ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • Halter (Fahrzeughalter)
    Halter (Fahrzeughalter)
    Halter ist derjenige, der das Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug besitzt.

VergleichsrechnerVersicherungslexikon für Apotheker



Wortbedeutung: Halter (Fahrzeughalter) 

Halter ist derjenige, der das Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug besitzt.

Fahrzeughalter ist derjenige, der als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (bis zum 30. September 2005: Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (bis zum 30. September 2005: Fahrzeugbrief) steht. Der Halter muss jedoch nicht mit dem Eigentümer identisch sein.

Beispiele:

  • Bei Leasingfahrzeugen ist das Leasingunternehmen Eigentümer und Fahrzeughalter der Leasingnehmer.
  • Eine Tochter kauft ein Fahrzeug, lässt dies aber wegen günstigerer Versicherungsbeiträgen auf den Vater zu. Dann ist die Tochter Eigentümer (nachweisbar durch Kaufvertrag) und der Vater ist Fahrzeughalter.

Dies entspricht der Trennung von Besitzer und Eigentümer im BGB.

Allerdings gilt die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung als Anscheinsbeweis für die Haltereigenschaft ebenso wie für die Eigentümereigenschaft. Eine entsprechende Abweichung sollte schriftlich eindeutig bei Übertragung des Fahrzeugs festgehalten werden. Gibt es keine solche Vereinbarung (z. B. mit der Versicherung oder der Bank), wird der Halter im Rechtsverkehr in der Regel als Eigentümer angesehen und muss sich ggfs. bei allen Rechtsfragen als Eigentümer behandeln lassen. Als solcher haftet er dann für alle Eigentumsfragen in Zusammenhang mit dem Fahrzeug, er ist für Dritte der alleinige Eigentümer. Ein Hinweis darauf, dass das Fahrzeug nur aus versicherungstechnischen Gründen auf ihn angemeldet sei, ist für Dritte dann völlig unbedeutend.

Auto

Der Fahrzeughalter ist nach § 31 StVZO verantwortlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Fahrzeuges, gleichgültig, wer damit fährt. Er darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen

  • wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass der Fahrer nicht zur selbstständigen Leitung geeignet ist, zum Beispiel weil er keine Fahrerlaubnis besitzt oder betrunken ist
  • wenn das Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig ist, zum Beispiel wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist
  • wenn das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist, zum Beispiel durch abgefahrene Reifen oder nicht gesicherte Ladung.

Die Verantwortlichkeit des Fahrzeughalters hat zur Folge, dass die Polizei bei technischen Mängeln (Beispiel abgefahrene Reifen) sowohl gegen den Fahrer als auch gegen den Halter ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren einleiten kann.

» zum Lexikonübersicht Haftpflichtversicherung



Unsere größte Leistung:
Das volle Vertrauen unserer Kunden!

Als unabhängiger Versicherungsmakler bieten wir Ihnen erstklassige Produkte aus einer Hand, die in Qualität und Langlebigkeit Bundesweit ihresgleichen suchen. Dabei definieren wir uns als Serviceunternehmen! Auf unsere Verlässlichkeit, Partnerschaftlichkeit und den Anspruch, Ihnen nicht nur irgendeine funktionierende, sondern vielmehr die genau passende Lösung für Ihre Anforderungen zu bieten, können Sie immer zählen.

Uhrwerk

Um Ihnen optimale Endergebnisse zu liefern, haben wir konkrete Leistungen etabliert, die wir Ihnen hier vorstellen möchten. Dabei entscheidet allein Ihre Anfrage, in welchem Umfang unsere Leistungen zum tragen kommen. Hilft Ihnen vielleicht schon ein bestehendes Produkt aus einer unserer Serien?



Zurück zur Übersicht

  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken