Abkürzung für die "Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht". Die BAFin ist dem Bundesministerium der Finanzen unterstellt. Sie ist die staatliche Behörde, die die privaten Versicherungsunternehmen beaufsichtigt.
Die Hauptaufgabe der BaFin ist die Aufsicht über Banken, Versicherungen und den Handel mit Wertpapieren in Deutschland. Damit sollen die Funktionsfähigkeit, Integrität und Stabilität des deutschen Finanzsystems sichergestellt werden.
Als (finanz-)marktorientierte Anstalt ist die BaFin für Anbieter und Konsumenten verantwortlich. Auf der Angebotsseite achtet sie auf die Solvenz von Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistungsinstituten. Für Anleger, Bankkunden und Versicherte sichert sie das Vertrauen in die Finanzmärkte und die darin agierenden Gesellschaften.
Verbraucherbeschwerden
Jede Privatperson hat das Recht, sich über die von der BaFin beaufsichtigten Unternehmen zu beschweren. Solche Beschwerde sind rechtlich Petitionen. Beschwerden sind für Verbraucher kostenfrei. Eine Abweisung der Beschwerde durch die BaFin hat keine negativen Folgen oder Kosten für den Beschwerdeführer. Die Beschwerdestatistiken werden jährlich von der BaFin veröffentlicht. Beschwerden können schriftlich oder online eingereicht werden. Es wird empfohlen, sich vor einer Beschwerde schriftlich an das betreffende Kreditinstitut zu wenden. Die BaFin gibt keine Rechtsberatung und greift auch nicht in laufende Gerichtsverfahren ein. Sie prüft aber bei jeder Beschwerde, ob aufsichtsrechtliche Maßnahmen erforderlich sind oder ein Verstoß gegen geltende gesetzliche Bestimmungen vorliegt. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Beschwerdeführer aufgrund der gesetzlichen Schweigepflicht nicht mitgeteilt.
Beschwerden zu Anlageberatung müssen von den Banken an die Bafin gemeldet werden und werden dort im Beraterregister gespeichert.
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