ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 25.10.2017 – Übernahme von Kosten für Unfall beim Abschleppvorgang durch Versicherung
    25.10.2017 – Übernahme von Kosten für Unfall beim Abschleppvorgang durch Versicherung
    SICHERHEIT | Steuer & Recht | Wenn es beim Abschleppen kracht, muss die Versicherung unter Umständen nicht zahlen. Dann nämlich, wenn der Versicherungsvertrag eine entspre...
  • Pressemitteilungen
    Pressemitteilungen
    ApoRisk® Presse | Aktuelle Presseinformationen rund um das Unternehmen

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


Steuer & Recht | Zivilrecht

Übernahme von Kosten für Unfall beim Abschleppvorgang durch Versicherung


Wenn es beim Abschleppen kracht, muss die Versicherung unter Umständen nicht zahlen. Dann nämlich, wenn der Versicherungsvertrag eine entsprechende Klausel enthält, dass ein Crash beim zwischen dem ziehenden und dem abgeschleppten Fahrzeug nicht reguliert wird. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins informiert über ein Urteil des Oberlandesgerichts München vom 24. März 2017 (Az. 10 U 3749/16).

Ein Vater und sein achtzehnjähriger Sohn wollten ein Auto abschleppen. Der Sohn steuerte das ziehende Fahrzeug, einen Audi S4. Abgeschleppt wurde mittels Seil. Beim Abschleppvorgang bremste der Sohn zweimal so stark ab, dass das abgeschleppte Fahrzeug zweimal auf das ziehende Fahrzeug auffuhr. Der Vater gab an, der Sohn habe bremsen müssen, da ein entgegenkommendes Motorrad auf die Fahrbahn geraten sei.

Rechtschutz

Die Versicherung berief sich auf die Ausschlussklausel. Danach sei ein Unfall beim Abschleppvorgang nur dann versichert, wenn dieser mit Einwirkung von außen erfolgt.

Auch wenn die Versicherung grundsätzlich beweisen muss, dass die Ausschlussklausel zutrifft, überzeugte der Kläger das Gericht nicht. Die lediglich pauschale Behauptung „ohne Darstellung genauer Umstände“ reichte dem Gericht nicht. Insbesondere der Umstand, dass der Sohn zweimal so stark abgebremst habe, dass der hintere Wagen aufgefahren sei, sei ein Indiz, dass der Unfall andere Ursachen gehabt hätte. Es spreche viel für die Unerfahrenheit des Sohnes als Unfallursache. Es erschließe sich schlicht nicht, warum er nach dem ersten Aufprall wieder auf das Gaspedal getreten sei und sodann eine zweite Vollbremsung gemacht habe. Zu beachten sei auch, dass ein Abschleppseil und keine Abschleppstange verwendet worden sei. Dabei müsse man besonders vorsichtig fahren. Auch habe der Sohn einen sehr stark motorisierten Wagen verwendet. Hier bedürfe es eines sehr dosierten Anfahrtvorgangs.

Der Kläger habe auch nichts vorgetragen, was seine Behauptung untermauere. Weder zur Entfernung des entgegenkommenden Motorrads habe er etwas darlegen können, noch habe der Sohn wahrgenommen, mit welcher Geschwindigkeit das eigene Fahrzeug bewegt worden sei. Auch habe es einen Unterschied in der Darstellung des Kollisionsorts gegeben. Nach Darstellung des Vaters habe dieser im Anschluss an eine Rechtskurve auf einem geraden Stück gelegen, nach Aussage eines Zeugen in einer Rechtskurve. Nachdem der Sohn praktisch keine Angaben habe machen können und der Zeuge zu allen relevanten Fragen zur Unfallstelle, die gefahrenen Geschwindigkeiten unklare oder keine Angaben habe machen können, sei das Gericht nicht davon überzeugt, dass der Unfall durch eine Einwirkung von außen verursacht worden sei.

Deutscher Anwaltverein, Urteil 10 U 3749/16 des OLG München vom 24.03.2017



Weitere Meldungen


Einzigartige Absicherung bei Rechtsstreitigkeiten für Mitglieder von Pharmazie-Standesorganisationen
Rechtsschutz gegen unlauteren Wettbewerb bei Apotheken
aporisk.de/pressemitteilung-44762-rechtsschutz-gegen-unlauteren-wettbewerb-bei-apotheken.html

Vereinfachte Absicherung der Arbeitskraft für junge Apotheker und Apothekerinnen, Familienangehörige sowie Mitarbeiter
Berufsunfähigkeit versichern ohne Gesundheitsprüfung
aporisk.de/pressemitteilung-43592-berufsunfahigkeit-versichern-ohne-gesundheitsprufung.html

Eine wirtschaftliche Orientierung muss nicht im Gegensatz zu weitgehenden Versicherungsleistungen stehen
Was kostet Ihre Apothekenversicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-42273-was-kostet-ihre-apothekenversicherung.html

5 gute Gründe, warum eine Existenzsicherung bei Krankheit und Unfall unverzichtbar ist
Die Risiken beim Ausfall des Apothekers absichern
aporisk.de/pressemitteilung-41085-die-risiken-beim-ausfall-des-apothekers-absichern.html

PharmaRisk-FLEX ist ein modernes Versicherungskonzept für Apotheken, das einen All-Inklusive-Schutz mit flexiblen Elementen verbindet
Apothekenversicherung unter der Lupe
aporisk.de/pressemitteilung-39717-apothekenversicherung-unter-der-lupe.html

Fünf gute Gründe für die Absicherung des täglichen Lebens bei Invalidität
Wann braucht der Apotheker eine Unfallversicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-37492-wann-braucht-der-apotheker-eine-unfallversicherung.html

5 gute Gründe, warum es bei der Apothekenversicherung auf den fachkundigen Partner ankommt
Muss der Apotheker jede Verschlechterung seiner Versicherungen akzeptieren?
aporisk.de/pressemitteilung-36018-muss-der-apotheker-jede-verschlechterung-seiner-versicherungen-akzeptieren.html

Beste Leistung und mehr Sicherheit – auch für Senioren
Unfallversicherung für Apotheker
aporisk.de/pressemitteilung-35382-beste-leistung-und-mehr-sicherheit-auch-fuer-senioren.html

5 gute Gründe für eine modulare Apothekenversicherung von einem Makler mit Kernkompetenz im Pharmaziebereich
Braucht der Apotheker im Geschäftsbetrieb wirklich jede Versicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-32646-braucht-der-apotheker-im-geschaeftsbetrieb-wirklich-jede-versicherung.html

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken