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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
GRIPPEIMPFSTOFFE
Berlin - Eigentlich sollten
seit gestern in Bayern neue Sonderregeln bei der Abrechnung von
Grippeimpfstoffen gelten. Bislang können die Apotheken aber noch keine
Rezepte für den Sprechstundenbedarf abrechnen. Denn die sogenannten
Referenzpreise, auf denen das Modell basiert, sind noch nicht in der
Software hinterlegt. Nach wie vor ist zudem offen, welche Hersteller den
Vorgaben des Bayerischen Apothekerverbands (BAV) und den Krankenkassen
folgen werden und ihre Preise senken. Der BAV und die AOK wollen die
Apotheken Anfang nächster Woche über den aktuellen Stand informieren.
Die Kasse will zunächst die Referenzpreise der einzelnen Hersteller
liefern; außerdem soll mitgeteilt werden, welche Hersteller bislang
Preissenkungen zugesagt haben. Auf Basis dieser Listen sollen die
Apotheker die Impfstoffe dann nach dem neuen Modell abrechnen können.
Die Angaben in der Software werden zum 1. Oktober geändert. Unklar sei,
ob Apotheken auf Kosten sitzen bleiben, wenn sie bereits Impfstoffe zu
den alten Konditionen erhalten haben, sagt ein AOK-Sprecher. Der BAV rät
den Apothekern, sich an den jeweiligen Außendienst zu wenden, auch der
Verband werde mit den Herstellern sprechen. Die Kassen verweisen auf die
neue Abrechnung, gezahlt werde das, was vertraglich geregelt sei. Man
habe den Apotheken daher frühzeitig geraten, offene Rechnungen noch
nicht zu begleichen, so der Sprecher.
Weiterlesen: http://www.apotheke-adhoc.de/Nachrichten/Apothekenpraxis/16504.html
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