genehmigung elektronisch einzuholen. Sie können auch eine der Clearingstellen oder ihr Rechenzentrum mit der Abwicklung beauftragen. Dort werden die per Fax eingereichten Anträge digitalisiert und elektronisch übertragen.

Die VSA bietet zusammen mit den Apothekerverbänden in Bayern und Baden-Württemberg seit September die an das Kundenportal gekoppelte Plattform „eKV Dialog" an. Das Besondere: Das Angebot steht auch Nicht-Kunden zur Verfügung. Bislang konnten Anträge für Kostenvoranschläge nur an die Barmer GEK eingereicht werden, seit 1. Januar werden über Quas auch Anfragen an die TK abgewickelt. Andere Kassen sollen folgen. Rund 2200 Apotheken haben sich VSA-Angaben zufolge bei „eKV Dialog" angemeldet.

Momentan sponsert das Rechenzentrum das Modell noch: Die Kosten für einen Antrag liegen bei 99 Cent netto für alle Nutzer, egal ob die Abgabe genehmigt wird oder nicht. Bei Einreichung per Fax kommen nochmal 99 Cent dazu. Um wenigstens bei den Nicht-Kunden kostendeckend zu arbeiten, behält sich die VSA Preisanpassungen vor.

Yvette Meißner, Freitag, 07. Januar 2011, 09:04 Uhr

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(APOTHEKE ADHOC)

Weitere Informationen: http://www.aporisk.de/nachrichten

 

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