APOTHEKENPRAXIS – WARENWIRTSCHAFT
Berlin - Das Thema Betriebsprüfung in Apotheken könnte neue Dimensionen annehmen.
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APOTHEKENPRAXIS – KOMMENTAR
Berlin - Ein kurzer Überblick: 2009 errechnet die Schiedsstelle einen Kassenabschlag von 1,75 Euro.
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APOTHEKENPRAXIS – KASSENABSCHLAG
Berlin - Eigentlich könnten sich die Apotheker freuen. Denn mit dem gestrigen Schiedsspruch haben die Kassen überraschend einen Kassenabschlag in Höhe von 1,75 Euro akzeptiert - zumindest für 2010.
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APOTHEKENPRAXIS – BETÄUBUNGSMITTEL
Berlin - Apotheker dürfen den Empfang von Betäubungsmitteln (BTM) ab sofort nur noch mit Kugelschreiber quittieren.
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APOTHEKENPRAXIS – SCHIEDSSPRUCH
Berlin - Der Kassenabschlag bleibt im Jahr 2010 bei 1,75 Euro.
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APOTHEKENPRAXIS – KASSENABSCHLAG
Berlin - Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat den Schiedsspruch zum Kassenabschlag für das Jahr 2010 kritisiert:
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APOTHEKENPRAXIS – GRIPPEIMPFSTOFFE
Berlin - Knapp drei Wochen, nachdem in Bayern die Sonderregeln zur Abrechnung von Grippeimpfstoffen in Kraft getreten sind, hat der Bayerische Apothekerverband (BAV) die Apotheken über Einzelheiten informiert.
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APOTHEKENPRAXIS – GRIPPEIMPFSTOFFE
Berlin - Eigentlich sollten seit gestern in Bayern neue Sonderregeln bei der Abrechnung von Grippeimpfstoffen gelten. Bislang können die Apotheken aber noch keine Rezepte für den Sprechstundenbedarf abrechnen. Denn die sogenannten Referenzpreise, auf denen das Modell basiert, sind noch nicht in der Software hinterlegt. Nach wie vor ist zudem offen, welche Hersteller den Vorgaben des Bayerischen Apothekerverbands (BAV) und den Krankenkassen folgen werden und ihre Preise senken. Der BAV und die AOK wollen die Apotheken Anfang nächster Woche über den aktuellen Stand informieren.
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APOTHEKENPRAXIS – BETÄUBUNGSMITTEL
Berlin - Das cannabishaltige MS-Medikament Sativex stellt seit seiner Markteinführung im Juli Apotheken vor eine besondere Herausforderung: Sativex ist das bislang einzige kühlpflichtige Betäubungsmittel (BTM). Während die Apotheken ihre Kühlschränke umrüsten müssen, winken die meisten Großhändler ab und verzichten auf Umbauten und - in diesem Fall - auf ihren Belieferungsanspruch.
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APOTHEKENPRAXIS – ARZNEIMITTELFÄLSCHUNGEN
Berlin - Seit Anfang Juli gilt die EU-Richtlinie, nach der verschreibungspflichtige Arzneimittel künftig einheitliche Sicherheitsmerkmale zum Schutz vor Fälschungen erhalten sollen. Bis alle Arzneimittel den neuen Code erhalten, wird es noch einige Jahre dauern. Spätestens 2014 soll die EU-Kommission Einzelheiten zum Sicherheitsmerkmal festlegen. In Deutschland haben Hersteller, Großhändler und Apotheken nun einen gemeinsamen Verein gegründet und bereits ein Modell vorgestellt.
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APOTHEKENPRAXIS – AOK-RABATTVERTRÄGE
Berlin - Die neuen AOK-Rabattverträge sind scharf gestellt: Gestern endete die Friedenspflicht der sechsten Ausschreibungsrunde, die im Juni gestartet war. Wegen anhaltender Lieferengpässe einiger Hersteller hatte die Kasse - mit regionalen Ausnahmen - die Friedenspflicht um einen Monat bis Ende August verlängert. Ab sofort müssen Apotheken in allen Bundesländern die Ausfälle der Rabattpartner dokumentieren und die vereinbarte Sonder-PZN aufdrucken.
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APOTHEKENPRAXIS – AOK-RABATTVERTRÄGE
Berlin - Der Hersteller Betapharm ist mit seinem Metoprolol-Succinat voraussichtlich ab dem 15. September lieferfähig. Betapharm-Chef Michael Ewers bestätigte gegenüber APOTHEKE ADHOC, dass die Ware in Deutschland angekommen sei und sich derzeit in der Freigabe befinde. Betapharm ist seit Juni Rabattpartner bei der AOK. Weil der Hersteller das Präparat für die Ausschreibung eigens ins Sortiment genommen hatte, war es bislang nicht verfügbar.
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APOTHEKENPRAXIS – BFARM
Berlin - Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verschickt ab dem 15. September neue T-Rezept-Formulare zur Verschreibung von Arzneimitteln, die Thalidomid oder Lenalidomid enthalten. Auf diesen Rezepten ist nur noch eine Verordnung möglich. Bisher konnten bis zu drei Medikamente auf einem Rezept verordnet werden. Alte T-Rezepte behalten aber ihre Gültigkeit.
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APOTHEKENPRAXIS – APOTHEKE ADHOC UMFRAGE
Berlin - Das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) trifft die Apotheken doppelt: Unmittelbar werden sie von dem höheren Kassenabschlag belastet. Zusätzlich bekommen sie von ihrem Großhändler weniger Rabatte als vorher. Bei einer Umfrage unter den Leserinnen und Lesern von APOTHEKE ADHOC gaben drei von vier Teilnehmern (74 Prozent) an, dass sich die Einkaufskonditionen seit Inkrafttreten des Spargesetzes verschlechtert haben.
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APOTHEKENPRAXIS – RX-BONI
Berlin - Aus Sicht des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG) sind direkte Preisnachlässe bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln schon ab dem ersten Cent verboten. Das Gericht verbot einem Apotheker aus Baden-Württemberg, seinen Kunden 3 Prozent Skonto auf die Rezeptgebühr oder Privatrezepte zu gewähren. Aus den jetzt vorliegenden Urteilsgründen geht hervor, dass das OLG die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Rx-Boni eng auslegt.
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APOTHEKENPRAXIS – CHEMIKALIENHANDEL
Berlin - Das Attentat von Oslo nimmt die Apothekerkammer Berlin zum Anlass, ihre Mitglieder darauf hinzuweisen, beim Verkauf von Chemikalien besondere Vorsicht walten zu lassen. In einem Rundschreiben verweist die Kammer auf einen Informationsflyer des Bundeskriminalamts (BKA) und der Landeskriminalämter (LKA).
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APOTHEKENPRAXIS – NEBENTÄTIGKEITEN
Berlin - Ein selbstständiger Apotheker kann nicht gleichzeitig hauptberuflich an einer privaten Fachhochschule (FH) lehren - und hat deshalb auch kein Anrecht auf einen Professorentitel. Das entschied das Verwaltungsgericht Münster am vergangenen Freitag. Die Mathias Hochschule Rheine wollte vor Gericht den Titel für ihren Dozenten, Apotheker Dr. Wolfgang Büser, gegen den Widerstand des nordrhein-westfälischen Forschungsministeriums durchsetzen.
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APOTHEKENPRAXIS – RX-BONI
Berlin - Skonti auf Rezept sind aus Sicht des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG) Barrabatte und damit unzulässig. Die Richter verboten einem Apotheker aus dem baden-württembergischen Mössingen gestern sein Bonusmodell. Jetzt überlegt der Apotheker, ob er vor den Bundesgerichtshof (BGH) ziehen soll. Um die Prozesskosten zu stemmen, sucht er unter den Kollegen Unterstützer für einen Musterprozess.
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APOTHEKENPRAXIS – GRIPPEIMPFSTOFFE
Berlin - In Bayern gelten für die Apotheken Sonderregeln bei der Abrechnung der Grippeimpfstoffe: Denn die Differenz zum jeweiligen europäischen Referenzpreis wird nicht als Abschlag über die Rechenzentren eingezogen, sondern beim obligatorischen Direkteinkauf durch die Apotheken eingepreist. Derzeit hängen die Pharmazeuten in der Luft: Denn die neuen Preise der Hersteller werden erst zum 1. September in der Software angezeigt. Weil außerdem nicht alle Unternehmen ihre Preise senken wollen, befürchten die Apotheker sogar, dass sie auf Kosten sitzen bleiben könnten.
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APOTHEKENPRAXIS – METOPROLOL-REZEPTE
Berlin - Die AOK wird Apotheken für die Falschabrechnung von Rezepten über Metoprolol-Succinat von Betapharm sanktionieren. Nach Informationen von APOTHEKE ADHOC haben sich die Landesverbände der AOK auf ein einheitliches Modell geeinigt. Der Strafkatalog ist nach der Anzahl der Verstöße gestaffelt - und reicht von Verwarnungen bis zu Geldstrafen in fünfstelliger Höhe.
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