
Familienvorstand ist immer der Privathaftpflicht-Versicherte, der für die Aufsicht der Kinder verantwortlich ist. Vor allem im Hinblick auf eine mögliche Verletzung seiner Aufsichtspflicht nach § 832 BGB genießt der Versicherte Versicherungsschutz.
Haushaltsvorstand (auch Haushaltungsvorstand) ist im deutschsprachigen Raum ein Begriff aus der Öffentlichen Verwaltung. Haushaltsvorstand ist nach allgemeiner Definition der- oder diejenige, die den größten finanziellen Beitrag zum Haushalts- bzw. Familieneinkommen leistet. Alleinstehende gelten stets als Haushaltsvorstand. Weitere Mitglieder des Haushaltes werden in der Amtssprache als „Haushaltsmitglieder" bezeichnet.
Bedeutung hat der Begriff Haushaltsvorstand bei der Beantragung und Berechnung der Sozialhilfe nach dem SGB XII.
Der Begriff „Haushaltsvorstand" bezog sich ursprünglich auf den Familienvater und entstand zu einer Zeit, als die traditionelle Rollenverteilung in den Familien noch die Regel war.
Obwohl dieser nach heutiger Anschauung überholte Begriff immer noch verwendet wird, ist unbestritten, dass „der" Haushaltsvorstand auch weiblich sein kann.
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