APOTHEKENPRAXIS – Wettbewerbsrecht
Berlin - Mit Abmahnungen kann man sein täglich Brot verdienen. Auch Apotheken werden regelmäßig Opfer von vermeintlichen Mitbewerbern und ihren Abmahn-Anwälten. Die finden fast immer kleine Fehler auf der Internetseite oder in der Präsentation des Nebensortiments und kassieren dann für das Einholen einer strafbewährten Unterlassungserklärung vierstellige Beträge. Das wiederum lockt auf der Gegenseite Anwälte an, die ihr Geld mit dem Schutz vor Abmahnungen verdienen wollen.
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APOTHEKENPRAXIS – APOTHEKE ADHOC Umfrage
Berlin - Für Apotheker ist es eine Arbeitserleichterung, wenn Rechenzentren selbst Rezepte prüfen und gegebenfalls nach Rücksprache korrigieren. Doch den Kassen ist das ein Dorn im Auge. Die ABDA hat sich daher an die Rechenzentren gewandt und sie darüber informiert, dass sie keine Korrekturen vornehmen dürften. Das sehen viele Teilnehmer einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC kritisch.
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APOTHEKENPRAXIS – Ausbildungskosten
Berlin - Ein Studium kann teuer werden. Zwischen Praktika, Vorlesungen und Prüfungen denkt kaum ein Student daran, aus der finanziell schwierigen Lage später Profit ziehen zu können. Doch bei den ersten Steuererklärungen nach dem Berufseinstieg können sich Ausbildungskosten bezahlt machen.
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APOTHEKENPRAXIS – Ausbildungskosten
Berlin - BaföG, Kredite, Stipendien, Nebenjobs: Wer studiert, muss sich auch seinen Lebensunterhalt finanzieren. Obwohl Akademiker kräftig in die Steuerkassen einzahlen, konnten sie die Kosten ihrer Ausbildung bisher nicht absetzen. Das könnte das Bundesverfassungsgericht ändern: Den Richtern liegen sechs Fälle vor, in denen Absolventen ihre Ausbildung als Werbungskosten absetzen wollen. Steuerberater Christoph Gramlich hat sich im Bereich Studienkosten spezialisiert. Er rät Studenten und Berufseinsteigern, laufende Verfahren im Auge zu behalten und Ansprüche rechtzeitig mit der Steuererklärung einzureichen.
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APOTHEKENPRAXIS – Krankenkassen
Berlin - Die DAK-Gesundheit nimmt gegenüber 2500 Apotheken Retaxationen zurück. Zwar hatte die Kasse nach eigenen Angaben tatsächlich Abrechnungsfehler festgestellt und die Beträge einbehalten. Weil die Kasse es versäumte, die Apotheker fristgerecht zu informieren, zahlt sie die Beträge jetzt freiwillig zurück.
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APOTHEKENPRAXIS – Rezeptkontrolle
Berlin - Fehler passieren auch in der sorgfältigsten Apotheke. Werden fehlende Angaben oder falsche Kennzeichungen übersehen, können die Apotheken dies meist heilen. Dies gilt allerdings nicht für alle Fehler. Besonders bei den Angaben des Arztes müssen Apotheken aufpassen. Diese dürfen sie nicht selbst korrigieren, und manchmal erhalten sie nicht einmal das Rezept zurück.
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APOTHEKENPRAXIS – Rechenzentren
Berlin - Retax-Fallen gibt es unzählige. Selbst bei genauer Kontrolle kann in der Apotheke ein Fehler übersehen werden. Zum Glück gibt es mit den Rechenzentren eine weitere Prüfinstanz, bevor die Rezepte zur Abrechnung an die Krankenkassen geschickt werden. Mitunter werden nach Rücksprache Fehler direkt behoben. Die Kassen sehen diesen Service sehr kritisch, die ABDA sah sich zu einem Mahnschreiben an die Rechenzentren veranlasst.
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APOTHEKENPRAXIS – AMVV
Berlin - Apotheker müssen bei der Rezeptkontrolle künftig noch mehr beachten: Ab Juli muss eine Telefonnummer des Arztes auf dem Rezept stehen, unter der der Mediziner erreichbar ist. Diese Vorgabe gilt sowohl für Muster-16-Rezepte als auch Verordnungen über Medizinprodukte.
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APOTHEKENPRAXIS – Sachsen/Thüringen
Berlin - In der Diskussion um Medikationspläne und die Rolle der Apotheker wird immer wieder auf das Modellprojekt ARMIN in Sachsen und Thüringen verwiesen. Nur: Ein Medikationsmanagement findet dort noch gar nicht statt. Die dritte Stufe des Projekts wurde immer wieder nach hinten verschoben. Nun soll das Medikationsmanagement zunächst in einzelnen Apotheken erprobt werden – ein Pilotprojekt zum Pilotprojekt.
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APOTHEKENPRAXIS – PKV
Berlin - Eine Krankenversicherung hat einem Apotheker, der seinen Töchtern Medikamente aus der eigenen Apotheke gegeben hatte, die Erstattung des vollen Verkaufspreises verweigert – nach Ansicht des Ombudsmanns für die Private Krankenversicherung (PKV) zu Recht.
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APOTHEKENPRAXIS – Sterbebegleitung
Berlin - Die Palliativ-Versorgung steht auf der politischen Agenda: Das Hospiz- und Palliativgesetz von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) wurde im Bundestag besprochen. Es sieht 200 Millionen Euro vor, um die ambulante und stationäre Palliativ- und Hospizversorgung flächendeckend auszubauen. Christian Redmann übernimmt als palliativ orientierter Apotheker die Versorgung unheilbar kranker Patienten im ländlichen Ebermannstadt in Bayern. Er betrachtet seine Arbeit als „Grenzpharmazie“, die pharmazeutisches Fachwissen mit Kreativität verbindet.
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APOTHEKENPRAXIS – Musikrechte
Karlsruhe - Leise Hintergrundmusik beim Zahnarzt soll die Patienten beruhigen. Wenn der Arzt dazu einen Radiosender laufen ließ, musste er bisher einen Gema-Beitrag bezahlen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) macht damit Schluss: Hörfunksendungen in Arztpraxen zu spielen sei im Allgemeinen keine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Urheberrechts und damit auch nicht vergütungspflichtig. Die Richter entschieden damit zugunsten eines Düsseldorfer Zahnarztes, der sich mit der Gema gestritten hatte. Apotheken müssen für die Musiknutzung weiterhin zahlen.
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APOTHEKENPRAXIS – Musikrechte
Berlin - Wenn Kunden im Verkaufsraum der Apotheke mit Hintergrundmusik begrüßt werden sollen, ist es mit dem Kauf von CDs und einer Stereoanlage noch nicht getan: Für das öffentliche Abspielen von Musikstücken müssen Apotheken zusätzlich Gema-Gebühren zahlen, die den Urhebern der Werke zukommen.
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APOTHEKENPRAXIS – Schilddrüsenpräparate
Berlin - Den Apotheken droht neuer Ärger mit dem Schilddrüsenhormon Levothyroxin: Ab Juli gelten erstmals Festbeträge für die Kombination des Hormons mit Kaliumiodid. Doch nicht alle Hersteller machen das mit. Marktführer Sanofi hat bereits angekündigt, sein Präparat Thyronajod (Henning) nicht zum Festbetrag anzubieten. Andere Anbieter senken ihre Preise zwar ab – da die Kombination aber auf der Aut-idem-Liste steht, wird den Patienten das Wechseln erschwert.
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APOTHEKENPRAXIS – Pharmaziestudium
Berlin - Oft wird der Vorwurf laut, dass Studieren nicht praxisbezogen genug sei und wenig auf das Berufsleben vorbereite. In einigen Pharmazie-Fakultäten soll das besser gemacht werden: So beraten beispielsweise in Mainz und Halle Studenten in Rollenspielen ihre „erkrankten“ Kommilitonen in Übungsapotheken.
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APOTHEKENPRAXIS – Apothekennotdienst
Berlin - Zum Notdienst geschlossen – das sollte keinem Apotheker passieren, denn es drohen Konsequenzen. Kommt es doch einmal vor, folgen im schlimmsten Fall nicht nur Beschwerden von Patienten, sondern auch die Streichung der Notdienstpauschale und ein Bußgeld von der Kammer. Wie die Strafe aussieht, wird in jedem Einzelfall entschieden.
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APOTHEKENPRAXIS – Nacht- und Notdienstfonds
Berlin - Die Notdienstpauschale ist für das erste Quartal 2015 auf einen neuen Rekordwert geklettert: Pro Volldienst erhält jede Apotheke 279,15 Euro aus dem Fonds. Das hat der Geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbands (DAV) in seiner heutigen Sitzung beschlossen.
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APOTHEKENPRAXIS – Krankenkassen
Berlin - Die Bundesregierung will Retaxationen aufgrund von Formfehlern eindämmen. Laut dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) müssen sich Apotheker und Kassen auf neue Retaxregeln verständigen. Aus Sicht der AOK Baden-Württemberg besteht dafür eigentlich kein Bedarf. Die zuletzt beschworene „Retaxationsflut“ gebe es gar nicht, so Kassenchef Dr. Christopher Hermann mit Verweis auf die Fallzahlen aus dem vergangenen Jahr. Zudem seien fast alle Retaxationen gerechtfertigt.
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APOTHEKENPRAXIS – Schleswig-Holstein
Berlin - In Schleswig-Holstein errechnet seit Januar eine Software die Notdienstverteilung. Ein Vorteil des neuen Systems sollte die Möglichkeit sein, auch spontan Dienste tauschen zu können. Dies stellte sich aber als großer Nachteil heraus. Nun soll die Tausch-Option wieder abgeschafft werden.
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APOTHEKENPRAXIS – Rezeptgutscheine
Berlin - Das Landgericht Berlin (LG) hat das Verbot von Rx-Boni bestätigt und damit die 1-Euro-Gutscheine des Berliner Apothekers Cornelius Spielberger für unzulässig erklärt. In der Urteilsbegründung erklären die Richter nun, warum aus ihrer Sicht auch anlassbezogene Rabatte nicht erlaubt sind – obwohl der Bundesgerichtshof (BGH) vor zwei Jahren eine vermeintliche Ausnahmeregelung zugelassen hatte.
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