Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht - Gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Der Bundesrat hat sich am 25. November 2016 kritisch mit den Plänen der Bundesregierung zur Novellierung des Wettbewerbsrechts auseinandergesetzt. Dabei fordert er Musterklagen für Verbraucherschutzverbände bei Kartellrechtsverstößen.
Für noch nicht ausreichend hält der Bundesrat die geplanten Sonderregeln für die Presse. Zwar begrüßt er, dass verlagswirtschaftliche Kooperationen der Presse vom Kartellverbot ausgenommen sein sollen. Diese Ausnahme müsse aber auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelten. Die Regelungen für die Energiewirtschaft sind nach Ansicht der Länder ebenfalls zu erweitern. So solle sich das Verbot, eine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich zu nutzen, auch auf Anbieter für Fernwärme erstrecken. Bislang gilt dies nur für Anbieter von Elektrizität und leitungsgebundenem Gas.
Mit der 9. Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen möchte die Bundesregierung die Wettbewerbspolitik an die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft anpassen. Dabei weitet sie unter anderem die Bestimmungen des Wettbewerbsrechts auch auf sog. Startups aus. Da deren Umsätze einen bestimmten Schwellenwert nicht überschreiten, unterliegt die Übernahme von Startups durch große Unternehmen bislang noch nicht der Kontrolle der Kartellbehörden. Dies soll sich nun ändern. Denn die Geschäftsideen junger, innovativer Unternehmen können durchaus hohes Marktpotenzial und große wirtschaftliche Bedeutung für den Erwerber haben, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.
Darüber hinaus erleichtert die GWB-Novelle Kooperationen von Presseverlagen im verlagswirtschaftlichen Bereich, indem sie sie vom Kartellverbot ausnimmt. Presseverlage sollen dadurch wirtschaftlich gestärkt werden, um im Wettbewerb mit anderen Medien zu bestehen.
Verbesserungen sind auch für Schadensersatzklagen von Verbraucher/innen und Unternehmen geplant. Diese sollen Schäden durch Kartellrechtsverstöße leichter gerichtlich durchsetzen können. Der Entwurf erleichtert den Zugang zu Beweismitteln für Geschädigte und verlängert Verjährungsfristen. Zudem stellt die geplante Gesetzesänderung sicher, dass Geldbußen wegen Kartellrechtsverstößen nicht nur gegen die handelnde Tochtergesellschaft, sondern auch gegen die lenkende Konzernmutter verhängt werden können. Kartellbeteiligte sollen sich nicht mehr durch Umstrukturierung ihrer Haftung entziehen können.
Die Stellungnahme des Bundesrates geht zunächst an die Bundesregierung, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend legt sie alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Wann dieser das Vorhaben berät, steht derzeit noch nicht fest. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend mit dem Bundestagsbeschluss.
Einzigartige Absicherung bei Rechtsstreitigkeiten für Mitglieder von Pharmazie-Standesorganisationen
Rechtsschutz gegen unlauteren Wettbewerb bei Apotheken
aporisk.de/pressemitteilung-44762-rechtsschutz-gegen-unlauteren-wettbewerb-bei-apotheken.html
Vereinfachte Absicherung der Arbeitskraft für junge Apotheker und Apothekerinnen, Familienangehörige sowie Mitarbeiter
Berufsunfähigkeit versichern ohne Gesundheitsprüfung
aporisk.de/pressemitteilung-43592-berufsunfahigkeit-versichern-ohne-gesundheitsprufung.html
Eine wirtschaftliche Orientierung muss nicht im Gegensatz zu weitgehenden Versicherungsleistungen stehen
Was kostet Ihre Apothekenversicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-42273-was-kostet-ihre-apothekenversicherung.html
5 gute Gründe, warum eine Existenzsicherung bei Krankheit und Unfall unverzichtbar ist
Die Risiken beim Ausfall des Apothekers absichern
aporisk.de/pressemitteilung-41085-die-risiken-beim-ausfall-des-apothekers-absichern.html
PharmaRisk-FLEX ist ein modernes Versicherungskonzept für Apotheken, das einen All-Inklusive-Schutz mit flexiblen Elementen verbindet
Apothekenversicherung unter der Lupe
aporisk.de/pressemitteilung-39717-apothekenversicherung-unter-der-lupe.html
Fünf gute Gründe für die Absicherung des täglichen Lebens bei Invalidität
Wann braucht der Apotheker eine Unfallversicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-37492-wann-braucht-der-apotheker-eine-unfallversicherung.html
5 gute Gründe, warum es bei der Apothekenversicherung auf den fachkundigen Partner ankommt
Muss der Apotheker jede Verschlechterung seiner Versicherungen akzeptieren?
aporisk.de/pressemitteilung-36018-muss-der-apotheker-jede-verschlechterung-seiner-versicherungen-akzeptieren.html
Beste Leistung und mehr Sicherheit auch für Senioren
Unfallversicherung für Apotheker
aporisk.de/pressemitteilung-35382-beste-leistung-und-mehr-sicherheit-auch-fuer-senioren.html
5 gute Gründe für eine modulare Apothekenversicherung von einem Makler mit Kernkompetenz im Pharmaziebereich
Braucht der Apotheker im Geschäftsbetrieb wirklich jede Versicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-32646-braucht-der-apotheker-im-geschaeftsbetrieb-wirklich-jede-versicherung.html
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.