Werkstatt hat Anspruch auf Standgeld
Wird ein Unfallfahrzeug in einer Werkstatt abgestellt, kann sie Standgeld verlangen. Kommt es weder zur Reparatur noch zum Kauf des Unfallfahrzeugs durch die Werkstatt, kann sie Standgeldanspruch geltend machen. Bleibt das Fahrzeug aber dann sehr lange (über Jahre) auf dem Werkstattgelände, ist der Anspruch jedoch begrenzt. Mehr als den Restwert des Fahrzeugs kann die Werkstatt nicht geltend machen. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 9. März 2016 (Az. 2 U 217/15).