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  • Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
    Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
    Hier ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Inhaber eines Heizöltanks (Anlagenrisiko) versichert. Dieses Risiko muss separat versichert und kann nicht in die Privat-Haftpflicht eing...

VergleichsrechnerVersicherungslexikon für Apotheker



Wortbedeutung:
Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung

Hier ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Inhaber eines Heizöltanks (Anlagenrisiko) versichert. Dieses Risiko muss separat versichert und kann nicht in die Privat-Haftpflicht eingeschlossen werden. Mitversichert sind dabei auch Schäden an so genannten unbeweglichen Sachen, z.B. Gemäuer, Fußboden - wenn Sie Ihnen gehören.

Haftpflicht ist die Verpflichtung zum Schadenersatz gegenüber Dritten. Nach den gesetzlichen Bestimmungen, z.B. § 89 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), muss jeder für den Schaden in unbegrenzter Höhe einstehen, den er schuldhaft (d. h. fahrlässig) oder ohne eigenes Verschulden (Gefährdungshaftung) verursacht hat. So hat der Inhaber einer Anlage mit wassergefährdenden Stoffen auch für Schäden Dritter aufzukommen, die verschuldensunabhängig z. B. durch auslaufendes Heizöl entstanden sind.

Haftpflicht

Haftpflicht ist die Verpflichtung zum Schadenersatz gegenüber Dritten. Nach den gesetzlichen Bestimmungen, z.B. § 89 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), muss jeder für den Schaden in unbegrenzter Höhe einstehen, den er schuldhaft (d. h. fahrlässig) oder ohne eigenes Verschulden (Gefährdungshaftung) verursacht hat. So hat der Inhaber einer Anlage mit wassergefährdenden Stoffen auch für Schäden Dritter aufzukommen, die verschuldensunabhängig z. B. durch auslaufendes Heizöl entstanden sind.

Versicherungsleistung

Die Leistung der Versicherung besteht darin, dass sie prüft, ob der Versicherungsnehmer für den entstandenen Schaden verantwortlich ist (passiver Rechtsschutz), die berechtigten Forderungen zu erfüllen und die unberechtigten Forderungen abzuwehren, notfalls auch vor Gericht.

Die maximale Entschädigung richtet sich nach der vereinbarten Deckungssumme, die bei mehreren Schäden in einem Versicherungsjahr auf das Doppelte begrenzt ist.

» zum Lexikonübersicht Haftpflichtversicherung



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