APOTHEKENPRAXIS – Versorgungsmodelle
Berlin - Sein Blut untersuchen lassen ohne eine Arztpraxis zu betreten – das geht in der Funkturm-Apotheke in Dortmund. Als die benachbarte Arztpraxis umzog, wurde Apotheker Frank Dieckerhoff kreativ: Zweimal pro Woche kommt nun eine Arzthelferin aus der Praxis im Nachbarkreis für anderthalb Stunden in die Apotheke und entnimmt den Patienten in einem abgetrennten Bereich Blut.
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APOTHEKENPRAXIS – Apothekenrabatte
Berlin - Rx-Boni, OTC-Preise, Werbegeschenke – ein Apotheker aus dem baden-württembergischen Mössingen hat mit einer Rabattaktion gleich dreifach gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen. Das Landgericht Tübingen hat die Werbung auf Antrag der Wettbewerbszentrale untersagt. Laut der jetzt vorliegenden Begründung des Urteils vom 9. November gibt es keinen „ABDA-Preis“ und Thermobecher von Bayer sind keine geringwertige Kleinigkeit.
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APOTHEKENPRAXIS – Apothekenkosmetik
Berlin - Nach Kundenwünschen individuell hergestellte Pflegecremes sind keine Rezepturen, sondern fallen unter die Kosmetikverordnung. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Ansbach entschieden und damit die Klage einer Apothekerin aus Mittelfranken im Hauptverfahren abgewiesen.
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APOTHEKENPRAXIS – Schleswig-Holstein
Berlin - Bereits lange vor Inkrafttreten der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) war klar: Die Qualität der in den Apotheken hergestellten Rezepturen muss verbessert werden. In einigen Bundesländern wie Brandenburg und Bremen haben die Kammern Apotheken bereits verpflichtet, regelmäßig an Ringversuchen teilzunehmen. In Westfalen-Lippe führt die Kammer selbst Tests durch. Weil auch in Schleswig-Holstein die Fehlerquote zu hoch war, müssen nun die Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) ran.
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APOTHEKENPRAXIS – Medikationschecks
Berlin - Die Apothekerkammerkammer Nordrhein führt im kommenden Jahr ein Pilotprojekt im Bereich der Arzneimitteltherapiesicherheit durch. Beim sogenannten „Athina-Modell“ sollen die Patienten all ihre Rx- und OTC-Medikamente in die Apotheke bringen. Der Pharmazeut erstellt einen Medikationsplan und weist gegebenenfalls auf Probleme hin. Unterstützt werden die 35 Apotheker von sechs spezialisierten Tutoren, die von der Kammer bezahlt werden. Ziel ist es, das Angebot flächendeckend einzuführen.
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APOTHEKENPRAXIS – Apothekenbetriebsordnung
Berlin - Mit Inkrafttreten der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) müssen auch Betäubungsmittel (BtM) in der Apotheke ständig vorrätig gehalten werden. Einige Präparate könnten theoretisch auch in zentralen Notfalldepots gelagert werden. Die Kammern finden diese Lösung allerdings nicht praktikabel. Daher müssen die Apotheken alle geforderten Opioide vielerorts selbst an Lager legen.
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APOTHEKENPRAXIS – Apotheken-Bereitschaft
Berlin - Bei der von der Regierung angekündigten Notdienstpauschale gibt es noch zahlreiche offene Fragen: Von wem wie viel Geld auf welche Weise an die Apotheker gezahlt werden soll, ist noch nicht festgelegt. Es solle möglichst einfach geregelt sein, sagt ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz. Doch Notdienst ist nicht gleich Notdienst: Zwischen den einzelnen Bundesländern und Regionen gibt es großes Unterschiede.
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APOTHEKENPRAXIS – Nordrhein
Berlin - Die Apotheker in der Verbandsregion Nordrhein könnten schon bald Geld mit Medikationschecks verdienen: Gemeinsam mit der AOK Rheinland/Hamburg hat der Apothekerverband ein Modellprojekt gestartet, bei dem Apotheken die Medikation von Heimpatienten analysieren. Pro Arzneimittelcheck erhalten die Pharmazeuten 55 Euro von der Kasse. Vorerst sollen drei Heime und Apotheken teilnehmen. Ziel des Verbandes ist es, dass in Zukunft alle Apotheken Medikationschecks durchführen.
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APOTHEKENPRAXIS – Knappschaft-Retax
Berlin - Die saarländischen Apotheker nehmen die Knappschaft bezüglich der geforderten Prüfpflicht der Gebührenbefreiung beim Wort: Die Apotheken sollen sich den Zuzahlungsstatus jedes Versicherten vor der Abgabe per Fax bestätigen zu lassen. Geschieht dies nicht „zeitnah“, soll der Kunde den Betrag in der Apotheke zahlen und sich später von der Kasse erstatten lassen.
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APOTHEKENPRAXIS – Saarland
Berlin - Die Proteste der Apotheker gegen die Prüfpflicht der Gebührenbefreiung beeindruckt die Knappschaft bislang nicht. Die Kasse werde sich durch die angekündigten Protestaktionen nicht unter Druck setzen lassen, sagt eine Sprecherin. Eigentlich wollte sich der Saarländische Apothekerverein am Nachmittag mit der Knappschaft treffen, um Klarheit zu schaffen. Das Gespräch wurde kurzfristig von der Kasse abgesagt.
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APOTHEKENPRAXIS – APOTHEKE ADHOC Umfrage
Die neue Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) ist fünf Monate alt. In der Novelle sind unter anderem Änderungen zu QMS, Barrierefreiheit und Rezeptur enthalten. Die Pharmazieräte haben nun Leitlinien vorgelegt, an denen sich die Apotheker orientieren können. Das war höchste Zeit: Denn die Pharmazeuten fühlen sich nach wie vor nicht gut gerüstet.
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APOTHEKENPRAXIS – Apothekenbetriebsordnung
Was bedeutet eigentlich barrierefrei? Diese Frage hat sich die Apothekerkammer des Saarlandes gestellt und eine Checkliste entworfen. In Anlehnung an die UN-Behindertenrechtskonvention finden sich in der Übersicht eine Reihe von Anforderungen, die eine Apotheke behindertengerecht machen.
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APOTHEKENPRAXIS – Apothekenbetriebsordnung
Mit der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) können Apotheken frei entscheiden, welche Prüfgeräte und Prüfmittel sie vorrätig halten. Weil das Fehlen von konkreten Vorgaben allerdings auch zu Verunsicherungen führen kann, erarbeitet die Landesapothekerkammer des Saarelandes zusammen mit dem Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz eine entsprechende Empfehlungsliste.
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APOTHEKENPRAXIS – EU-Fälschungsrichtlinie
Berlin - Die EU will gefälschten Arzneimitteln auf die Spur kommen. In Deutschland wird dafür ab Januar ein neues Datensystem starten. Mehrere Hersteller haben ihre Produkte bereits umgestellt. Zusätzlich zur PZN erhalten die Arzneimittel einen 2D-Code. Dadurch wird die Packung zum Unikat. Für das Pilotprojekt Securpharm sollen zunächst 250 Apotheken die Datenabfrage und Praxistauglichkeit des neuen Systems testen.
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APOTHEKENPRAXIS – Kommentar
Berlin - Für die Apotheken wird es ernst. Fünf Monate nach Inkrafttreten der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) haben die Pharmazieräte ihre Anforderungen festgelegt. Gesetz sind die Resolutionen nicht, allerdings können die Forderungen im Streitfall durchaus als Referenz dienen.
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APOTHEKENPRAXIS – Apothekenbetriebsordnung
Berlin - Mit den neuen Anforderungen der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) könnten nicht nur bauliche Maßnahmen in Bezug auf die Barrierefreiheit auf Apotheken zukommen. Um die Vertraulichkeit der Beratung in der Apotheke zu gewährleisten, fordert die Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte (APD) erneut einen konkreten Mindestabstand zwischen den einzelnen Bedienplätzen und wartenden Kunden von mindestens zwei Metern. Dies könnte in einigen Apotheken eng werden.
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APOTHEKENPRAXIS – Apothekenbetriebsordnung
Berlin - Die Neuerungen der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) bezüglich Rezeptur und Defektur sorgten bereits für viel Diskussionen. Die Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands (APD) hat in ihren Resolutionen nun die Anforderungen an Eigenherstellungen in der Apotheke definiert. Ziel der APD sei es, dass es auch weiterhin für alle Apotheken möglich sein soll, Rezepturen und Defekturen herzustellen, sagt Christian Bauer, Vorsitzender der APD.
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APOTHEKENPRAXIS – Apothekenbetriebsordnung
Berlin - Fünf Monate nach Inkrafttreten der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) ist es soweit: Amtsapotheker und Pharmazieräte haben ihre Resolutionen zur Umsetzung verabschiedet. Damit steht erstmals ein offizieller Wegweiser zur Verfügung, an dem sich Apotheken und Kontrolleure bei der Revision künftig orientieren können.
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APOTHEKENPRAXIS – Blutzuckerteststreifen
Berlin - Mit Aufklebern auf Rezepten soll der Pharmakonzern Bayer versucht haben, einen Arzneiliefervertrag zwischen Apothekern und AOK Nordost umgehen. Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern sollen so dazu gebracht worden sein, gezielt Bayer-Blutzuckerteststreifen zu verordnen. Der Apothekerverband kritisiert, dass der Konzern eine erfolgreiche Abmachung zwischen Apotheken, Ärzten und Krankenkasse unterlaufe. Laut Bayer ist das Ganze sei ein Versehen gewesen.
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APOTHEKENPRAXIS – Heimversorgung
Berlin - Während in der Krankenhausversorgung das Regionalprinzip abgeschafft wurde, gilt für die Heimversorgung weiterhin die Regelung der benachbarten Kreise. Doch auch hier wird zunehmend die eigentliche Entfernung und nicht die regionale Zugehörigkeit angesetzt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat dies in einem Urteil bestätigt. Nicht die Verwaltungsbezirke, sondern die tatsächliche Entfernung und das Gesamtkonzept sind ausschlaggebend für die Genehmigung des Versorgungsvertrages.
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