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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Pressemitteilung
Lichtenfels - Seit Juni 2003 haben die Zulassungsbearbeiter die Möglichkeit, die
Zulassungsunterlagen bei europäischen Behörden in Papierform (CTD) als
auch elektronisch (eCTD) einzureichen. Diese Wahlmöglichkeit wird es
bald nicht mehr geben. Für Neuzulassungsanträge im dezentralen Verfahren
ist die elektronische Einreichung im eCTD-Format bereits schon seit
Juli 2015 verpflichtend. Ab 01.01.2017 wird es verbindlich, auch
Neuzulassungsanträge im MRP-Verfahren im eCTD-Format einzureichen. Ab
2018 gilt die eCTD-Pflicht dann für alle Vorgänge in CP-, DCP-, MRP- und
nationalen Verfahren. Das eCTD-Format wird europaweit zum Standard. Für
die Zulassungsinhaber wird es höchste Zeit, auf das eCTD-Format
umzustellen.
Tipp 1: Frühzeitig in die Projektplanung integrieren
Der
Wechsel auf das eCTD-Format kann in jedem Produktlebenszyklus
vorgenommen werden, sei es bei der Neuzulassung oder später bei einer
Variation (Änderungsanzeige) oder einem Renewal (Verlängerung). Neben
der Anschaffung und Integrierung der entsprechenden eCTD-Software sind
auch der zeitliche Mehraufwand für die Dokumentenübertragung ins eCTD,
die Anpassung der unternehmensinternen Prozesse sowie die notwendigen
Mitarbeiterschulungen zu berücksichtigen. Wichtig ist, dass wenn einmal
im eCTD-Format übermittelt wurde, alles weitere auch über eCTD
eingereicht werden muss.
Tipp 2: Arbeitsprozesse anpassen
Inzwischen
haben viele Pharmaunternehmen ihre Zulassungsprozesse größtenteils auf
die elektronischen Abläufe umgestellt. Dabei erfolgt die Einreichung der
Dokumente nicht mehr über die mühevolle Erstellung der mehreren hundert
Ordner und deren kostspieligen Postversand, sondern per CD/DVD oder am
Computer über das CESP-Portal (Common European Submission Platform).
Für
die eCTD-Einreichung werden die Zulassungsunterlagen mittels einer
speziellen Software als eCTD-Sequenz vorbereitet. Bei der Anschaffung
sollten Sie eine Software wählen, die den Bedürfnissen Ihres
Unternehmens entspricht. Diese Frage wird erstmal schwierig zu
beantworten sein, wenn man noch keine Erfahrung mit dem neuen Format
gesammelt hat. In diesem Fall ist es sinnvoll, erstmal auf einen
eCTD-erfahrenen Dienstleister zurückzugreifen. Die Anschaffungskosten
für die Software sowie die Wartungskosten und der Schulungsbedarf fallen
dadurch weg.
Der Aufbau des eCTD basiert auf der Struktur des
CTDs. Die einzelnen Dateien werden gleichermaßen als Word- oder
PDF-Dokument in eine vordefinierte Ordnerstruktur abgelegt. Die
Namensgebung für die einzelnen Dokumente und Ordner sowie die
Formatierungsregeln sind von der eCTD Spezifikation genau vorgegeben.
Abschließend erzeugt die eCTD-Software für die jeweilige Sequenz eine
XML-Datei, die als Inhaltsverzeichnis dient. So gelangen die Nutzer in
Sekunden zu den relevanten Informationen. Wir empfehlen bei der
Umstellung auf das eCTD-Format, trotz des hohen Arbeitsaufwandes immer
eine eCTD Baseline zu erstellen. Nur so schafft man eine solide
Grundlage für ein effektives Life Cycle Management, in dem der
Zulassungsbearbeiter jederzeit rasch mit einem Klick die aktuelle
konsolidierte Version des Dossiers abrufen kann. In Zusammenarbeit mit
einem erfahrenen Dienstleistungsunternehmen ist es in einer relativ
kurzen Zeit möglich, eine Baseline in die eCTD Software einzupflegen.
Dabei erstellt der Dienstleister die komplette Baseline und transferiert
diese final an das Unternehmen zurück.
Tipp 3: Externe Unterstützung einbinden
Für
die Anschaffung und Integrierung der eCTD Software fallen enorme Kosten
an. Die Zulassungsbearbeiter benötigen separate Schulungen, um mit dem
neuen System richtig umgehen zu können. Gerade kleinere und mittlere
Pharmaunternehmen haben Anlaufschwierigkeiten, weil sie das tatsächliche
Ausmaß der Umstellung auf eCTD schlichtweg schwer einschätzen können.
Hingegen wissen eCTD-erfahrene Dienstleister genau, zu welchem Zeitpunkt
eine Umstellung sinnvoll ist und in welchen Schritten man vorgeht.
Ferner besitzen sie die nötigen Softwaresysteme sowie das Know-how, um
die Zulassungsdokumente eCTD-konform zu machen. Das beginnt bei der
korrekten Datenaufbereitung bis hin zur fachgemäßen Erstellung des
eCTD-Dossiers basierend auf den geltenden eCTD Spezifikationen. Dabei
sind die aktuellen Regularien für die elektronische Einreichung gemäß
der eSubmission Roadmap der EMA stets zu berücksichtigen.
Tipp 4: Neuanträge schon über eCTD einreichen
Der
Zeitpunkt für die europaweite eCTD-Pflicht rückt immer näher. Wir
empfehlen, die nächsten Neuanträge wenn möglich schon im eCTD-Format zu
erstellen. Vorausschauendes Handeln ist erfolgversprechender als
kurzfristiges Reagieren.
Über die pharmadocs GmbH & Co. KG
Die
pharmadocs GmbH & Co. KG ist ein international agierendes
Dienstleistungsunternehmen für die Pharmazeutische Industrie und hat
sich auf die Zulassung von Humanarzneimittel spezialisiert. Wir
übernehmen Ihre Projekte beginnend von der Planung, über die Erstellung
und Einreichung der regulatorischen Zulassungsdokumente bis hin zum
kompletten Life-Cycle-Management. Nur qualitativ einwandfreie
Arbeitsergebnisse verlassen unser Haus. Dabei kooperieren wir eng
zusammen mit den jeweiligen Behörden und arbeiten stets nach den
national und international gültigen Gesetzen, Verordnungen und
Richtlinien. Unser Anspruch ist es, die Produkte nicht nur zuzulassen,
sondern die Unterlagen und Prozesse dahingehend zu optimieren, dass
unsere Kunden auch in Zukunft bestmöglich mit ihren Daten arbeiten
können.
pharmadocs GmbH & Co. KG
Pabstenweg 10
96215 Lichtenfels
Telefon: +49 9571 94793-0
E-Mail: info@pharmadocs.de
Internet: www.pharmadocs.de
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