APOTHEKENPRAXIS – METOPROLOL-REZEPTE
Berlin - Die AOK hat für die falsch abgerechneten Metoprolol-Rezepte einen Strafkatalog festgelegt. Wenn alle Landesverbände der Kasse hart durchgreifen, könnte es sehr teuer für die betroffenen Apotheken werden. Nach Berechnungen von APOTHEKE ADHOC stehen Strafen von mehr als 4 Millionen Euro im Raum.
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APOTHEKENPRAXIS – BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE
Berlin - Die Gewerkschaft Adexa und der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheker (ADA) werben für die betriebliche Altersvorsorge. Ab Januar haben tarifgebundene Apothekenmitarbeiter Anspruch auf einen Arbeitgeberbeitrag zur Altersvorsorge sowie einen Arbeitgeberzuschuss von 20 Prozent bei einer zusätzlichen Entgeltumwandlung. Auf Informationsveranstaltungen wollen die Tarifpartner die Neuregelung erklären und die „Apothekenrente" empfehlen.
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APOTHEKENPRAXIS – METOPROLOL-REZEPTE
Berlin - Aus Sicht der AOK haben die Fehler bei der Abrechnung von Metoprolol-Rezepten nichts mit den Rabattverträgen zu tun. „Es gibt keinen direkten Zusammenhang. Die Falschabgaben sind lediglich aufgefallen, weil das eigentlich abzugebende Arzneimittel - im konkreten Fall ein AOK-Rabattvertragsmedikament - nicht lieferbar war. Das hätte ebenso bei einem nicht rabattierten Arzneimittel so geschehen können", so die Kasse.
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APOTHEKENPRAXIS – METOPROLOL-REZEPTE
Berlin - Im Streit über falsch abgerechnete Metoprolol-Rezepte melden sich die Hersteller zu Wort. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) befürchtet, dass nicht nur Rezepte über Metoprolol-Succinat von Betapharm betroffen sind. „Es ist zu befürchten, dass es diese Praxis der falschen Abrechnung von Rezepten nicht nur bei diesem einen Medikament gegeben hat", so BPI-Chef Henning Fahrenkamp. Die AOK habe selbst erklärt, dass ein solches Vorgehen normalerweise nicht auffalle.
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APOTHEKENPRAXIS – METOPROLOL-REZEPTE
Berlin - Die AOK geht wegen falsch bedruckter Rezepte über Rabattarzneimittel massiv gegen Apotheken vor: „Die AOK prüft derzeit die Vorfälle und wird entsprechend die zuständigen Staatsanwaltschaften einschalten", sagte ein Sprecher des AOK-Bundesverbands. Allein im Juni sollen Apotheken in 30.000 Fällen Rezepte mit dem Betablocker Metoprolol-Succinat bedruckt haben, obwohl der neue AOK-Rabattpartner Betapharm das Präparat noch gar nicht im Markt hat. Aufgrund der hohen Anzahl an falsch bedruckten Rezepten allein bei einem Wirkstoff befürchtet die AOK, „dass eine Vielzahl von Apotheken hier bewusst und systematisch vorgegangen ist". Dies könne „strafrechtliche Relevanz" haben.
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APOTHEKENPRAXIS – METOPROLOL-REZEPTE
Berlin - Der Deutsche Apothekerverband (DAV) sieht die AOK bei den aktuellen Problemen um die Rabattverträge mit in der Verantwortung: Schließlich seien seit Inkrafttreten der jüngsten Rabattrunde immer noch einige Hersteller nicht lieferfähig. „Das heißt faktisch: Die Apotheke ist verpflichtet, ein Medikament abzugeben, das nicht existiert", so der DAV.
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APOTHEKENPRAXIS – ÖFFNUNGSZEITEN
Berlin - In Westfalen-Lippe wird die Organisation der Notdienste geändert: Bislang gab es 95 Bezirke, die eigenständig über die Notdienste entschieden. Künftig werden die Pläne zentral von der Landesapothekerkammer festgelegt. Im September sollen die Dienstvorschläge per Post an die Apotheken verschickt werden.
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APOTHEKENPRAXIS – DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER
Berlin - Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) soll künftig nicht mehr ohne Ankündigung die Häuser ihrer Kunden fotografieren. Der Datenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Bank aufgefordert, ihre Mandanten vorab zu informieren, wenn Fotos von beliehenen Objekten angefertigt werden.
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APOTHEKENPRAXIS – SCHIEDSVERFAHREN
Berlin - Das Schiedsverfahren zum Kassenabschlag 2010 läuft an. Am 6. September verhandeln der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) in Berlin. Bereits gestern haben sich die drei unabhängigen Vorsitzende, Dr. Rainer Daubenbüchel, Professor Dr. Ingwer Ebsen und Professor Dr. Christian Starck, zu einer Vorbesprechung in Frankfurt getroffen.
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APOTHEKENPRAXIS – BFARM
Berlin - Das cannabishaltige MS-Medikament Sativex stellt Apotheken vor eine besondere Herausforderung in Sachen Lagerhaltung. Denn das Präparat ist das erste Betäubungsmittel (BTM), das der Kühlpflicht unterliegt. Seit Juli kann Sativex verschrieben werden - jetzt gibt es Vorgaben zur korrekten Aufbewahrung.
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APOTHEKENPRAXIS – BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE
Berlin - Die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL) hält nichts von der tariflich vereinbarten „Apothekenrente" der Gewerkschaft Adexa. Man beabsichtige nicht, in versicherungsrechtliche Strukturen der Mitarbeiter einzugreifen, teilte der Arbeitgeberverband heute mit. Die unterschiedliche Altersstruktur mache den Abschluss einer tariflichen Altersvorsorge ohnehin nicht für alle Mitarbeiter attraktiv.
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APOTHEKENPRAXIS – RX-BONI
Berlin - Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) findet Barrabatte bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel grundsätzlich problematisch. In der Verhandlung um das Bonusmodell eines baden-württembergischen Apothekers ließen die Richter vergangene Woche durchblicken, dass sie die besondere Rabattaktion verbieten werden. Das Urteil soll Ende des Monats verkündet werden.
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APOTHEKENPRAXIS – APOTHEKENUMSÄTZE
Berlin - Die Selbstmedikation in den Apotheken stagnierte im ersten Halbjahr: Nach Zahlen des Marktforschungsunternehmens IMS Health wurden in den ersten sechs Monaten rezeptfreie Arzneimittel und Gesundheitsprodukte im Wert von 2,37 Milliarden Euro verkauft, das sind 0,6 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Absatz lag mit 303 Millionen Packungen 2 Prozent niedriger.
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APOTHEKENPRAXIS – DIREKTGESCHÄFT
Berlin - Die Großhändler treibt weiter die Sorge um, dass die Direktgeschäfte im kommenden Jahr deutlich anziehen könnten. Dann könnten die Pharmahersteller Apotheken Rabatte auch aus der neuen Fixpauschale der Großhändler gewähren und attraktive Angebote im Direktbezug machen. Obwohl das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bereits deutlich gemacht hatte, dass das Rabattverbot auf die 70 Cent Fixpauschale auch für Hersteller gilt, ließen sich die Großhändler nicht beruhigen. Die gewünschte Klarstellung im Arzneimittelgesetz (AMG) oder der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) wird es trotzdem nicht geben.
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APOTHEKENPRAXIS – IMPFSTOFFVERSORGUNG
Berlin - Die Einführung von Referenzpreisen für Impfstoffe sorgt bei den Pharmafirmen für Unmut. Die Hersteller fürchten, beim Einzug des Zwangsrabatts übervorteilt zu werden: In einem Brief an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) klagt der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) über eine Vereinbarung zwischen der AOK Bayern und dem Bayerischen Apothekerverband (BAV).
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APOTHEKENPRAXIS – AOK-RABATTVERTRÄGE
Berlin - Eigentlich hat die AOK die Friedenspflicht für die neuen Rabattverträge um einen Monat bis Ende August verlängert. Doch die AOK Nordost hat dies nicht akzeptiert und die Verträge zum Monatsbeginn „scharf gestellt". Für Apotheken in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern bedeutet dies, dass sie jeden Lieferausfall dokumentieren und ihre Kunden notfalls mehrfach umstellen müssen.
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APOTHEKENPRAXIS – AOK-RABATTVERTRÄGE
Berlin - Alle Rezepte über Metoprolol-Succinat von Betapharm aus dem Monat Juli werden von den Rechenzentren an die Apotheken zurückgeschickt. Darauf hat sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit der AOK verständigt. Die Rechenzentren müssen jetzt ihre Kunden anschreiben.
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APOTHEKENPRAXIS – REIMPORTE
Berlin - Eigentlich sollte alles klar sein: Seit Inkrafttreten des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz haben Rabattarzneimittel bei der Abgabe Vorrang vor Importen. Doch die Importeure versuchen, an der neuen Regel zu rütteln und einen Preisabgleich durchzusetzen. Nach anfänglicher Verwirrung und einem mehrdeutigen Schreiben aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zeichnet sich ab, dass in den Apotheken die Regel „Rabattarzneimittel sticht Import" gilt. Auch das Landgericht Hamburg hat zugunsten der Originalhersteller geurteilt.
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APOTHEKENPRAXIS – GRIPPEIMPFSTOFFE
Berlin - Die Impfstoffverträge der AOK Nordost mit den Apothekerverbänden Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sind nicht zu beanstanden. Nach dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat nun auch das Bundeskartellamt grünes Licht gegeben. Die Wettbewerbshüter werden kein förmliches Verfahren gegen die AOK einleiten. Das Kartellamt sieht in den Vereinbarungen keine verbotenen Absprachen.
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APOTHEKENPRAXIS – GRIPPEIMPFSTOFFE
Berlin - Rückenwind für die Impfstoffversorgung der AOK Nordost in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern: Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat gestern eine Beschwerde des Pharmakonzerns Novartis gegen eine Vereinbarung mit dem Berliner Apotheker-Verein (BAV) abgewiesen. Zuvor hatte sich der Hersteller bereits vergeblich an die Vergabekammer des Bundes gewandt.
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