APOTHEKENPRAXIS – Betriebsprüfung
Berlin - Finanzämter und Steuerberater streiten noch immer darum, welche Daten Apotheker bei einer Betriebsprüfung abliefern müssen. Während es einigen Apothekern ums Prinzip geht, ist diese Frage für andere Kollegen existentiell: Denn zum Teil gibt es die geforderten Daten gar nicht mehr, und die Finanzprüfer fordern hohe Steuernachzahlungen. In der Schusslinie ist dabei immer der Apotheker – egal, wer die Daten gelöscht hat.
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APOTHEKENPRAXIS – Video-Spezial Heimversorgung
Berlin - Die neue Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) bringt nicht nur Änderungen für die Apotheker mit sich. Rechtsanwältin Dr. Sabine Wesser wertet das Stellen von Medikamenten durch Pflegekräfte auch als eine Herstellung, die unter das Arzneimittelgesetz (AMG) fällt. Bei der Experten-Tagung des Bundesverbands klinik- und heimversorgender Apotheker (BVKA) erklärte Wesser, warum Pflegekräfte künftig eine Herstellungserlaubnis für das wöchentliche Bereitstellen von Arzneimitteln benötigen.
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APOTHEKENPRAXIS – Heimversorgung
Berlin - Blisterapotheken und Blisterzentren fordern seit Jahren eine klare Kostenregelung für ihre Dienstleistung. Der Bundesverband klinik- und heimversorgender Apotheken (BVKA) hat sich Expertenrat geholt: Wer kostenlos verblistert, verstößt laut Rechtsanwalt Dr. Ulrich Grau gegen geltendes Recht.
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APOTHEKENPRAXIS – Video-Spezial Verblisterung
Berlin - Immer mehr Heime fordern von den Apotheken, dass sie Arzneimittel patientenindividuell verblistert liefern. Mit der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) wurden erstmals die Anforderungen für das Stellen und Verblistern festgelegt. Eine gesetzliche Reglung für die Honorierung gibt es aber bislang nicht. Bei der Tagung des Bundesverband klinik- und heimversorgender Apotheker (BVKA) in Berlin übte der stellvertretende Vorsitzender des Verbandes, Detlef Steinweg, Kritik an der Blockadehaltung der ABDA.
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APOTHEKENPRAXIS – Zytorezepturen
Berlin - Der Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) will sich dafür einsetzen, dass die Aufsichtsbehörden die Anforderungen der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) nicht überziehen. Man wolle daher eine eigene Validierungsempfehlung zur Sicherstellung der Arzneimittelqualität vorstellen, kündigte VZA-Präsident Dr. Klaus Peterseim an.
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APOTHEKENPRAXIS – APOTHEKE ADHOC Umfrage
Berlin - In den Apotheken sind Verträge mit dem Pharmagroßhandel über zwölf Monate oder unbefristet die Regel. Bei einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC gaben 35 Prozent der Teilnehmer an, dass sie sich für ein Jahr an ihren Lieferanten binden. Fast genauso viele Teilnehmer (34 Prozent) schließen nach eigenen Angaben unbefristete Verträge.
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APOTHEKENPRAXIS – Rheinland-Pfalz
Berlin - In Rheinland-Pfalz haben der Apothekerverband und die AOK einen Liefervertrag über Grippeimpfstoffe abgeschlossen. Die Vereinbarung sieht für die kommende Impfsaison festgelegte Abrechnungspreise vor: Wie in Hessen sollen die Apotheker 8,30 Euro für nicht adjuvantierte Impfstoffe und 9,30 Euro für adjuvantierte Impfstoffe bekommen. Die Ärzte können demnach weiterhin frei wählen, welchen Impfstoff sie verordnen. Mit der Vereinbarung hätten Ausschreibungen für Rabattimpfstoffe abgewendet werden können, so der Apothekerverband.
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APOTHEKENPRAXIS – Umbaumaßnahmen
Berlin - Wer trotz Umbaumaßnahmen seine Apotheke nicht schließen will, muss Einiges beachten. Denn Staub und Lärm können den apothekenüblichen Betrieb stören. Ob die Apotheke während der Bauzeit offen bleiben kann, liegt im Ermessen der Aufsichtsbehörden. Wichtig ist: Der Apotheker sollte bei einem entsprechendem Vorhaben die zuständige Dienststelle kontaktieren und eine Lösung für die Bauzeit parat haben.
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APOTHEKENPRAXIS – Apothekenbetriebsordnung
Berlin - Die Herstellung von Parenteralia ist nun erstmals auch in der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) geregelt. Die Arbeitsgruppe Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions- und Betäubungsmittelwesen (AATB) hat in ihrem Antwortenkatalog einige Anforderungen klarer defininiert. Bis es zur abschließenden Klärung aller Fragen wird es allerdings noch dauern. Unklar bleibt zum Beispiel, wie das laut ApBetrO geforderte mikrobiologische Monitoring während der Herstellung umgesetzt werden soll.
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APOTHEKENPRAXIS – Apothekenbetriebsordnung
Berlin - Seit Juni 2012 müssen Apotheken ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) einführen. Laut Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) soll dieses nach „Art und Umfang der pharmazeutischen Tätikeiten“ in der Apotheke umgesetzt werden. Was das in der Praxis heißt, damit hat sich nun auch die Arbeitsgruppe Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions- und Betäubungsmittelwesen (AATB) auseinandergesetzt.
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APOTHEKENPRAXIS – Apothekenbetriebsordnung
Berlin - Mit der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) wurde erstmals auch das Stellen und Verblistern in der Apotheke gesetzlich geregelt. Für einige Apotheken dürfte sich das Stellen immer weniger lohnen. Denn die ApBetrO fordert einen „separaten Raum […], der ausschließlich diesem Zweck dienen darf“. Die Aufsichtsbehörden der Länder haben nun definiert, was das für die Praxis bedeutet.
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APOTHEKENPRAXIS – Apothekenbetriebsordnung
Berlin - Seit Inkraftteten der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) wird viel interpretiert, wie die neuen Forderungen in der Apotheke umgesetzt werden sollen. Um Streit bei der Revision zu vermeiden, hatte die Hauptversammlung der Deutschen Apotheker gefordert, dass die Überwachung bundesweit nach einheitlichen Regeln ablaufen soll. Im November konkretisierten die Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands (APD) in ihren Resolutionen einige unklare Anforderungen. Nun wurde auch von der Arbeitsgruppe Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions- und Betäubungsmittelwesen (AATB) ein Fragen- und Antwortkatalog zur ApBetrO vorgelegt. Doch welche Bedeutung hat der Katalog für die Apotheken?
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APOTHEKENPRAXIS – Kommentar
Berlin - Cleveres Geschäftsmodell oder verzweifelter Versuch, dem Versandhandel Paroli zu bieten? Man mag von Lieferdiensten halten, was man will. Eines haben Ordermed, Pillentaxi und Dedendo schon geschafft, bevor sie richtig loslegen konnten: Sie haben gezeigt, dass zwischen Versand- und Vor-Ort-Apotheken mit zweierlei Maß gemessen wird. Denn während erstere von der Politik als gern gesehene Alternative mit allerlei Sonderrechten bedacht werden, wird für letztere die Messlatte immer höher gelegt.
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APOTHEKENPRAXIS – Apothekenbetriebsordnung
Berlin - Ordermed, Otto, Pillentaxi, Dedendo: Um den Versandhandel Paroli zu bieten, schießen derzeit Bestell- und Lieferdienste wie Pilze aus dem Boden. Doch mit der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) könnte den kommerziellen Anbietern ein Strich durch die Rechnung gemacht werden: Die Amtsapotheker stellen nun klar, dass Botendienste nach wie vor als Ausnahme gedacht sind und dass nur in Ausnahmefällen telefonisch beraten werden darf. Kommt der Patient also nicht selbst in die Apotheke, muss sich mindestens eine PTA auf den Weg machen.
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APOTHEKENPRAXIS – Apothekenbetriebsordnung
Berlin - Nicht nur vor der Eingangstür, sondern auch innnerhalb der Offizin müssen Apothekenleiter ihre Räumlichkeiten den Regelungen der novellierten Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) anpassen. Die Aufsichtsbehörden der Bundesländer haben auch dazu viele Fragen beantwortet. Für die Rezeptur heißt dies: keine Herstellung von Tee mehr und hochgezogene Wände. Zudem müssen die Betriebsräume in Zukunft gegebenenfalls klimatisiert werden.
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APOTHEKENPRAXIS – Apothekenbetriebsordnung
Berlin - Auch im Bereich des Handverkaufs sieht die neue Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) einige Neuregelungen vor: Sie schreibt beispielsweise vor, dass „die Vertaulichkeit der Beratung“ besonders bei der Abgabe von Arzneimitteln gewährleistet sein muss. Doch wie diese Vertraulichkeit aussehen sollte, war bislang nicht klar. Die Aufsichtsbehörden der Länder haben nun klargestellt: Das Maßband kann in der Schublade bleiben, genaue Vorgaben zum Abstand werden nicht gemacht.
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APOTHEKENPRAXIS – Apothekenbetriebsordnung
Berlin - Pharmazieingenieure sind in vielen ostdeutschen Apotheken eine wichtige Vertretung für Apothekenleiter. Die neue Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) hat allerdings für viel Verunsicherung gesorgt. Die Vertreter der Aufsichtsbehörden haben in ihrem Katalog nun klargestellt: Pharmazieingenieure und Apothekerassistenten können auch weiterhin Apothekenleiter vertreten und deren Verantwortungsbereich übernehmen.
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APOTHEKENPRAXIS – Apothekenbetriebsordnung
Berlin - Fortan sollen bei Apothekenrevisionen in ganz Deutschland die gleichen Regeln gelten. Die Aufsichtsbehörden haben nach der Novellierung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) 60 Punkte zu deren Umsetzung klargestellt. Insbesondere was die Umrüstung der Apotheke auf einen barrierefreien Zugang betrifft, hatten viele Apotheker Kopfschmerzen. Die Behörden erklären, für wen und wann die Regelung gilt.
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APOTHEKENPRAXIS – Apothekenbetriebsordnung
Berlin - Nach der Novellierung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) haben sich nicht nur in den Apotheken viele Fragen ergeben: Auch die Pharmazieräte und Amtsapotheker wollten klare Regeln für die Umsetzung der Neuregelungen. In einem Katalog geben die Aufsichtsbehörden der Bundesländer nun Antworten auf 60 häufig gestellte Fragen. Bei den neuen Dokumentationspflichten für Rezepturen und Defekturen stellen die Länder klar: Für Defekturen sind keine Plausibilitätsprüfungen nötig. Die Interpretationen der Behörden soll fortan bei Revisionen in ganz Deutschland eingehalten werden.
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APOTHEKENPRAXIS – Apothekenbetriebsordnung
Berlin - Die Frage, wie Versandapotheken ihrer Beratungspflicht nach der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) nachkommen, wird kontrovers diskutiert. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte klargestellt, dass es in diesem Punkt eine Ausnahme gibt – nämlich das Versandapotheken nur dann beraten müssen, wenn der Kunde dies selbst nachfragt. Die Arzneimittelexperten der Bundesländer kommen in ihren Fragen und Antworten zur ApBetrO zwar nicht zu dem Schluss, dass es im Gesetz unterschiedliche Anforderungen gibt – lassen aber trotzdem bei Versandapotheken die Beratung auf Kundenwunsch zu.
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