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  • 17.07.2017 – Weg frei nach Karlsruhe im Kampf gegen Überschusskürzung
    17.07.2017 – Weg frei nach Karlsruhe im Kampf gegen Überschusskürzung
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ApoRisk® Nachrichten - Vorsorge:


Steuer & Recht | Lebensversicherungsreformgesetz

Weg frei nach Karlsruhe im Kampf gegen Überschusskürzung


Bund der Versicherten verliert vor Landgericht Düsseldorf

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hatte Anfang 2016 eine Klage gegen die Kürzungen der Überschussbeteiligung gegen die zum ERGO-Konzern gehörende Victoria Lebensversicherung eingereicht. Das Landgericht Düsseldorf (Az. 9 S 46/16) hat mit Urteil vom 13.07.2017 die Berufung abgelehnt, zuvor hatte das Amtsgericht Düsseldorf die Klage abgewiesen (Az. 50 C 356/16).

Bei dem Verfahren geht es um die massiv geminderte Beteiligung an den Bewertungsreserven zu Lasten der Kunden. Fast alle Versicherungsunternehmen berufen sich für die Kürzung dieser Auszahlungen auf das sog. Lebensversicherungsreformgesetz. Die Verbraucherschützer des BdV sehen dieses Gesetz aber als verfassungswidrig an. „Wir werden jetzt den Weg zum Bundesgerichtshof einschlagen“, so BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. Durch den Bundesgerichtshof können die Entscheidungen der Vorinstanzen im Sinne der Verbraucher wieder korrigiert werden. „Ansonsten setzen wir darauf, dass am Ende des Verfahrens das Bundesverfassungsgericht den Verbrauchern wieder zur Seite springt und den Gesetzgeber zur Korrektur dieses verbraucherfeindlichen Gesetzes ermahnt.“

Bei Bewertungsreserven handelt es sich um noch nicht realisierte Kapitalanlagegewinne, die in den Kundenguthaben schlummern. Das Bundesverfassungsgericht stellte bereits 2005 fest, dass die Versicherten an den Bewertungsreserven angemessen zu beteiligen sind, da diese Gewinne aus den Kundengeldern gebildet wurden. „Es geht um Geld, das den Versicherten gehört. Die 2014 gesetzlich verankerte Kürzung der Bewertungsreserven stellt aus unserer Sicht faktisch eine Enteignung dar", macht Kleinlein deutlich. Das Lebensversicherungsreformgesetz soll nächstes Jahr auch eine Evaluierung erfahren. Es gibt bereits jetzt deutliche Anzeichen, dass mehrere Ziele des Gesetzes nicht erreicht wurden. „Neben der strittigen Überschussenteignung, sehen wir weder eine nachhaltige Stabilisierung der Lebensversicherer, noch nachhaltig sinkende Abschlusskosten oder erhöhte Kostentransparenz. Das Lebensversicherungsreformgesetz ist in den wesentlichen Punkten gescheitert und hat den Kunden in mehrfacher Hinsicht geschadet, erklärt Kleinlein.

Quelle: Bund der Versicherten



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