Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Mietrecht
Das Halten von Tieren in einer Mietwohnung ist häufig Grund und Anlass für Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Das Amtsgericht Ansbach hatte im Sommer 2017 über die Klage einer Vermieterin zu entscheiden, welche ihrer Mieterin die Wohnung in einem Mehrfamilienhaus fristlos gekündigt hatte und deshalb die Räumung der Wohnung verlangte.
Als Grund für die fristlose Kündigung hatte die Vermieterin angegeben, dass sich aus der Wohnung ihrer Mieterin übelste Gerüche bis ins Treppenhaus und den Außenbereich des Mehrfamilienhauses verbreiten würden. Die Gerüche würden mittlerweile auch schon andere Mitbewohner belästigen und seien auf eine nicht artgerechte Hundehaltung der Mieterin zurückzuführen. Ihre Hunde würden nicht ausreichend Gassi geführt, sodass es dadurch zu Verunreinigungen in der Wohnung komme, die dann wiederum den Gestank verursachten. Die Mieterin hatte dem widersprochen und erklärt, dass der gesamte Keller des Hauses feucht und schimmlig sei und dies der eigentliche Grund für den Gestank sei. Zur Aufklärung des Sachverhalts hat das Amtsgericht Ansbach unter anderem mehrere Bewohner des Mietshauses vernommen. Diese hatten übereinstimmend angegeben, dass aus der Wohnung der Mieterin ein unerträglicher Fäkaliengestank dringe. Dieser sei insbesondere im Sommer so stark, dass man den Garten und Balkon nicht nutzen und teilweise die eigenen Fenster nicht öffnen könne.
Das Amtsgericht Ansbach hat den Zeugen geglaubt und deshalb die fristlose Kündigung der Vermieterin für rechtens erachtet. Es hat ausgeführt, dass der Vermieterin die Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen der extremen Geruchsbelästigung durch offensichtlich nicht artgerechte Hundehaltung der Mieterin nicht zuzumuten sei.
Das sah nun auch das Landgericht Ansbach so. Das Urteil des Amtsgerichts ist damit rechtskräftig (Urteil vom 01.06.2017, Az. 3 C 865/16).
AG Ansbach, Urteil 3 C 865/16 vom 01.06.2017
Einzigartige Absicherung bei Rechtsstreitigkeiten für Mitglieder von Pharmazie-Standesorganisationen
Rechtsschutz gegen unlauteren Wettbewerb bei Apotheken
aporisk.de/pressemitteilung-44762-rechtsschutz-gegen-unlauteren-wettbewerb-bei-apotheken.html
Vereinfachte Absicherung der Arbeitskraft für junge Apotheker und Apothekerinnen, Familienangehörige sowie Mitarbeiter
Berufsunfähigkeit versichern ohne Gesundheitsprüfung
aporisk.de/pressemitteilung-43592-berufsunfahigkeit-versichern-ohne-gesundheitsprufung.html
Eine wirtschaftliche Orientierung muss nicht im Gegensatz zu weitgehenden Versicherungsleistungen stehen
Was kostet Ihre Apothekenversicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-42273-was-kostet-ihre-apothekenversicherung.html
5 gute Gründe, warum eine Existenzsicherung bei Krankheit und Unfall unverzichtbar ist
Die Risiken beim Ausfall des Apothekers absichern
aporisk.de/pressemitteilung-41085-die-risiken-beim-ausfall-des-apothekers-absichern.html
PharmaRisk-FLEX ist ein modernes Versicherungskonzept für Apotheken, das einen All-Inklusive-Schutz mit flexiblen Elementen verbindet
Apothekenversicherung unter der Lupe
aporisk.de/pressemitteilung-39717-apothekenversicherung-unter-der-lupe.html
Fünf gute Gründe für die Absicherung des täglichen Lebens bei Invalidität
Wann braucht der Apotheker eine Unfallversicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-37492-wann-braucht-der-apotheker-eine-unfallversicherung.html
5 gute Gründe, warum es bei der Apothekenversicherung auf den fachkundigen Partner ankommt
Muss der Apotheker jede Verschlechterung seiner Versicherungen akzeptieren?
aporisk.de/pressemitteilung-36018-muss-der-apotheker-jede-verschlechterung-seiner-versicherungen-akzeptieren.html
Beste Leistung und mehr Sicherheit auch für Senioren
Unfallversicherung für Apotheker
aporisk.de/pressemitteilung-35382-beste-leistung-und-mehr-sicherheit-auch-fuer-senioren.html
5 gute Gründe für eine modulare Apothekenversicherung von einem Makler mit Kernkompetenz im Pharmaziebereich
Braucht der Apotheker im Geschäftsbetrieb wirklich jede Versicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-32646-braucht-der-apotheker-im-geschaeftsbetrieb-wirklich-jede-versicherung.html
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.