
Sie sind doppelt versichert, wenn Sie das gleiche Risiko gegen die gleiche Gefahr bei mehreren Versicherungen versichert haben. In der Schadenversicherung (z. B. Hausrat) liegt eine Doppelversicherung nur dann vor, wenn die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert übersteigen. Wer haftet im Schadenfall? Beide Versicherungen haften gesamtschuldnerisch bis zur Höhe des eingetretenen Schadens. In der Lebensversicherung gelten diese Regeln nicht. Hier erhalten Sie als sog. Bezugsberechtigter die volle Leistung aus allen Verträgen.
Bei der Krankheitskostenversicherung (etwa zur ambulanten oder stationären Heilbehandlung) dürfen Sie ohne Einwilligung Ihrer Versicherung keinen anderen Versicherungsvertrag parallel abschließen. Und Sie dürfen auch von der Versicherungsberechtigung in der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Gebrauch machen.
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