SICHERHEIT | Steuer & Recht |
Das Amtsgericht München verurteilte am 14.09.2017 die Beklagte zur Räumung ihrer im ersten Stock gelegenen Einzimmerwohnung in München-Obergiesing.
Mit Schreiben vom 27.01.2017 und erneut in der Klageschrift vom 24.03.2017 kündigte die Klägerin das seit November 2008 bestehende Mietverhältnis außerordentlich wegen Störung des Hausfriedens.
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Erleidet ein Arbeitnehmer nach einem knapp einstündigen Arztbesuch während der Arbeitszeit auf dem Rückweg zum Betrieb einen Verkehrsunfall, liegt kein Arbeitsunfall vor.
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Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat mit Urteil vom 27. Februar 2018 entschieden, dass ein festgestellter Atemalkoholwert von 2,62 ‰ - selbst unter Berücksichtigung eines Sicherheitsabschlags von 15 % wegen möglicher Unschärfen der zur Atemalkoholbestimmung verwendeten Testgeräte - auf eine weit überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung hinweist. Liegen zudem noch Anzeichen dafür vor, dass ein Fahrerlaubnisinhaber nicht zwischen Alkoholgenuss
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Der Bundesgerichtshof hat am 16.03.2018 über einen Rechtsstreit entschieden, in dem eine Wohnungseigentümerin von den benachbarten Wohnungseigentümern verlangt hat, dass diese nach einer Modernisierung ihres Badezimmers den Schallschutz verbessern.
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Die Beklagte betreibt in München einen Teleshoppingsender mit Onlinewarenhaus. Sie bietet diverse Produkte zum Kauf an und auch verschiedene Bezahlmöglichkeiten, unter anderem Teilzahlungen. Die 84-jährige Klägerin aus Freiburg bestellte bei ihr im Herbst 2015 einige Schmuckstücke und wählte als gewünschte Zahlungsform Teilzahlung in Raten. Die Beklagte lehnte das Angebot der Beklagten ab und führte zur Begründung aus, dass die Klägerin die intern festgelegte Altersgrenze für die Kreditvergabe überschreite. Daher könne die Beklagte ihr nur die Zahlungsarten Rechnung, Bankeinzug, Nachnahme oder Kreditkarte anbieten.
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Mit zwei am 13.02.2018 verkündeten Urteilen hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof als Berufungsinstanz entschieden, dass es keinen Anspruch der Bürger gibt, Rundfunkbeitragszahlungen in bar zu erbringen.
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Der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart unter Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Ulrich Groß hat mit einem am 30. Januar 2018 verkündeten Berufungsurteil in einem Zivilrechtsstreit wegen eines Verkehrsunfalls am 29. Mai 2016 zwischen einem Feuerwehrfahrzeug und einem Pkw das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Ellwangen (Jagst) teilweise abgeändert.
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BGH zum vorläufigen Zahlungsverweigerungsrecht des Haushaltskunden gegenüber dem Grundversorger bei Berechnung eines ungewöhnlich hohen Stromverbrauchs wegen einer angeblichen Verbrauchssteigerung um 1.000 %
Die Klägerin ist ein Energieversorgungsunternehmen, das in Oldenburg die Grundversorgung wahrnimmt und auch die Beklagten im Grundversorgungsverhältnis unter anderem mit Strom belieferte. Bei den Beklagten handelt es sich um ein älteres Ehepaar, in dessen Haushalt im streitgegenständlichen Zeitraum außerdem zeitweise noch ein Enkel lebte.
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Die versicherte Arbeitnehmerin befand sich auf dem Rückweg von der Arbeit in einer Regionalbahn. Sie verpasste den Ausstieg an ihrem Heimatbahnhof und verblieb im Zug in Richtung Erfurt. Sie verließ diesen an der nächsten Haltestelle und beabsichtigte sodann die Bahngleise zu überqueren, um den am gegenüberliegenden Bahnsteig bereitstehenden Gegenzug zu erreichen. Dabei wurde sie von einer Rangierlok erfasst und tödlich verletzt. Die Berufsgenossenschaft hat das Vorliegen eines Arbeitsunfalles verneint und das Sozialgericht die dagegen gerichtete Klage der Hinterbliebenen abgewiesen.
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Prüft ein Arbeitnehmer, bevor er mit dem Auto zur Arbeit fährt, ob die Fahrbahn glatt ist und verletzt sich auf dem Rückweg zu seinem Auto, liegt darin kein versicherter Arbeitsunfall. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts am 23.01.2018 entschieden (Az. B 2 U 3/16 R).
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