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  • Kinderklausel
    Kinderklausel
    Weil Ihr Kind noch unter sieben Jahre alt ist, kann es nicht haftbar gemacht werden. Die Prüfung auf Deliktsfähigkeit entfällt, wenn Sie die Kinderklausel eingeschlossen haben. ...

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Wortbedeutung: Kinderklausel

Weil Ihr Kind noch unter sieben Jahre alt ist, kann es nicht haftbar gemacht werden. Die Prüfung auf Deliktsfähigkeit entfällt, wenn Sie die Kinderklausel eingeschlossen haben.

Grundsätzlich sind Kinder in der Familien-Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen. Eine besondere Regelung betrifft kleinere Kinder: Kinder unter 7 Jahren sind nicht deliktfähig und grundsätzlich nicht für verursachte Schäden verantwortlich. Sie können deshalb auch nicht haftbar gemacht werden. Daher ersetzt die Versicherung keine Schäden, die von einem nicht deliktfähigen Kind verursacht wurden, wenn die Aufsichtspflicht durch die aufsichtspflichtige Person gewährleistet worden ist.

Enthält die Haftpflichtversicherung im Vertrag die so genannte Kinderklausel, dann ist jedoch die Regulierung auch solcher Schäden mit eingeschlossen. Die Kinderklausel besagt, dass der Versicherer unter bestimmten Umständen die Schäden übernimmt und sich nicht auf die Deliktunfähigkeit beruft.

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