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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Pressemeldung
Gilching bei München - Nach der begründet vorgetragenen Kritik des Verbandes gegen Teile des Antikorruptionsgesetzes liegt nun eine Endfassung vor, die im Verband Zustimmung findet.
Der BVDAK begrüßte von
Anfang an das Ziel des Gesetzgebers, Korruption im Gesundheitswesen zu
bekämpfen. Dennoch hatte der Verband schon im Anhörungsverfahren
deutliche Kritik an der Unbestimmtheit der Formulierungen und der
Tatsache geäußert, dass die unterschiedlichen Standesregelungen zu nicht
nachvollziehbaren Strafverfolgungen führen könnten. „Das Engagement des BVDAK hat sich wirklich gelohnt“, sagte der Vorsitzende des Verbandes, Dr. Stefan Hartmann, in einer ersten Stellungnahme.
Mit
Unterstützung der renommierten Kanzlei Diekmann (Hamburg) für die
BVDAK-Argumente für das Gesetz ist nun klar: Die Apotheker können mit
der verabschiedeten Fassung der Straftatbestände hinsichtlich des nur
eingeschränkt sanktionierbaren Bezugsverhaltens leben. Dies lässt beim
Abschluss von Vereinbarungen über den Bezug verbunden mit Rabatten,
Skonti und dergleichen aufatmen. Allerdings unterliegen die Apotheker
dennoch den mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im
Gesundheitswesen gebildeten Straftatbeständen, insbesondere im Kontext
der Verordnung auf der Ebene der Leistungserbringer. Weiterhin beachtet
werden natürlich die bestehenden Gesetze und Verordnungen zum
Wettbewerbs- und Berufsrecht und der Arzneimittelpreisverordnung etc.;
die Mitgliedskooperationen des BVDAK sind sich dessen bewusst.
Die
Ansicht der ABDA, vieles was bisher nur berufsrechtlich verboten sei,
könne künftig auch strafbar sein, teilt der BVDAK keineswegs. Im
Gegensatz sei eine Vorteilsannahme für sich genommen weiterhin nicht
strafbar. Sie müsse vielmehr im Kontext einer unlauteren Bevorzugung bei
der Verordnung, dem Bezug oder der Zuführung stehen.
Dr. Stefan Hartmann, BVDAK-Vorsitzender:
„Das Engagement des BVDAK für die Apotheker hat sich wirklich gelohnt“
Über den BVDAK:
Der
Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) ist seit 2008
Interessensvertreter und Dienstleister für seine Mitgliedskooperationen
und Fördermitglieder. Er schützt die beruflichen und politischen
Interessen seiner Apothekenkooperationen und damit auch deren
angeschlossenen Apotheken. Der BVDAK arbeitet auf Bundesebene und
engagiert sich für die Sicherstellung einer flächendeckenden, aber auch
qualitativ hochwertigen, pharmazeutischen Versorgung. Er tritt damit für
die in Apothekenkooperationen engagierte, inhabergeführte Apotheke in
vernetzter Form ein.
Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen e.V.
Römerstr. 28
82205 Gilching bei München
Telefon: 08105 - 77 42 48
Telefax: 08105 - 77 88 77
E-Mail: office@bvdak.de
Internet: www.bvdak.de
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