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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
PACKUNGSGRÖSSENVERORDNUNG
Berlin - Die neuen Austauschregeln machen sich in der Apotheke besonders bei Rezepten über Antibiotika bemerkbar. Wegen der neuen Spannbreite können auch Packungen mit anderen Stückzahlen als verordnet abgegeben werden. Anders als bei der Dauermedikation mit Blutdrucksenkern oder Protonenpumpenhemmern, wo eine Abweichung zumindest aus therapeutischer Sicht unkritisch erscheint, wird bei Akutarzneimitteln in der Regel bewusst eine konkrete Menge verordnet. Vor allem bei Infektionen entscheidet die Behandlungsdauer letztlich über den Therapieerfolg.
Offene Fragen: Bei Antibiotika sorgen die neuen Austauschregeln für Unklarheiten. Foto: Marcus Witte
Beispiel Clindamycin: Bei dem Wirkstoff liegen gleich mehrere
Packungsgrößen innerhalb der neuen N1-Spanne für Antibiotika (12 bis
16). So gibt es innerhalb der 600 Milligramm-Dosierung 12er-, 14er- und
16er-Packungen. Bei einer Verordnung über 14 Stück wird je nach
Rabattvertrag der Krankenkasse der Austausch sowohl gegen 12 als auch
gegen 16 Stück vorgeschlagen.
Normalerweise wird den Patienten empfohlen, bei Antibiotika die Packung
komplett aufzubrauchen. Ob dieser Ratschlag nun noch so gilt, ist
fraglich, denn der Apotheker muss sich entscheiden: Gibt er weniger, als
der Arzt verordnet hat, wird womöglich die beabsichtigte Therapiedauer
unterschritten. Wählt die Apotheke die 16er-Packung, gibt sie mehr ab,
als der Arzt wollte.
Experten sehen die Konsequenzen der neuen Austauschregeln kritisch:
„Wenn der Arzt eine bestimmte Therapiedauer intendiert hat, ist es
absoluter Unfug, weniger zu geben", sagt Professor Dr. Manfred
Schubert-Zsilavecz von der Frankfurter Goethe-Universität. Je nach
Indikation sei eine bestimmte Einnahmedauer vorgeschrieben. „Wird das
Antibiotikum nicht lange genug genommen, ist unter Umständen der
Therapieerfolg gefährdet", so Schubert-Zsilavecz. Im Zweifelsfall müsste
deshalb mit dem Arzt die beabsichtigte Einnahmedauer abgeklärt werden.
Ein weiteres Problem: Bislang mussten Apotheken immer die kleinste
verfügbare Packung innerhalb der N-Größe auswählen. Diese Regeln haben
auch die Ärzte bei ihren Verordnungen berücksichtigt. Bei
Phenoxymethylpenicillin gilt nun aber nur noch die 30er- und nicht mehr
die 20er-Packung als N2 - die Apotheke muss also plötzlich eine größere
Packung abgeben.
Bei anderen häufig verordneten Antibiotika sind die Apotheken darauf
angewiesen, dass der Arzt die konkrete Stückzahl verordnet. So liegen
zum Beispiel bei Doxycyclin oder Amoxicillin die gängigen Packungsgrößen
bei 10 und 20 Stück - und damit außerhalb der neuen Spannen.
Azithromycin-Präparate gibt es wegen der kurzen Einnahmedauer nur in
3er- und 6er-Packungen. Der Wirkstoff ist damit überhaupt nicht als
Normgrößenpackung verfügbar.
Dass die Hersteller ihre Packungen anpassen, um dann zwar nicht mehr
medizinisch, aber zumindest regulatorisch als therapiegerecht zu gelten,
scheint unwahrscheinlich. Ob die für März angekündigten Anpassungen der
Messzahlen Abhilfe schaffen, bleibt abzuwarten. Angesichts der
zahlreichen unterschiedlichen Dosierungsschemata können einheitliche
Normgrößen für die gesamte Antibiotikagruppe nicht alle Wirkstoffe
abdecken.
Désirée Kietzmann, Freitag, 14. Januar 2011, 12:37 Uhr
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