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    ApoRisk® Nachrichten | Pharmazeutische Nachrichten aus der Apothekenbranche

APOTHEKENPRAXIS – Mutterschaft

Berlin - Eine Schwangerschaft bringt nicht nur persönliche Veränderungen mit sich. Auch organisatorisch ist viel zu klären: Mutterschutz, Versicherungen und Elterngeld. Das geht nach der Geburt weiter, denn dann muss der Wiedereinstieg in den Beruf koordiniert werden.
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APOTHEKENPRAXIS – Mutterschaft

Berlin - Die Apotheke und zugleich eine Familie führen – eine Herausforderung. Denn die Inhaberinnen müssen ihre Anwesenheitspflicht erfüllen; entweder persönlich oder zeitlich begrenzt über eine Vertretung. Doch Ersatz kann auf Dauer teuer werden. Immerhin können auch selbstständige Mütter Mutterschafts- und Elterngeld beziehen und damit die Kosten etwas auffangen.
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APOTHEKENPRAXIS – Interview Ann-Kathrin Kossendey-Koch

Berlin - Fast 90 Prozent der Beschäftigten in öffentlichen Apotheken sind Frauen. Das Arbeitsumfeld hat einen besonders familienfreundlichen Ruf. Doch für Inhaberinnen gilt das nicht unbedingt: Zwischen Nacht- und Notdiensten die Kinder ins Bett zu bringen, ist keine Kleinigkeit. Ann-Kathrin Kossendey-Koch, Inhaberin von Kossendeys Gesundheitshaus im niedersächsischen Wiefelstede und dreifache Mutter, berichtet im Gespräch mit APOTHEKE ADHOC von ihrem Alltag.
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APOTHEKENPRAXIS – APOTHEKE ADHOC Umfrage

Berlin - Die Jahresgespräche könnten in diesem Jahr spannend werden. Denn in diesem Jahr gibt es neben Rabatt und Zahlungsziel vielleicht ein neues Thema: das Anti-Korruptionsgesetz. Die OTC-Hersteller sind wegen der geplanten Verschärfung des Strafgesetzbuches nervös, weil die Vereinbarungen als Bestechung gewertet werden könnten. Die Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC sind sich zumindest weitgehend einig, dass OTC-Rabatte in der Apotheke relevant sind.
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APOTHEKENPRAXIS – Verwaltungsgericht

Berlin - Ein Apotheker aus Coburg darf seine Apotheke vorerst weiter betreiben. Das Verwaltungsgericht Bayreuth (VG) hat gestern entschieden, dass seine Klage gegen den Approbationsentzug aufschiebende Wirkung hat. Es geht um die vorsätzliche unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln (BtM). Das Gericht hält den Apotheker nicht für unzuverlässig.
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APOTHEKENPRAXIS – Apothekenmarketing

Berlin - Schaufenster sind das Aushängeschild einer Apotheke. Die Hoheit über die Dekoration geben Inhaber an Angestellte oder Dienstleister ab. Oft schicken auch Hersteller spezialisierte Agenturen. Die Anbieter sehen für die Offizin noch Potenzial: Apotheken seien bei der Dekoration ihrer Schaufenster weniger innovativ als andere vergleichbare Branchen, sagt Christoph Schniewind, geschäftsführender Gesellschafter von Reisgen.
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APOTHEKENPRAXIS – ApBetrO

Berlin - Apotheken müssen eine weitestgehend vertrauliche Beratung sicherstellen. Das Landgericht Wuppertal (LG) interpretierte diese Vorgabe so, dass ein separates Beratungszimmer keine Pflicht ist und eine Apotheke daher damit werben darf. Doch ganz so einfach ist es nicht: Denn für einige Apotheken ist ein abgetrennter Raum durchaus Pflicht. Die Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.
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APOTHEKENPRAXIS – ApBetrO

Berlin - Eine möglichst diskrete Beratung ist Pflicht für alle Apotheker – ein separates Beratungszimmer allerdings nicht. Daher darf eine Apotheke in Nordrhein-Westfalen auch weiterhin damit werben, dass sie über einen „diskreten Beratungsbereich“ verfügt. Das hat das Landgericht Wuppertal (LG) entschieden.
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APOTHEKENPRAXIS – Suchmaschinen

Berlin - Seitdem Rx-Boni in Deutschland verboten sind, sind Versandapotheken fast vollständig auf das OTC-Geschäft angewiesen. Und dieser Markt wird maßgeblich über den besten Preis erobert. Vergleichsportale beschleunigen diesen Effekt. Die einschlägigen Plattformen haben eigene Bereiche für Arzneimittel, andere Portale haben sich vollständig auf Medikamente spezialisiert. Doch allen Anbietern drohen schwere Zeiten, wenn demnächst Google ins Geschäft einsteigt.
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APOTHEKENPRAXIS – Suchmaschinen

Berlin - Die eigenen wirtschaftlichen Kennzahlen zu kennen, ist für jeden Apothekenleiter unerlässlich. Wer auch noch weiß, wie gut die Geschäfte der umliegenden Konkurrenz laufen, steht um so besser da. Früher schickten Apotheker eine PKA, die für ein paar Stunden die Kunden und angelieferten Großhandelswannen zählen musste. Heute hilft Google – ob die Apotheke will oder nicht.
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APOTHEKENPRAXIS – Datenschutz

Berlin - Die pronova BKK ist „not amused“ über ihren Dienstleister Protaxplus. Die Rezeptprüffirma hatte einer Apotheke zusammen mit einer Retaxation und Belastungsanzeige rund 20 Rezeptimages einer falschen Apotheke geschickt. Die Kasse hat Protaxplus ins Gebet genommen und verlangt Aufklärung.
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APOTHEKENPRAXIS – Bundessozialgericht

Berlin - Sparen, sparen, sparen: Ärzte müssen sich an das Wirtschaftlichkeitsgebot halten und notfalls auch die Apotheken umgehen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) am 13. Mai entschieden. Aus den jetzt vorliegenden Gründen der Kasseler Richter geht hervor, warum der „Aufschlag“ der Apotheken bei Gerinnungsfaktoren zu teuer und daher zu vermeiden ist.
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APOTHEKENPRAXIS – Vorratsdatenspeicherung

Berlin - Der Bundestag hat heute mit großer Mehrheit die umstrittene Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Für Apotheker ist das besonders kritisch, da sie Berufsgeheimnisträger sind und eine Weitergabe von vertraulichen Informationen strafrechtlich relevant ist. Die Bundesapothekerkammer (BAK) hatte sich daher kurzfristig in einer Allianz mit Ärzten und Rechtsanwälte gegen eine Speicherung ihrer Daten gewehrt.
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APOTHEKENPRAXIS – Auseinzelung

Berlin - Novartis und Bayer: Die Privilegierte Rats-Apotheke musste sich gestern vor dem Landgericht Hamburg (LG) gleich gegen zwei Pharmariesen wehren. Die beiden Konzerne werfen Apotheker Hermann Rohlfs vor, ihre Medikamente Lucentis (Ranibizumab) und Eylea (Aflibercept) in großem Maßstab auszueinzeln und die Fertigspritzen ohne Zulassung in den Verkehr zu bringen. Die Entscheidung der Richter wird für Mitte November erwartet. Mit dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung sind die Hersteller aber schon einmal zufrieden.
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APOTHEKENPRAXIS – Kommentar

Berlin - Ausgeeinzelte Fertigspritzen mit Lucentis, Eylea oder Avastin bringen den Kassen jedes Jahr Einsparungen in Millionenhöhe. Trotzdem steht die Konfektionierung vor dem Aus – mit gravierenden Folgen: Wenn sich die Auffassung des Hamburger Landgerichts durchsetzt, könnten zahlreiche patientenindividuell zubereitete Sterilrezepturen ohne Zulassung nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Den Apotheken droht ein Nervenkrieg.
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APOTHEKENPRAXIS – Interview Hermann Rohlfs (Rohlfs-Gruppe)

Hamburg - Verloren ist der Fall zwar noch nicht, aber ein juristischer Erfolg für die Privilegierte Rats-Apotheke aus Uslar wäre schon eine Überraschung. In den beiden Verhandlungen vor dem Landgericht Hamburg haben die Richter bereits klargestellt, dass Arzneimittel mit monoklonalen Antikörpern aus ihrer Sicht immer eine Zulassung brauchen – auch dann, wenn es sich um Zubereitungen aus der Apotheke handelt. Die einzige Ausnahme, dass das Ausgangsarzneimittel nicht verändert werden darf, sieht Inhaber Hermann Rohlfs als unpraktikabel. Sollte das Urteil zu seinen Ungunsten ausgehen, will er die Kassen verklagen.
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APOTHEKENPRAXIS – Sterilherstellung

Hamburg - Fragt man Apotheker Henrik Justus, geht es heute in Hamburg um nicht weniger als die Zukunft der Zytostatika-Herstellung in Apotheken. Die Privilegierte Rats-Apotheke in Uslar, die Hermann Rohlfs gehört und die von Justus mit geleitet wird, muss sich vor dem Landgericht Hamburg gegen Novartis und Bayer verteidigen, weil sie im Rahmen von Rezepturen Lucentis (Ranimizumab) und Eylea (Aflibercept) ausgeeinzelt hat. Aus Sicht der Pharmakonzerne braucht es für die ausgeeinzelten Präparate allerdings eine Zulassung.
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APOTHEKENPRAXIS – Auseinzelung

Berlin - Es sieht nicht gut aus für die Privilegierte Rats-Apotheke aus Uslar: Vor dem Landgericht Hamburg (LG) haben Inhaber Hermann Rohlfs und sein Team heute versucht, die Auseinzelung von Eylea (Aflibercept) zu verteidigen. Doch der Vorsitzende Richter Dr. Axel Enderlein stellte schon kurz nach Beginn der Verhandlung klar, man sei weiterhin der Auffassung, dass die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) aus dem Jahr 2011 richtig gewesen sei. Die Richter hatten einer Apotheke verboten, Lucentis (Ranibizumab) auszueinzeln.
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APOTHEKENPRAXIS – Widerrufsrecht

Berlin - Wer in der Vergangenheit für sein Privathaus oder den Bau einer Apotheke einen Kredit aufgenommen hat, kann mit guten Aussichten Geld von der Bank zurückfordern. Denn einer Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg zufolge enthalten neun von zehn Immobilienkreditverträge Widerrufsbelehrungen, die den gesetzlichen Anforderungen nicht standhalten.
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APOTHEKENPRAXIS – Apotheker-Insolvenz

Berlin - Vor einem Jahr hat Apothekerin Aydingül Güran ihre Hamburger Apotheke wegen Zahlungsunfähigkeit geschlossen. Die Pharmazeutin hatte zuvor zahlreiche Kunden verloren. Auslöser waren etwa ein Verkehrsprojekt samt Baustelle sowie Neueröffnungen um die Ecke. Güran fordert jetzt in einem offenen Brief an ABDA-Präsident Friedemann Schmidt mehr Unterstützung für die Inhaber.
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