ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf X
  • Meldepflicht
    Meldepflicht
    Als Versicherter haben Sie die Pflicht, einen Versicherungsfall unverzüglich zu melden. In einigen Sparten bestehen besondere Fristen. Bei der Privat-Haftpflichtversicherung müss...

VergleichsrechnerVersicherungslexikon für Apotheker



Wortbedeutung: Meldepflicht

Als Versicherter haben Sie die Pflicht, einen Versicherungsfall unverzüglich zu melden. In einigen Sparten bestehen besondere Fristen. Bei der Privat-Haftpflichtversicherung müssen Sie den Schaden unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche anzeigen.

In der Bundesrepublik Deutschland bestehende Meldepflichten sind z. B.:

  • die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht, sich an seinem neuen Wohnort im Einwohnermeldeamt anzumelden (Rechtsgrundlage: Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes)
  • die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht der Arbeitgeber, ihre Beschäftigten zur Sozialversicherung anzumelden (Rechtsgrundlage: Viertes Buch Sozialgesetzbuch)
  • Leiden, die unter das Infektionsschutzgesetz fallen, wie z. B. gefährliche ansteckende Krankheiten (Pocken, Tuberkulose etc.) sowie schwere (insbesondere bakterielle) Lebensmittelvergiftungen (Botulismus, Salmonellose, Typhus u. a.) (→ Hauptartikel: Meldepflichtige Krankheit)
  • einige seuchenhafte Tierkrankheiten (Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten)
  • Versammlungsrecht: Wer die Absicht hat, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug zu veranstalten, hat dies spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der zuständigen Behörde unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung oder des Aufzuges anzumelden. (§ 14 VersammlG)
  • Mitteilungspflichten bei Änderungen von Kraftfahrzeug- oder Halterdaten (z. B. Wohnanschrift, Familienname, Motorleistung)
  • Unfallmeldung
  • Meldungen im Militärwesen, z. B. Feindberührung, Verluste
  • Mitwirkungspflichten im Sozialrecht (§ 60 SGB I), z. B. zur Veränderung von Einkommens- und Vermögensverhältnissen bei Bezug von Sozialleistungen
  • Meldevorschriften im Außenwirtschaftsverkehr
  • Verpflichtung für börsennotierte Unternehmen z. B. Directors’ Dealings oder Ad-hoc-Publizität
  • Verpflichtung des Meldens von automatisierten Verfahren zur Datenbearbeitung gemäß § 4d Bundesdatenschutzgesetz

» zum Lexikonübersicht Haftpflichtversicherung


 

Wir kennen Ihr Geschäft, ...
... das garantiert individuelle und kompetente Beratung.


In Deutschland gibt es zur Zeit über 800 Versicherungsträger. Haben Sie da noch den Überblick?

Oder fragen auch Sie sich des Öfteren: Welche Versicherung bietet welche Police zu welchem Tarif an?
Sind die Policen auch für mich als ApothekerIn geeignet? Werde ich kompetent beraten?
Wenn Sie auch nur eine dieser Fragen nicht mit einem klaren „JA" beantworten können, dann ...
... fragen Sie uns!

Als unabhängiger Versicherungsmakler, der sich auf Ihren Berufsstand spezialisiert hat, können wir Ihnen die besten und umfangreichsten Policen im Rahmen von Gruppenversicherungsverträgen anbieten. Sorgfältig ausgewählt und auf Ihre Bedürfnisse als ApothekerIn zugeschnitten.



Zurück zur Übersicht

  • Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Allgefahrenschutz online berechnen und beantragen

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken