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  • 09.07.2017 – Pläne für neues europaweites privates Altersvorsorgeprodukt
    09.07.2017 – Pläne für neues europaweites privates Altersvorsorgeprodukt
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ApoRisk® Nachrichten - Vorsorge:


Steuer & Recht | EU-Recht

Pläne für neues europaweites privates Altersvorsorgeprodukt


Dank der Pläne der Kommission, eine neue Produktgattung für die Altersvorsorge zu schaffen, werden die europäischen Verbraucher, wenn sie für ihren Ruhestand sparen wollen, schon bald aus einer breiteren Produktpalette auswählen können.

Der am 29.06.2017 vorgelegte Vorschlag wird die Anbieter von Altersvorsorgeprodukten in die Lage versetzen, künftig europaweit ein einfaches und innovatives privates Altersvorsorgeprodukt, das sog. PEPP, anzubieten. Dieses neue Produkt soll den Sparern bei ihrer Altersvorsorge größere Auswahlmöglichkeiten eröffnen und ihnen wettbewerbsfähigere Produkte zur Auswahl stellen.

PEPPs weisen EU-weit einheitliche Merkmale auf und können von unterschiedlichen Unternehmen angeboten werden, wie von Versicherungsunternehmen, Banken, betrieblichen Rentenkassen, Wertpapierfirmen und Vermögensverwaltungsgesellschaften. Sie sollen die bestehende gesetzliche, betriebliche und nationale private Altersvorsorge ergänzen, Letztere aber weder ersetzen noch harmonisieren. Damit das PEPP von Anfang an voll durchstarten kann, legt die Kommission den Mitgliedstaaten in einer ebenfalls heute vorgelegten Empfehlung nahe, diese Produkte bei der steuerlichen Behandlung mit ähnlichen nationalen Produkten gleichzustellen. Die neue Produktkategorie wird ferner dazu beitragen, dass in der EU mehr Ersparnisse in langfristige Investitionen fließen, wodurch letztendlich auch der Plan der Kommission zur Schaffung einer Kapitalmarktunion unterstützt wird.

Hierzu der für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige Vizepräsident der Kommission Valdis Dombrovskis: "Das europaweite private Altersvorsorgeprodukt ist eine wichtige Etappe auf dem Weg zur Vollendung der Kapitalmarktunion. Sein enormes Potenzial liegt darin, den Sparern EU-weit bei ihrer privaten Altersvorsorge größere Auswahlmöglichkeiten zu bieten. Es wird den Wettbewerb beleben, da mehr Anbieter es auch außerhalb ihres Heimatmarkts vertreiben können. Das neue Produkt wird als Gütesiegel fungieren, und ich bin zuversichtlich, dass es auch langfristige Investitionen in die Kapitalmärkte fördern wird.“

Der für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Vizepräsident, Jyrki Katainen, erklärte: „Der heutige Vorschlag ist ein weiteres Beispiel dafür, welcher Nutzen in der EU aus der vollständigen Umsetzung des Aktionsplans der Kommission zur Kapitalmarktunion und der Vollendung des Kapitalbinnenmarkts gezogen werden kann. Europaweite private Altersvorsorgeprodukte werden den Wettbewerb zwischen den Anbietern dieser Produkte fördern und den Verbrauchern bei der Platzierung ihrer Ersparnisse größere Auswahlmöglichkeiten bieten. Die Vollendung der Kapitalmarktunion ist auch ein wichtiger Bestandteil der Investitionsoffensive für Europa. Es freut mich, dass dieser Vorschlag auch dazu beitragen wird, Ersparnisse in langfristige Investitionen fließen zu lassen und die im Rahmen der Investitionsoffensive gesetzten Ziele unterstützt, die Infrastruktur zu modernisieren, das Wachstum anzukurbeln und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern.“

Hauptnutzen

Der europäische Markt für die private Altersvorsorge ist derzeit zersplittert und uneinheitlich. Während sich die Angebote in einigen wenigen Mitgliedstaaten konzentrieren, fehlen sie in anderen nahezu völlig. Dies ist auf die zahlreichen unterschiedlichen Vorschriften auf EU- und nationaler Ebene zurückzuführen, die der Entwicklung eines großen, wettbewerbsfähigen Markts für die private Altersvorsorge im Wege stehen. Das PEPP ermöglicht den Verbrauchern ihre Altersvorsorge zu ergänzen und bietet gleichzeitig einen soliden Verbraucherschutz:

  • Die Sparer werden aus einer breiteren Palette von PEPP-Anbietern auswählen können und vom stärkeren Wettbewerb profitieren.
  • Den Verbrauchern werden strenge Kundeninformationspflichten und Vertriebsvorschriften zugutekommen, die auch für den Online-Vertrieb gelten. Die Anbieter werden für den PEPP-Vertrieb eine Zulassung der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) benötigen.
  • Für die Sparer wird das PEPP dank einer einfachen Standard-Anlageoption, bei der zumindest das eingesetzte Kapital garantiert ist, mit einem hohen Maß an Verbraucherschutz einhergehen.
  • Die Sparer werden das Recht haben, alle fünf Jahre zu gedeckelten Kosten den Anbieter zu wechseln, wobei sie auf Unternehmen in ihrem eigenen Land oder in anderen Mitgliedstaaten zurückgreifen können.
  • Das PEPP soll mitnahmefähig sein, d. h. PEPP-Sparer sollen auch bei einem Umzug in einen anderen Mitgliedstaat weiter in ihren Vertrag einzahlen können.

Der von der Kommission am 29.06.2017 vorgeschlagene Rechtsrahmen wird einem breiten Spektrum von Anbietern die Möglichkeit eröffnen, auf dem Markt für private Altersvorsorgeprodukte tätig zu werden:

  • Die Anbieter werden PEPPs in mehreren Mitgliedstaaten vermarkten, die eingesammelten Gelder effizienter poolen und Größenvorteile erzielen können.
  • Über elektronische Vertriebskanäle werden die PEPP-Anbieter Verbraucher in der gesamten EU erreichen können.
  • Die PEPP-Anbieter und -Sparer werden am Ende der Produktlaufzeit zwischen unterschiedlichen Zahlungsoptionen wählen können.
  • Zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs werden die PEPP-Anbieter auf einen Europäischen Pass zurückgreifen können.

Der Vorschlag für die PEPP-Verordnung wird von einem Kommissionsvorschlag für die steuerliche Behandlung privater Altersvorsorgeprodukte (einschließlich PEPPs) begleitet. Die Kommission ermutigt die Mitgliedstaaten, PEPPs dieselbe steuerliche Vergünstigung zukommen zu lassen wie vergleichbaren nationalen Produkten, selbst wenn das PEPP die hierfür auf nationaler Ebene geltenden Kriterien nicht gänzlich erfüllt. Die Mitgliedstaaten werden ebenfalls ermutigt, sich über die Besteuerung ihrer bestehenden privaten Altersvorsorgeprodukte auszutauschen, um die Konvergenz der steuerlichen Regelungen zu fördern.

Hintergrund

Das PEPP ist eine der zentralen Maßnahmen, die in der im vergangenen Monat vorgelegten Halbzeitbilanz des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion - dem Projekt der Kommission zur Schaffung eines Kapitalbinnenmarkts in der EU - angekündigt worden war. Es ist ein weiterer Schritt zur Erreichung des mit der Kapitalmarktunion verfolgten Ziels, die richtigen Voraussetzungen für die Erschließung von Finanzmitteln zu schaffen, damit diese von den europäischen Sparern zu den europäischen Unternehmen fließen können.

Derzeit haben nur 27 % der Europäerinnen und Europäer zwischen 25 und 59 Jahren eine private Altersvorsorge abgeschlossen. Das PEPP würde dazu beitragen, dieses enorme Potenzial zu erschließen, und Investitionen in unsere Wirtschaft fördern.

Die am 29.06.2017 vorgeschlagene Verordnung stützt sich auf die fast 600 Beiträge, die auf die von der Kommission im Oktober 2016 durchgeführte öffentliche Konsultation zur privaten Altersvorsorge eingegangen sind. Viele Teilnehmer bezeichneten das derzeitige Angebot an privaten Altersvorsorgeprodukten in der EU als unzureichend. Auch zwei von der EIOPA 2014 und 2016 vorgelegten Berichten und der Studie eines externen Auftragnehmers wurde bei der Ausarbeitung des Vorschlags Rechnung getragen.

Er wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert. Nach ihrem Erlass wird die Verordnung 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.

Quelle: EU-Kommission

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