Die von der Bundesregierung geplante verlängerte Zurechnungszeit bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente wird von Experten begrüßt. Das ist das Ergebnis einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 15.05.2017. Gegenstand der Anhörung war der Gesetzentwurf (18/11926) der Bundesregierung zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Durch das Gesetz soll die sogenannte Zurechnungszeit von 62 auf 65 Jahre angehoben werden, was bedeutet, dass bei der Rentenberechnung eine fiktive Erwerbsfähigkeitsdauer bis zum 65. Lebensjahr angenommen wird. Zur Diskussion stand außerdem ein Antrag (18/12087) der Fraktion Die Linke, in dem diese einen leichteren Zugang zur Erwerbsminderungsrente fordert.
Deutscher Bundestag, hib-Nr. 308/2017