ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 17.04.2017 – Rente aus privater Unfallversicherung ist auf Opferentschädigungs-Rente anrechenbar
    17.04.2017 – Rente aus privater Unfallversicherung ist auf Opferentschädigungs-Rente anrechenbar
    SICHERHEIT | Steuer & Recht | Auf die Beschädigtenrente nach dem Opferentschädigungsgesetz sind Rentenzahlungen aus einer privaten Unfallversicherung teilweise anrechenbar...
  • Pressemitteilungen
    Pressemitteilungen
    ApoRisk® Presse | Aktuelle Presseinformationen rund um das Unternehmen

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


Steuer & Recht | Sozialversicherungsrecht

Rente aus privater Unfallversicherung ist auf Opferentschädigungs-Rente anrechenbar


Auf die Beschädigtenrente nach dem Opferentschädigungsgesetz sind Rentenzahlungen aus einer privaten Unfallversicherung teilweise anrechenbar. Das gilt auch, wenn die private Unfallversicherung vom Ehemann der Rentenbezieherin abgeschlossen worden war. Dies geht aus einem am 7. April 2017 veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 9. März 2017 hervor.

Die heute 66 Jahre alte Klägerin wurde in der Neujahrsnacht 2010 Opfer einer Straftat. Ein Unbekannter schlug ihr von hinten brutal auf den Kopf. Bei dem ungeschützten Sturz auf den Asphalt erlitt sie ein Schädel-Hirn-Trauma mit Folgeschäden. Ihren Beruf als Sekretärin musste sie in der Folgezeit einschränken. Der Kommunale Sozialverband Sachsen gewährte ihr zunächst eine Beschädigtenrente nach dem Opferentschädigungsgesetz in Höhe von 708 Euro. Ihr Ehemann hatte eine private Unfallversicherung abgeschlossen, die die Klägerin mitbegünstigte. Aus diesem Vertrag erhielt sie eine Unfallrente in Höhe von 990 Euro monatlich. Davon rechnete der Kommunale Sozialverband ca. 580 Euro auf die Beschädigtenrente an und verminderte die Auszahlung entsprechend. Dagegen wandte sich die Klägerin vor dem Sozialgericht.

Die 39. Kammer des Sozialgerichts Dresden hat die Klage abgewiesen. Die Versorgungsrente enthält einen sog. Berufsschadensausgleich. Damit wird der durch die Schädigung eingetretene Einkommensverlust ausgeglichen. Hierauf sind zahlreiche Einkunftsarten anrechenbar. Dies betrifft auch Rentenbezüge. Unbeachtlich war es, dass die Klägerin den privaten Unfallversicherungsvertrag nicht selbst abgeschlossen hatte. Auch die Klägerin war aus diesem Vertrag unmittelbar begünstigt. Sowohl sie als auch ihr Ehemann waren berufstätig gewesen. Damit kann angenommen werden, dass die Versicherungsbeiträge aus dem Familieneinkommen finanziert worden waren.

Gegen das Urteil ist die Berufung zum Sächsischen Landessozialgericht in Chemnitz möglich.

SG Dresden, Urteil S 39 VE 25/14 vom 09.03.2017



Weitere Meldungen


Einzigartige Absicherung bei Rechtsstreitigkeiten für Mitglieder von Pharmazie-Standesorganisationen
Rechtsschutz gegen unlauteren Wettbewerb bei Apotheken
aporisk.de/pressemitteilung-44762-rechtsschutz-gegen-unlauteren-wettbewerb-bei-apotheken.html

Vereinfachte Absicherung der Arbeitskraft für junge Apotheker und Apothekerinnen, Familienangehörige sowie Mitarbeiter
Berufsunfähigkeit versichern ohne Gesundheitsprüfung
aporisk.de/pressemitteilung-43592-berufsunfahigkeit-versichern-ohne-gesundheitsprufung.html

Eine wirtschaftliche Orientierung muss nicht im Gegensatz zu weitgehenden Versicherungsleistungen stehen
Was kostet Ihre Apothekenversicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-42273-was-kostet-ihre-apothekenversicherung.html

5 gute Gründe, warum eine Existenzsicherung bei Krankheit und Unfall unverzichtbar ist
Die Risiken beim Ausfall des Apothekers absichern
aporisk.de/pressemitteilung-41085-die-risiken-beim-ausfall-des-apothekers-absichern.html

PharmaRisk-FLEX ist ein modernes Versicherungskonzept für Apotheken, das einen All-Inklusive-Schutz mit flexiblen Elementen verbindet
Apothekenversicherung unter der Lupe
aporisk.de/pressemitteilung-39717-apothekenversicherung-unter-der-lupe.html

Fünf gute Gründe für die Absicherung des täglichen Lebens bei Invalidität
Wann braucht der Apotheker eine Unfallversicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-37492-wann-braucht-der-apotheker-eine-unfallversicherung.html

5 gute Gründe, warum es bei der Apothekenversicherung auf den fachkundigen Partner ankommt
Muss der Apotheker jede Verschlechterung seiner Versicherungen akzeptieren?
aporisk.de/pressemitteilung-36018-muss-der-apotheker-jede-verschlechterung-seiner-versicherungen-akzeptieren.html

Beste Leistung und mehr Sicherheit – auch für Senioren
Unfallversicherung für Apotheker
aporisk.de/pressemitteilung-35382-beste-leistung-und-mehr-sicherheit-auch-fuer-senioren.html

5 gute Gründe für eine modulare Apothekenversicherung von einem Makler mit Kernkompetenz im Pharmaziebereich
Braucht der Apotheker im Geschäftsbetrieb wirklich jede Versicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-32646-braucht-der-apotheker-im-geschaeftsbetrieb-wirklich-jede-versicherung.html

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken