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KRANKENHAUSBELIEFERUNG
Berlin - Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat erstmals Empfehlungen herausgegeben, welche Qualitätsstandards Apotheken bei der Versorgung von Krankenhauspatienten einhalten sollten. Die BAK hebt dabei auch auf die notwendige räumliche Nähe der Apotheke zum Krankenhaus ab: Im Rahmen der Notfallversorgung müsse das Arzneimittel innerhalb von einer Stunde zur Verfügung gestellt werden können, heißt es.
Räumliche Nähe: Laut BAK-Empfehlung sollen Arzneimitel innerhalb einer Stunde in der Klinik sein. Foto: APOTHEKE ADHOC
Die BAK hat sich damit dem Bundesverband der klinik- und
heimversorgenden Apotheker (BVKA) angeschlossen, der angesichts eines
Streits in Bayern eine Stunde Höchstfahrzeit gefordert hatte. Die
Asklepios-Klinik in Bad Tölz wird seit knapp einem Jahr durch die etwa
185 Kilometer entfernt gelegene Apotheke des Universitätsklinikums
Regensburg beliefert. Das bayerische Gesundheitsministerium hatte die
Belieferung innerhalb von zweieinhalb Stunden für „hinreichend" erklärt.
Auf dem Deutschen Apothekertag in München hatten die Apotheker
einheitliche Regeln für die Genehmigung von Versorgungsverträgen
gefordert. Bislang hat sich die zuständige Arbeitsgemeinschaft der
Obersten Landesgesundheitsbehörden allerdings noch nicht mit dem Thema
beschäftigt. Die Länder wollen zunächst die Novelle der
Apothekenbetriebsordnung abwarten.
Beim Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) hofft man, dass
die neuen Empfehlungen Wirkung zeigen: „Ich denke, dass sich die
Aufsichtsbehörden daran orientieren werden", sagt ADKA-Geschäftsführer
Klaus Tönne. Es müsse deutschlandweit einheitliche Regeln geben.
Die neuen Empfehlungen wurden gemeinsam von BAK, BVKA und ADKA in den
vergangenen anderthalb Jahren erarbeitet. Sie definieren, welche
Qualitätsstandards von Apotheken bei der Krankenhausversorgung
eingehalten werden sollten. Neben der Betriebsorganisation geht es um
die Bereiche Arzneimittelabgabe und Beratung, Herstellung, Prüfung und
Lagerung der Arzneimittel, Risikomanagement, klinisch-pharmazeutische
Dienstleistungen sowie Katastrophenschutz.
Désirée Kietzmann, Montag, 17. Januar 2011, 12:17 Uhr
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