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Wissen & Tipps | E-Book Mietminderung
Mängel in der eigenen Wohnung sind für jeden Mieter eine Belastung. Daher ist es möglich, bei verschiedenen Mängeln eine Mietminderung einzufordern. Wann eine Mietminderung gerechtfertigt ist klärt der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. in seinem neuen E-Book.
Die Gründe für eine Mietminderung sind sehr vielfältig. Daher entscheidet vor Gericht der individuelle Fall, ob diese gerechtfertigt ist oder nicht. Laut §536 BGB mindert sich die Miete jedoch automatisch, wenn sich ein erheblicher Mangel an der Mietwohnung darstellt, der die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache maßgeblich einschränkt. Jedoch ist ganz klar festzuhalten, dass ein vom Mieter selbst verursachter Schaden keinen Grund für eine Mietminderung darstellt. Ebenso sind Beeinträchtigungen, die zum allgemeinen Lebens- oder Mieterrisiko gehören sowie soziale oder ortsübliche Gegebenheiten von einer Mietkürzung auszuschließen.
Um eine gerechtfertigte Mietminderung grundsätzlich überhaupt zu erzielen, muss der Sachmangel eine klare Abweichung vom vereinbarten Zustand bewirken. Diese Gründe können sowohl Qualitativ, z.B. eine zu geringe Wohnfläche, als auch Quantitativ, z.B. Schimmel oder Heizungsausfall, sein.
In einigen Fällen kann ein bestehender Sachmangel einen weiteren Sachmangel hervorrufen. Daher ist der eigentliche Grund für eine Mietminderung nicht immer ganz eindeutig. Vor Gericht muss dann geklärt werden, welcher Sachmangel für die Mietminderung ausschlaggebend ist und ob ein rechtzeitiges Eingreifen durch Mieter oder Vermieter den Sachmangel hätte verhindern können. Folgende Beispiele werden besonders häufig als Grund für eine Mietminderung angegeben:
Weitere Informationen zum Thema Mietminderung sowie das kostenlose E-Book finden Sie hier. Zusätzlich bietet das Ratgeberportal www.mietminderung.net viele weitere Ratgeber, Informationen sowie ein Anwaltsverzeichnis mit empfehlenswerten Anwälten für Mietrecht.
Über den Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.
Der BvdR. E.V. ist der Zusammenschluss von Rechtsjournalisten und Rechtsanwälten aus ganz Deutschland, die Rechtsbeiträge zu verschiedensten Themen auf den Portalen arbeitsvertrag.org, scheidung.org, abmahnung.org und rechtsanwaltfachangestellte.org veröffentlichen.
Der Verband wurde im August 2015 von dem Rechtsanwalt Mathis Ruff in Berlin ins Leben gerufen. Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche relevanten Rechtsbereiche in Deutschland informieren können. Zudem wird ein deutschlandweites Anwaltsverzeichnis aufgebaut und gepflegt. Der Verband sieht sich an dieser Stelle ausschließlich als Informationsplattform und bietet daher keine Rechtsberatung an.
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