WISSENSCHAFT – Antimykotika
Berlin - In US-Kliniken könnte bald ein neues Antimykotikum gegen invasive Aspergillosen zur Verfügung stehen. Die Arzneimittelbehörde FDA hat für den Wirkstoff Isavuconazol nach dem beschleunigten Zulassungsverfahren auch die Einstufung als Orphan-drug genehmigt. Damit könnten die Hersteller Basilea und Astellas ihr Produkt schneller auf den Markt bringen und sieben Jahre lang exklusiv vermarkten.
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APOTHEKENPRAXIS – Veterinärmedizin
Berlin - Tierarzneimittel zählen in den meisten Apotheken eher zum Randsortiment. Doch in ländlichen Gebieten kann es sich durchaus lohnen, diese Nische zu besetzen. Allerdings sehen die Tierärzte es nicht gerne, wenn die Apotheken zu aktiv werden: Eine Apothekerin aus Ostwestfalen hat jetzt Post von ihrer Kammer bekommen, weil sie einen „Tierberatungstag“ veranstaltet hatte.
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APOTHEKENPRAXIS – Betriebsprüfung
Berlin - Auf welche Daten können Finanzbeamte bei einer Betriebsprüfung zugreifen? Um diese Frage drehen sich derzeit zwei Gerichtsverfahren in Deutschland: Während das Hessische Finanzgericht in Kassel den Anspruch des Fiskus im April zurückgewiesen hatte, hat heute das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt das Gegenteil entschieden. Nun wird sich voraussichtlich der Bundesfinanzhof (BFH) mit dem Thema beschäftigen.
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APOTHEKENPRAXIS – Video-Spezial Securpharm
Berlin - Apotheken müssen ab 2017 nach einer EU-Richtlinie mögliche Fälschungen im Warenlager ausschließen. In Deutschland testen etwa 300 Apotheken das neue System Securpharm. Der Vorteil: Der Wareneingang geht schneller, Chargennummer und Verfallsdatum müssen nicht mehr per Hand eingegeben werden. Die Sicherheitsabfrage am HV-Tisch bleibt den Apotheken jedoch nicht erspart.
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APOTHEKENPRAXIS – Versorgungswerke
Berlin - Mitgliedern von Versorgungswerken stehen die vertraglich festgelegten Renten zu – auch, wenn sie bereits Zahlungen von ihrer Krankenversicherung oder dem Arbeitsamt erhalten. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und der Klage einer Apothekerin gegen das Versorgungswerk der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) stattgegeben. Die Kammer wehrte sich zunächst gegen die Entscheidung, einigte sich aber schließlich mit der Apothekerin.
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APOTHEKENPRAXIS – Verkehrsfähigkeit
Berlin - Der Streit um diverse Orthomol-Produkte ist beigelegt. Der Hersteller hat sich mit seinen Mitbewerbern geeinigt und die Apotheken schadlos gehalten. Doch der Fall hat gezeigt, dass die Pharmazeuten immer in der Pflicht stehen – und im ungünstigen Fall in die Schusslinie geraten können.
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APOTHEKENPRAXIS – Rx-Boni
Berlin - Für die Bayerische Landesapothekerkammer (BLAK) gibt es keine Spürbarkeitsschwelle: Das Landesberufsgericht für Heilberufe mit Sitz in München gesteht der Kammer zu, gegen jede Form von Rx-Boni vorzugehen – selbst wenn sie noch so geringwertig sind. Aus der jetzt vorliegenden Begründung eines Urteils vom 13. Mai geht hervor, dass für die Kammer allein die Berufsordnung maßgeblich ist und nicht das Wettbewerbsrecht.
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APOTHEKENPRAXIS – Freiwahl
Berlin - Bis zum Sommer müssen die Apotheken ihre Freiwahl auf Vordermann bringen. Denn am 11. Juli tritt eine neue Kosmetikverordnung der EU in Kraft. Danach dürfen nur noch Produkte verkauft werden, die den neuen Auflagen entsprechen. Große Hersteller sind aber vorbereitet und stellen ihre Verpackungen gegebenenfalls um.
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APOTHEKENPRAXIS – T-Rezepte
Berlin - Apotheker sollten bei der Belieferung von T-Rezepten künftig noch genauer hinsehen: Nach einer Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) drohen ihnen bei Nichtbeachtung der strengen Vorschriften Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr.
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APOTHEKENPRAXIS – Rx-Boni
Berlin - Gerade erst hat der Bundesgerichtshof (BGH) seine Haltung zu Rx-Boni präzisiert, da gibt es vor dem nächsten Berufsgericht den K.o. für die Bonustaler eines bayerischen Apothekers: Das Landesberufsgericht für Heilberufe beim Oberlandesgericht München hat gegen den Apotheker einen Verweis ausgesprochen. Die von der Bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK) geforderte Geldbuße verhängte das Gericht nicht, weil der Apotheker sein Bonusmodell zwischenzeitlich selbst eingestellt hatte.
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APOTHEKENPRAXIS – Abrechnung
Berlin - Ein Apotheker aus Baden-Württemberg muss wegen eines gefälschten Rezeptes einen Verlust von 18.000 Euro hinnehmen. Das Sozialgericht Karlsruhe wies die Klage des Apothekers gegen die Retaxation der Krankenkasse zurück. Den Richtern zufolge hätte der Apotheker die Fälschung bemerken müssen.
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APOTHEKENPRAXIS – APOTHEKE ADHOC Umfrage
Berlin - Sollte es erlaubt sein, dass Mitarbeiter von Herstellern ihre Produkte direkt in der Apotheke bewerben oder sogar verkaufen? Die Rückentage mit Massageliegen zumindest hat die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein kritisiert und mit Kaffeefahrten verglichen. Auch bei den Apothekern sind Promo-Aktionen nicht unumstritten: Bei einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC gaben 55 Prozent der Teilnehmer an, Promo-Aktionen grundsätzlich in Ordnung zu finden. 43 Prozent sprachen sich jedoch gegen solche Veranstaltungen aus.
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APOTHEKENPRAXIS – BtM-Formretax
Berlin - Fast ein Jahr ist es her, dass der Retax-Streit in Nordrhein-Westfalen (NRW) beigelegt wurde. Damals hatten sich die Apothekerverbände mit den „Retaxkassen“ Novitas BKK, der BKK Hoesch und der BKK vor Ort darauf verständigt, dass Betäubungsmittelrezepte nicht wegen kleinerer Formfehler auf Null retaxiert werden. Laut dem jetzt veröffentlichten Geschäftsbericht des Apothekerverbands Nordrhein (AVNR) ging es um einen Betrag von rund 1,5 Millionen Euro.
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APOTHEKENPRAXIS – Rx-Boni
Berlin - In Sachsen hat das nächste Berufsgericht wegen Rx-Boni ein Ordnungsgeld gegen einen Apotheker verhängt. Die gewährten Taler hatten dabei laut Sächsischer Landesapothekerkammer (SLAK) einen Gegenwert von 33 Cent. Doch das Berufsgericht in Dresden habe entschieden, dass die Preisbindung stets „penibel einzuhalten“ sei.
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APOTHEKENPRAXIS – Grippewelle
Berlin - Die Erkältungswelle hat für Arbeit in den Apotheken gesorgt: Im ersten Quartal wurden insgesamt 407 Millionen Packungen abgegeben, das sind 6,8 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Der Umsatz mit Arzneimitteln und Impfstoffen stieg hingegen nur um 0,8 Prozent auf 7,1 Milliarden Euro zu Herstellerabgabepreisen. Dies teilt das Marktforschungsunternehmen IMS Health mit.
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APOTHEKENPRAXIS – Betriebsprüfung
Berlin - Apotheken müssen dem Fiskus nicht alle Daten liefern, die sie aufzeichnen. Das Hessische Finanzgericht hat dem Datenhunger des Finanzamtes in der jetzt vorliegenden Begründung eine deutliche Abfuhr erteilt. Spannend ist vor allem, dass das Gericht keine Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen hat, weil die Verweigerung des Datenzugriffs der BFH-Rechtsprechung folge. Dagegen ist zwar noch eine Beschwerde möglich, doch das Finanzamt steht unter Zeitdruck.
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APOTHEKENPRAXIS – Rabattverträge
Berlin - Wegen der Nichtbeachtung der Rabattverträge geraten Apotheker und Krankenkassen immer noch regelmäßig aneinander. Einigen Kassen drohen direkt mit Retaxationen, andere informieren die Apotheken zunächst über ihre Rabattquote. In Thüringen wird der Konsens gesucht: Die AOK Plus hat zusammen mit dem Landesapothekerverband (LAV) einen Vertragsausschuss gebildet, vor den Apotheken mit auffällig niedriger Rabattquote geladen werden. In Sachsen darf dieselbe Kasse dagegen pauschalierte Beträge abziehen, wenn die Verträge nicht beachtet werden.
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APOTHEKENPRAXIS – Betriebsprüfung
Berlin - Auf seinem Recht bestehen gegenüber dem Fiskus oder auf eine gute Zusammenarbeit mit dem Betriebsprüfer setzen – diese Frage entzweit die Steuerberater der Apotheker. Dr. Bernhard Bellinger (Apo-Audit) streitet mit dem Finanzamt notfalls vor Gericht um die Herausgabe von Daten. Sein Kollege Christian Fuhrmann (Sanotax) wirft ihm deshalb vor, die Apotheker in den Augen des Fiskus kollektiv zu Steuerhinterziehern zu machen. Das will Bellinger nicht auf sich sitzen lassen.
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APOTHEKENPRAXIS – Niedersachsen
Berlin - Es dürfte noch eine Weile dauern, bis die Apotheker über Rx-Boni letzte Gewissheit haben. Die Kammern wollen berufsrechtlich jeden Rezeptbonus verhindern, die Wettbewerbsrechtler feilen noch an einer exakten Spürbarkeitsschwelle. In Niedersachsen duldet die Apothekerkammer vorerst widerwillig ein Modell mit „Mini-Boni“.
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APOTHEKENPRAXIS – Berufsgericht
Berlin - Eine easy-Apothekerin aus Hessen muss wegen ihrer Rx-Boni eine Geldbuße von 750 Euro bezahlen. Das Berufsgericht für Heilberufe am Verwaltungsgericht Gießen gab bei der gestrigen Verhandlung der Landesapothekerkammer Hessen recht. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
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