BGH stärkt Rechteinhaber bei illegalem Filesharing
Wer bei Tauschbörsen Film- oder Musikdateien illegal teilt und damit gegen das Urheberrecht verstößt, kann auch Jahre später dafür belangt werden. Bei Schadensersatzansprüchen durch illegales Filesharing ist das nun ganze 10 Jahre möglich. Das hat der BGH mit einem aktuellen Urteil (Urteil vom 12.05.2016, Az. I ZR 48/15) entschieden, der die Verjährungsfrist von ursprünglich drei Jahren damit drastisch erhöht hat.